Kommunikation mit Twitter zur Frage der gemeinsamen Verantwortlichkeit

Die Kommunikation mit Twitter zur Frage der gemeinsamen Verantwortlichkeit (vgl. https://www.zdf.de/nachrichten/digitales/datenschutz-behoerden-twitter-stefan-brink-100.html)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kommunikation…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit Twitter zur Frage der gemeinsamen Verantwortlichkeit [#199685]
Datum
7. Oktober 2020 10:11
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kommunikation mit Twitter zur Frage der gemeinsamen Verantwortlichkeit (vgl. https://www.zdf.de/nachrichten/digitales/datenschutz-behoerden-twitter-stefan-brink-100.html)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199685/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit best?tigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Kommunikation mit Twitter zur Frage der gemeinsamen Verantwortlichkeit [#199685]
Datum
7. Oktober 2020 10:11
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit best?tigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Gr??en
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Twitter zur Frage der gemeins…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Kommunikation mit Twitter zur Frage der gemeinsamen Verantwortlichkeit [#199685]
Datum
18. Februar 2021 15:25
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Twitter zur Frage der gemeinsamen Verantwortlichkeit“ vom 07.10.2020 (#199685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 101 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199685/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Automatische Antwort: Kommunikation mit Twitter zur Frage der gemeinsamen Verantwortlichkeit [#199685]
Datum
18. Februar 2021 15:25
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ba…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit Twitter zur Frage der gemeinsamen Verantwortlichkeit“ [#199685] [#199685]
Datum
18. Februar 2021 15:26
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/199685/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich innerhalb der gesetzlichen Frist keine Antwort von der Behörde erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 199685.pdf Anfragenr: 199685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199685/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit Twitter zur Frage der gemeinsamen Verantwortlichkeit“ [#199685] [#199685]
Datum
18. Februar 2021 15:26
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Aktenzeichen: 0221.4-16 /47 Informationsfreiheit: Ihr Antrag auf Zugang zur Kommunikation mit Twitter zur Frage de…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Kommunikation mit Twitter zur Frage der gemeinsamen Verantwortlichkeit [#199685]
Datum
9. März 2021 16:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: 0221.4-16 /47 Informationsfreiheit: Ihr Antrag auf Zugang zur Kommunikation mit Twitter zur Frage der gemeinsamen Verantwortlichkeit Sehr Antragsteller/in Sie hatten um Zugang zu den bei uns vorhandenen Unterlagen betreffend die Kommunikation mit Twitter zur Frage der gemeinsamen Verantwortlichkeit gebeten. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Folgende Unterlagen sind bei uns vorhanden: • Anschreiben_Twitter • Mailverkehr_Twitter_Dez17-Jan18 • Mailverkehr_Twitter_fortl. Wir übersenden Ihnen diese als Anlage. Wie aus dem E-Mailverkehr ersichtlich wird, fanden zur erfragten Thematik persönliche Gespräche statt, zu denen keine schriftlichen Aufzeichnungen existieren. Kosten für die Übersendung der Dokumente fallen keine an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Haben Sie herzlichen Dank für die zwischenzeitliche Beantwortung meiner Anfrage. Le…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit Twitter zur Frage der gemeinsamen Verantwortlichkeit [#199685]
Datum
10. März 2021 19:20
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Haben Sie herzlichen Dank für die zwischenzeitliche Beantwortung meiner Anfrage. Leider scheint mit Ihre Antwort jedoch unvollständig zu sein. Meine Anfrage bezog sich ausdrücklich auf die Kommunikation zur Frage der gemeinsamen Verantwortlichkeit und damit auch auf die Kommunikation mit dem Unternehmen in den Jahren 2019 und 2020. Dass hierzu keinerlei Informationen bei Ihrer Behörde vorhanden sind, erscheint mir unwahrscheinlich, zumal es in den entsprechenden Presseberichten zum "Twexit" des LfDI z.B. heißt "Antragsteller/in Brink hat dem Twitter dazu eine ganze Liste von Fragen vorgelegt." (vgl. https://www.zdf.de/nachrichten/digitales/datenschutz-behoerden-twitter-stefan-brink-100.html). Meine Anfrage bezieht sich ausdrücklich auch auf diese Dokumente sowie weitere Schreiben zur gemeinsamen Verantwortlichkeit, die möglicherweise bei Ihnen unter einem anderen Aktenzeichen abgelegt wurden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199685/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in Sie haben Recht, i.d.R. müsste die Fragenliste mit Beantwortung auch zu den Akten gegangen …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Kommunikation mit Twitter zur Frage der gemeinsamen Verantwortlichkeit [#199685]
Datum
11. März 2021 11:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Sie haben Recht, i.d.R. müsste die Fragenliste mit Beantwortung auch zu den Akten gegangen sein. Ich gehe noch mal auf die Suche und melde mich wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage bzgl. der Kommunikation zur Frage der gemeinsamen Verantwortlichkeit und d…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Kommunikation mit Twitter zur Frage der gemeinsamen Verantwortlichkeit [#199685]
Datum
18. März 2021 16:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage bzgl. der Kommunikation zur Frage der gemeinsamen Verantwortlichkeit und damit auch auf die Kommunikation mit dem Unternehmen Twitter in den Jahren 2019 und 2020 im Besonderen mit Blick auf die im Pressebericht zitierte Fragenliste an Twitter, habe ich noch Arbeitspapiere zur Frage der gemeinsamen Verantwortlichkeit gefunden, die im Vorfeld des Gesprächs als Gesprächsgrundlage Herrn Dr. Brinks mit Twitter erstellt wurden. Zudem liegt noch eine Gesprächsnotiz zu dem Gespräch vor. Wir übersenden Ihnen diese als Anlage. Kosten hierfür fallen keine an. Mit freundlichen Grüßen