Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co enteignen"

Die Rechnung, Begründung und Dokumentation sowie weitere zur Nachvollziehbarkeit relevante Dokumente und Informationen, auf welche sich die amtliche Kostenschätzung zum Berliner Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" stützt. Hierzu bitte ich insbesondere um die genaue Aufschlüsselung der einzelnen Schätzungsposten, einschließlich der Erläuterung der einzelnen Kreditkonditionen.

Bei der Anfrage an die Senatsverwaltung für Inneres wurde wir von Maike Petersen an Sie verwiesen. Hier die Antwort von Maike Petersen:

"Sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>,

Ihre nachstehende Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Der Text der amtlichen Kostenschätzung gründet auf einer Zulieferung der zuständigen Fachverwaltung, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat im Zusammenhang mit der amtlichen Kostenschätzung lediglich eine koordinierende Rolle. Einzelheiten zur Rechnung, Begründung und Dokumentation müssten Sie folglich bei der zuständigen Fachverwaltung durch eine dahingehende Anfrage oder ein Akteneinsichtsbegehren weiterverfolgen.

Ich gehe davon aus, dass sich insoweit eine Akteneinsicht in die hiesigen Akten erübrigt hat. Sollte diese Annahme unzutreffend sein, wäre es nett, wenn Sie mich anrufen könnten, damit wir gesprächsweise klären können, mit welcher Zielsetzung eine Einsichtnahme in unsere Akten verfolgt würde, sodass ich dann auch die erbetene Kostenaussage treffen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Maike Petersen"

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2020
  • Frist
    7. November 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Detaillierte Darlegung der amtlichen Kostenschätzung zum Berliner Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co enteignen" [#199501]
Datum
5. Oktober 2020 16:03
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Rechnung, Begründung und Dokumentation sowie weitere zur Nachvollziehbarkeit relevante Dokumente und Informationen, auf welche sich die amtliche Kostenschätzung zum Berliner Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" stützt. Hierzu bitte ich insbesondere um die genaue Aufschlüsselung der einzelnen Schätzungsposten, einschließlich der Erläuterung der einzelnen Kreditkonditionen. Bei der Anfrage an die Senatsverwaltung für Inneres wurde wir von Maike Petersen an Sie verwiesen. Hier die Antwort von Maike Petersen: "Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre nachstehende Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Der Text der amtlichen Kostenschätzung gründet auf einer Zulieferung der zuständigen Fachverwaltung, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat im Zusammenhang mit der amtlichen Kostenschätzung lediglich eine koordinierende Rolle. Einzelheiten zur Rechnung, Begründung und Dokumentation müssten Sie folglich bei der zuständigen Fachverwaltung durch eine dahingehende Anfrage oder ein Akteneinsichtsbegehren weiterverfolgen. Ich gehe davon aus, dass sich insoweit eine Akteneinsicht in die hiesigen Akten erübrigt hat. Sollte diese Annahme unzutreffend sein, wäre es nett, wenn Sie mich anrufen könnten, damit wir gesprächsweise klären können, mit welcher Zielsetzung eine Einsichtnahme in unsere Akten verfolgt würde, sodass ich dann auch die erbetene Kostenaussage treffen könnte. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Maike Petersen" Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199501/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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