Elektronische Behandlungsinformation

1) Alle vorliegen Patienteninformationen zur Thematik "Elektronische Behandlungsinformation."

2) Aktuelle Verträge, die der Patient zur Teilnahme an EBI unterzeichnen muss, sowie dazu gehörendes Begleitmaterial.

3) Die Projektbeschreibung zu EBI sowie Abschlussberichte zu bereits beendeten Testfeldern.

Sollten Sie nicht zuständig sein, so bitte ich um Nennung der zuständigen Stelle.
Vielen Dank!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2017
  • Frist
    21. Februar 2017
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Kevin Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Alle vorliege…
An Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Elektronische Behandlungsinformation [#19962]
Datum
19. Januar 2017 08:55
An
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Alle vorliegen Patienteninformationen zur Thematik "Elektronische Behandlungsinformation." 2) Aktuelle Verträge, die der Patient zur Teilnahme an EBI unterzeichnen muss, sowie dazu gehörendes Begleitmaterial. 3) Die Projektbeschreibung zu EBI sowie Abschlussberichte zu bereits beendeten Testfeldern. Sollten Sie nicht zuständig sein, so bitte ich um Nennung der zuständigen Stelle. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail. Eine Antwort wird Ihnen so schnell…
Von
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Betreff
Eingangsbestätigung der Mail: Elektronische Behandlungsinformation [#19962]
Datum
19. Januar 2017 09:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail. Eine Antwort wird Ihnen so schnell wie möglich erteilt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir personenbezogene Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht über das Internet, sondern nur auf dem Postweg versenden können. Dies ist eine automatische Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Sehr geehrter Herr Müller, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19. Januar 2017 ist hier ei…
Von
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Betreff
Elektronische Behandlungsinformation
Datum
8. Februar 2017 11:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19. Januar 2017 ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Ich bitte Sie um Angabe Ihrer persönlichen Postadresse sowie Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse. Gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) ist ein Verwaltungsakt demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die von Ihnen angegebene E-Mailadresse der Internetseite nicht sichergestellt. Eine den förmlichen Anforderungen eines IFG-Bescheids genügende Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform oder an Ihre persönliche E-Mailadresse erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Kevin Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, senden Sie die angeforderten Dokumente bitte an folgende E-Mailadresse: <<E…
An Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: Elektronische Behandlungsinformation [#19962]
Datum
9. Februar 2017 11:32
An
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, senden Sie die angeforderten Dokumente bitte an folgende E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Da das Gesundheitsministerium die Transparenz im Gesundheitswesen erhöhen möchte, bei Ihnen der Beitragszahler/Patient im Zentrum Ihrer Bemühungen steht und eine offene Kommunikation als eine vertrauensfördernde Maßnahme angesehen werden kann, erhoffe ich mir die baldige Zusendung der Dokumente. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 19962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider haben Sie uns noch nicht eine persönliche E-Mail-…
Von
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Betreff
Antwort: AW: Elektronische Behandlungsinformation [#19962]
Datum
13. Februar 2017 09:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider haben Sie uns noch nicht eine persönliche E-Mail-Adresse und Ihre Postanschrift mitgeteilt. Wir bitten um eine entsprechende Mitteilung, damit eine Beantwortung Ihrer Anfrage möglich wird. Mit freundlichen Grüßen
Kevin Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Elektronische Behandlungsinformation“ [#19962]
Datum
13. Februar 2017 11:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19962 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Normalerweise erhalten Patienten erst diese Informationen, wenn sie in einer Notsituation sind und sich nicht mehr darüber informieren können. Ich möchte diese Informationen jetzt anfragenm ohne in einer Notsituation zu sein. Die Antwort müsste also gleich ausfallen, ob jetzt für Frau X aus Y oder Herrn Y aus Z. Sollte meine Anfrage den Umfang einer EINFACHEN ANFRAGE übersteigen, so bitte ich zunächst um die Unterlagen im Umfang einer EINFACHEN ANFRAGE. Bedeutet dieses Beharren der Knappschaft im Umkehrschluss, dass alle Dokumente zugesandt werden? Zu welchem Zweck, auf welcher gesetzlichen Basis und wie lange würden die Daten eines IFG-Anfragers bei der Knappschaft in welcher Datenbank gespeichert. Da weder ein Vertrag oder eine Kundenbeziehung zustandekommt noch das SGB mit seinen langen Speicherfristen gilt, müsste eine relativ kurze Speicherdauer gelten. Ich bitte um Klärung der vorangehenden Fragen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 19962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Sehr geehrter Herr Müller, auf Ihre Anfrage vom 19.01.2017 teile ich Ihnen mit, dass Sie Informationen zur Thema…
Von
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Betreff
Elektronische Behandlungsinformation
Datum
17. Februar 2017 10:52
Status
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Sehr geehrter Herr Müller, auf Ihre Anfrage vom 19.01.2017 teile ich Ihnen mit, dass Sie Informationen zur Thematik ?Elektronische Behandlungsinformation? auf der Webseite der Knappschaft ?Ein Plus für Ihre Sicherheit. Mit eBI entspannt vorsorgen? finden: https://www.knappschaft.de/DE/FortschrittExperten/ElektrischeBehandlungsinfo/elektronischebehandlungsinfo_node.html Die Seite enthält auch einen Link zur Broschüre ?Die elektronische Behandlungsinformation ? mit Sicherheit für Sie? und zur ?Teilnahme-/Datenschutzerklärung?. Soweit Sie nach der Projektbeschreibung zur Elektronischen Behandlungsinformation sowie nach ?Abschlussberichte(n) zu bereits beendeten Testfeldern? fragen, bitten wir höflichst um Fristverlängerung bis zum 31.03.2017. Wir halten daran fest, dass eine Bescheiderteilung nur an Ihre - hier noch nicht vorliegende - Postanschrift erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen
Kevin Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Teilantwort. Meinerseits bin ich auch mit einer nicht-förmli…
An Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: Elektronische Behandlungsinformation [#19962]
Datum
17. Februar 2017 11:46
An
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Teilantwort. Meinerseits bin ich auch mit einer nicht-förmlichen Information einverstanden; ohne Bescheidung. Aus diesem Grund sollte auch Ihre Antwort auf meinen 2. Anfragepunkt (Verträge usw.) kurzfristig möglich sein. Dies könnte doch sogar mit den bereits aufgeführten Links als Werbung und Imageförderung an dieser Stelle angesehen werden; denn dieses Produkt ist doch für den Patienten nützlich, oder? Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 19962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Februar 2017 12:44
Status
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Kevin Müller
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bitte auch um Beachtung der Antwort vom 1…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »Elektronische Behandlungsinformation« [#19962]
Datum
22. Februar 2017 11:33
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bitte auch um Beachtung der Antwort vom 17.02.2017 sowie meiner Nachfrage vom 17.02.2017. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 19962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Sehr geehrter Herr Müller, anbei die Antwort auf Ihren Antrag nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Inform…
Von
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Betreff
Elektronische Behandlungsinformation
Datum
31. März 2017 09:57
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Sehr geehrter Herr Müller, anbei die Antwort auf Ihren Antrag nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) Mit freundlichen Grüßen
Kevin Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Elektronische Behandlungsinformation“ [#19962]
Datum
31. März 2017 12:16
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19962 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde nicht IFG-konform beantwortet. 1) Potentiellen Patienten wird die Möglichkeit verwehrt, außerhalb einer Notsituation informationell selbstbestimmt an Informationen zu gelangen, die über das hinausgehen, was in Hochglanzprospekten oder auf Internetseiten von Vertriebs- und Marketingprofis angeboten wird. 2) Die unter 2) angeforderten aktuellen Verträge können nach meiner Meinung keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen, da diese den EBI-Patienten doch ausgehändigt werden, oder etwa nicht? 3) Die Projektbeschreibung würde für einen mündigen Bürger das Verständnis um die Bemühungen der Knappschaft für das Patientenwohl deutlich verbessern können. 4) In welchen Einrichtungen und wo wird EBI bereits angeboten und angewandt? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 19962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-720/005 II#0203 Sehr geehrte Damen…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Elektronische Behandlungsinformation« [#19962] # 15-720/005 II#0203
Datum
21. April 2017 10:07
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-720/005 II#0203 Sehr geehrte Damen und Herren, anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Kevin Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, die bisher angebotenen Informationen haben nur einen sehr groben Informationsgehal…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »Elektronische Behandlungsinformation« [#19962] # 15-720/005 II#0203 [#19962]
Datum
10. Mai 2017 21:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die bisher angebotenen Informationen haben nur einen sehr groben Informationsgehalt bzw. verfolgen vor allem Werbezwecke. Die Dokumente zu Punkt 2 meiner Anfrage wurden noch nicht in elektronischer Form zugesandt; ich bitte darum. Die Knappschäft möchte mir ansonsten bitte ihre vorbereitete Information als NICHT-rechtsbehelfsfähigen Bescheid zu senden. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 19962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Mai 2017 07:50
Status
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Kevin Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, die bisher angebotenen Informationen haben nur einen sehr groben Informationsgehal…
An Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Elektronische Behandlungsinformation« [#19962]
Datum
30. Mai 2017 07:24
An
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die bisher angebotenen Informationen haben nur einen sehr groben Informationsgehalt bzw. verfolgen vor allem Werbezwecke. Die Dokumente zu Punkt 2 meiner Anfrage vom 19.01.2017 wurden noch nicht in elektronischer Form zugesandt. Senden Sie mir für die anderen von Ihnen verweigerten Informationen Ihre Stellungnahme als NICHT-rechtsbehelfsfähigen Bescheid zu. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 19962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre nachstehende E-Mail vom 30.05.2017. Wir weisen darauf hin, dass …
Von
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Betreff
Antwort: Elektronische Behandlungsinformation« [#19962]
Datum
30. Mai 2017 13:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre nachstehende E-Mail vom 30.05.2017. Wir weisen darauf hin, dass wir die Anfragen in Ihrer E-Mail vom 19.01.2017 in dem vorangegangenen Schriftwechsel, insbesondere mit dem mit E-Mail vom 31.03.2017 übersandten Bescheid vom 29.03.2017, umfassend beantwortet haben. Mit freundlichen Grüßen
Kevin Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann ich in all Ihren Antworten bzw. zugesandten Links KEINEN Vertrag zum A…
An Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: Antwort: Elektronische Behandlungsinformation« [#19962]
Datum
31. Mai 2017 08:28
An
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann ich in all Ihren Antworten bzw. zugesandten Links KEINEN Vertrag zum Abschluss von EBI (Punkt 2) finden. Senden Sie mir bitte als service- und patientenorientierte Krankenkasse den AKTUELLEN VERTRAG unverzüglich in elektronischer Form zu. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 19962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller

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Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre nachstehende E-Mail vom 31.05.2017. Der Vertragsinhalt zur elekt…
Von
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Elektronische Behandlungsinformation« [#19962]
Datum
31. Mai 2017 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre nachstehende E-Mail vom 31.05.2017. Der Vertragsinhalt zur elektronischen Behandlungsinformation (eBI) ergibt sich aus der Teilnahme-/Datenaschutzerklärung, die Sie - wie bereits mit E-Mail vom 17.02.2017 und 31.03.2017 mitgeteilt - auf der Webseite der Knappschaft "Ein Plus für Ihre Sicherheit. Mit eBI entspannt vorsorgen" ( https://www.knappschaft.de/DE/ExpertenService/ElektrischeBehandlungsinfo/elektronischebehandlungsinfo_node.htmlI ) finden. Mit freundlichen Grüßen