Energiebedarfsausweis für Gebäude: Sozialamt der Stadt Dortmund

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Sozialamt der Stadt Dortmund

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Sozialamt der Stadt Dortmund [#199836]
Datum
8. Oktober 2020 16:28
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Sozialamt der Stadt Dortmund Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199836/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragstell…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
IFG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Sozialamt der Stadt Dortmund [#199836]
Datum
9. Oktober 2020 08:20
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 08.10.2020. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Sehr geehrteAntragsteller/in die vorhandenen Energieausweise für die Gebäude Entenpoth 34 und Leopoldstr. 16-20 …
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
WG: IFG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Sozialamt der Stadt Dortmund [#199836]
Datum
10. November 2020 12:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die vorhandenen Energieausweise für die Gebäude Entenpoth 34 und Leopoldstr. 16-20 sind abgelaufen. Es werden hierfür aktuell Energieausweise erstellt. Sobald diese öffentlich ausgehangen sind, werde ich Sie informieren. Bei dem Gebäude Kleppingstraße 21-23 handelt es sich um eine Anmietung. Hierzu erhalten Sie eine separate E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Anfrage nach dem UIG / EnEV 2014 vom 09.10.2020 Kleppingstraße 21-23 Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund I…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Anfrage nach dem UIG / EnEV 2014 vom 09.10.2020 Kleppingstraße 21-23
Datum
10. November 2020 13:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund Ihrer Anfrage erhalten Sie anbei den Energieausweis zu dem Bürogebäude Kleppingstraße 21-23, 44135 Dortmund. Ich weise darauf hin, dass dieses Gebäude von der Stadt Dortmund nur teilangemietet wurde. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Sehr geehrteAntragsteller/in der Energieausweis ist öffentlich im Gebäude Sozial-/Jugendamt Leopoldstr. 16-20 au…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antwort: WG: IFG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Sozialamt der Stadt Dortmund [#199836]
Datum
25. November 2020 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Energieausweis ist öffentlich im Gebäude Sozial-/Jugendamt Leopoldstr. 16-20 ausgehangen und kann eingesehen werden. Der Energieausweis für die Liegenschaft Entenpoth 34 ist in Prüfung und Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Städtische Immobilienwirtschaft Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihr…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
IFG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Sozialamt der Stadt Dortmund [#199836]
Datum
8. März 2021 09:29
Status
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Städtische Immobilienwirtschaft Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 09.10.2020 möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Energieausweis nun im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes (Hauptgebäude) des Sozialamtes, Entenpoth 34, im Bereich des Haupttreppenhauses ausgehangen ist und öffentlich eingesehen werden kann. Wir möchten Sie bitten zukünftig von der direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Surdyk abzusehen. Ihre Anfragen können Sie gerne an unsere zentrale E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> richten. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Dortmund
Energieausweis Entenpoth 34 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Städtische Immobilienwirtschaft Sehr Antragstel…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Energieausweis Entenpoth 34
Datum
19. März 2021 10:36
Status
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Städtische Immobilienwirtschaft Sehr Antragsteller/in der Energieausweis ist öffentlich im Verwaltungsgebäude (Hauptgebäude) Entenpoth 34 im Erdgeschoss im Bereich des Haupttreppenhauses ausgehangen und kann eingesehen werden. Mit freundlichen Grüßen