Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbibliothek Bensheim

Anfrage an: Gemeinde Bensheim

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Stadtbibliothek Bensheim

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Alexander Elgert
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis…
An Gemeinde Bensheim Details
Von
Alexander Elgert
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbibliothek Bensheim [#199662]
Datum
6. Oktober 2020 21:36
An
Gemeinde Bensheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Stadtbibliothek Bensheim Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Elgert Anfragenr: 199662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199662/ Postanschrift Alexander Elgert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Elgert
Gemeinde Bensheim
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht an die Adresse <<E-Mail-Adresse>> haben wir erhalten. …
Von
Gemeinde Bensheim
Betreff
Antw: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbibliothek Bensheim [#199662]
Datum
6. Oktober 2020 21:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht an die Adresse <<E-Mail-Adresse>> haben wir erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Ihre Nachricht nur innerhalb unserer Dienstzeiten bearbeitet werden kann. Unsere Dienstzeiten sind: Montag: 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr bis 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Im Rahmen unserer Dienstzeiten werden wir Ihre Nachricht schnellstmöglich bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Bensheim
Sehr geehrter Herr Elgert, wir danken für Ihr Interesse und möchten Ihre Anfrage wie folgt beantworten. Nach E…
Von
Gemeinde Bensheim
Betreff
#199662 Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbibliothek Bensheim
Datum
9. November 2020 15:54
Status
Warte auf Antwort
GiegerichSteffen.vcf
343 Bytes


Sehr geehrter Herr Elgert, wir danken für Ihr Interesse und möchten Ihre Anfrage wie folgt beantworten. Nach ENEV § 16 Abs. 4 gibt es eine Aushangpflicht für Objekte mit starkem Publikumsverkehr und somit besteht hier auch in dem Falle des Gebäudekomplexes Neumarktcenter inkl. der Bibliothek eine Aushangpflicht. Der Gebäudekomplex, in dem die Stadtbibliothek untergebracht ist, befindet sich nicht in städtischem Besitz. Wir haben die zuständige Hausverwaltung auf die Aushangpflicht nach ENEV § 16 Abs. 4 hingewiesen und erbeten uns den Ort für den Aushang zu benennen. Dies kann sowohl in der Bibliothek erfolgen, als auch in der Passage. Die zuständige Hausverwaltung hat uns um Aufschub bis mindestens zum 27.11.2020 ( tel:27112020) gebeten und darauf hingewiesen, dass die Abarbeitung - auf Grund von vielen Mietern und dazugehörige Energieversorger, als auch der aktuellen Pandemielage - auch länger dauern kann. Einen Energieausweis ausschließlich für die Bibliothek auszustellen ist im Übrigen nicht zulässig. Wir bitten hier um Ihre Geduld und kommen schnellstmöglich auf Sie zu, spätestens jedoch nach gültigen Aushang des Energieausweises. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass eine Vorlage des Energieausweises sowohl auf Basis des Bedarfes als auch auf Basis des Verbrauches zulässig ist. Hier ist es dem Eigentümer freigestellt welchen Ausweis er vorlegt. Gerne können Sie sich für Rückfragen oder Konkretisierungen direkt an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
Alexander Elgert
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadt…
An Gemeinde Bensheim Details
Von
Alexander Elgert
Betreff
AW: #199662 Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbibliothek Bensheim [#199662]
Datum
15. November 2020 22:51
An
Gemeinde Bensheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbibliothek Bensheim“ vom 06.10.2020 (#199662) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte erklaeren Sie, detailliert, warum es - in Folge der Corona Pandemie - zu einer verzoegerten Schreibtischarbeit kommt. Mit freundlichen Grüßen Alexander Elgert Anfragenr: 199662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199662/ Postanschrift Alexander Elgert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gemeinde Bensheim
Sehr geehrter Herr Elgert, wir haben Ihre Anfrage, mit der Antwort vom 09.11.20, fristgerecht beantwortet. Wie ge…
Von
Gemeinde Bensheim
Betreff
Antw: AW: #199662 Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbibliothek Bensheim [#199662]
Datum
16. November 2020 08:34
Status
Warte auf Antwort
GiegerichSteffen.vcf
343 Bytes


Sehr geehrter Herr Elgert, wir haben Ihre Anfrage, mit der Antwort vom 09.11.20, fristgerecht beantwortet. Wie geschrieben, sind wir nicht Eigentümer des Objektes und haben den Energieausweis bei der zuständigen Hausverwaltung angefordert. Hier nochmal die Beantwortung vom 09.11.20: >>> Steffen Giegerich schrieb am 09.11.2020 um 15:54 in Nachricht <<Name und E-Mail-Adresse>>: Sehr geehrter Herr Elgert, wir danken für Ihr Interesse und möchten Ihre Anfrage wie folgt beantworten. Nach ENEV § 16 Abs. 4 gibt es eine Aushangpflicht für Objekte mit starkem Publikumsverkehr und somit besteht hier auch in dem Falle des Gebäudekomplexes Neumarktcenter inkl. der Bibliothek eine Aushangpflicht. Der Gebäudekomplex, in dem die Stadtbibliothek untergebracht ist, befindet sich nicht in städtischem Besitz. Wir haben die zuständige Hausverwaltung auf die Aushangpflicht nach ENEV § 16 Abs. 4 hingewiesen und erbeten uns den Ort für den Aushang zu benennen. Dies kann sowohl in der Bibliothek erfolgen, als auch in der Passage. Die zuständige Hausverwaltung hat uns um Aufschub bis mindestens zum 27.11.2020 ( tel:27112020) gebeten und darauf hingewiesen, dass die Abarbeitung - auf Grund von vielen Mietern und dazugehörige Energieversorger, als auch der aktuellen Pandemielage - auch länger dauern kann. Einen Energieausweis ausschließlich für die Bibliothek auszustellen ist im Übrigen nicht zulässig. Wir bitten hier um Ihre Geduld und kommen schnellstmöglich auf Sie zu, spätestens jedoch nach gültigen Aushang des Energieausweises. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass eine Vorlage des Energieausweises sowohl auf Basis des Bedarfes als auch auf Basis des Verbrauches zulässig ist. Hier ist es dem Eigentümer freigestellt welchen Ausweis er vorlegt. Gerne können Sie sich für Rückfragen oder Konkretisierungen direkt an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
Alexander Elgert
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadt…
An Gemeinde Bensheim Details
Von
Alexander Elgert
Betreff
AW: Antw: AW: #199662 Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbibliothek Bensheim [#199662]
Datum
16. November 2020 18:43
An
Gemeinde Bensheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbibliothek Bensheim“ vom 06.10.2020 (#199662) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ihre Antwort beantwortet nicht die __Anfrage__. Warum liegen der Stadt solche informationen nicht vor? Warum fordert die Stadt solche Ausweise nicht generell an? Ist es der Hausverwaltung gesetzlich oder vertraglich erlaubt diese Frist willkuerlich und ohne Grundlage auf eine unbefristete auszuweiten? Aus Sicht eines Hausbesitzers ist diese Handhabung nicht nachvollziehbar. Mit freundlichen Grüßen Alexander Elgert Anfragenr: 199662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199662/ Postanschrift Alexander Elgert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Alexander Elgert
Siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/uig_2005/__2.html (4) Eine informationspflichtige Stelle verfügt …
An Gemeinde Bensheim Details
Von
Alexander Elgert
Betreff
AW: Antw: AW: #199662 Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbibliothek Bensheim [#199662]
Datum
16. November 2020 18:47
An
Gemeinde Bensheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/uig_2005/__2.html (4) Eine informationspflichtige Stelle verfügt über Umweltinformationen, wenn diese bei ihr vorhanden sind oder für sie bereitgehalten werden. Ein Bereithalten liegt vor, wenn eine natürliche oder juristische Person, die selbst nicht informationspflichtige Stelle ist, Umweltinformationen für eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Absatzes 1 aufbewahrt, auf die diese Stelle einen Übermittlungsanspruch hat. Anfragenr: 199662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199662/ Postanschrift Alexander Elgert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Gemeinde Bensheim
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Gemeinde Bensheim
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Betreff
Datum
22. Februar 2021 12:07
Status
Anfrage abgeschlossen