Approbation ausländischer Ärzte

Thema: Approbation ausländischer Ärzte

Generelle Prozessfragen zur Approbation:

1. Gibt es ein bestimmtes Sprachniveau, dass ein Bewerber haben muss, damit der Approbationsantrag von Ihnen bearbeitet wird (angenommen die Zuständigkeit für Ihre Behörde ist bewiesen), z.B. B2?

1a. Wenn ja, was ist wenn dies noch nicht der Fall ist?

1b. Bekommt der Bewerber einen Hinweis, dass ein Sprachnachweis nachzureichen ist?

1c. Wird die Bewerbung für unbestimmte Zeit ruhen gelassen bis der Nachweis da ist und wird dann fortgeführt oder “verfällt” der Antrag irgendwann und muss komplett von vorne gestartet werden?

2. Wie viele Dokumente werden durch Sie an den Bewerber geschickt und zu welchem Zeitpunkt des Prozesses (Eingangsbestätigung, Zwischenbescheid, Endbescheid etc.)?

3. Welches dieser verschickten Dokumente wird von Ihnen als sogenannter “Defizitbescheid” angesehen und von Ihnen mit den dafür notwendigen Inhalten angereichert?

4. Wie sehen diese Dokumente jeweils im Muster aus?

5. Erfolgt der Schriftverkehr zwischen Ihrem Amt und dem Bewerber nur innerhalb Deutschlands oder kann dieser auch grenzüberschreitend stattfinden (z.B. wenn der Bewerber sich noch im Ausland befindet)?

6. Was ist die Regelung bei unterschiedlichen Herkunftsländern für Medizinstudium und ärztlicher Zulassung? Beispielsweise Staatsangehörigkeit aus Land B, Medizinstudium in Land A aber danach ärztliche Zulassung in Land B. Ist in diesem Fall der Bewerber grundsätzlich in der Lage den Approbationsprozess zu starten oder muss er die Ärztliche Zulassung, genau wie das Medizinstudium, aus Land A erhalten?

Gleichwertigkeitsprüfung:

7. Wie lange dauert eine Gleichwertigkeitsprüfung im Durchschnitt, unter der Annahme, dass alle notwendigen Dokumente vorliegen?

8. Gibt es Abschlüsse aus bestimmten Ländern bei denen eine Gleichwertigkeitsprüfung mit hoher Sicherheit nie mit einem positiven Ergebnis ausfallen wird? Wenn ja, was sind die Gründe für diese Länder (Art der Ausbildung, keine Möglichkeit zur Verifizierung der Echtheit der Dokumente etc.)? Um welche Länder handelt es sich dabei?

9. Welche Kosten entstehen im Durchschnitt durch die Gleichwertigkeitsprüfung?

10. Für den Fall, dass die Gleichwertigkeitsprüfung positiv ausfällt, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf?

11. Ergibt sich eine Zeitersparnis, wenn auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichtet wird und stattdessen die Kenntnisprüfung gewählt wird? Wenn ja, wie hoch im durchschnitt?

Kenntnisprüfung:

12. Wie lange wartet man im Durchschnitt auf einen Termin zur Kenntnisprüfung?

13. Wie lange vor dem Prüfungstermin wird man über den konkreten Termin informiert?

14. Was war in den letzten Jahren (inklusive 2020) die durchschnittliche Quote bestandener Kenntnisprüfungen?

15. Ist das Bestehen der Fachsprachenprüfung eine Voraussetzung zur Anmeldung bzw. zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung? Wenn nicht, welche Anmeldevoraussetzungen bestehen?

16. Für den Fall, dass die Kenntnisprüfung bestanden wird, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf?

17. Wie oft kann man die Kenntnisprüfung wiederholen?

18. Wie hoch sind die Kosten für die Kenntnisprüfung?

19. Werden die Fragen der Kenntnisprüfung dokumentiert und abgelegt, sodass sich künftige Prüflinge vorbereiten können?

Berufserlaubnis:

20. Ist eine Stellenzusage notwendig um die Berufserlaubnis zu erhalten?

21. Sollte keine Stellenzusage notwendig sein, ist die erfolgreich absolvierte Fachsprachenprüfung die einzige Voraussetzung für den Erhalte der Berufserlaubnis?

22. Wie lange dauert es bis die Berufserlaubnis ausgestellt wird (gerechnet vom Zeitpunkt der Beantragung der Berufserlaubnis)?

23. Zu welchem Zeitpunkt soll die Berufserlaubnis beantragt werden? Ganz am Anfang des Prozesses, zusammen mit der Bewerbung zur Approbation? Nach bestandener Fachsprachenprüfung?

24. Wie hoch sind die Kosten für Bewerbung und Erhalt der Berufserlaubnis? Treten diese Kosten auch auf wenn man die Berufserlaubnis gleich zu Anfang bei Beantragung der Approbation mit beantragt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Thema: Approbatio…
An Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Approbation ausländischer Ärzte [#199893]
Datum
8. Oktober 2020 21:31
An
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Thema: Approbation ausländischer Ärzte Generelle Prozessfragen zur Approbation: 1. Gibt es ein bestimmtes Sprachniveau, dass ein Bewerber haben muss, damit der Approbationsantrag von Ihnen bearbeitet wird (angenommen die Zuständigkeit für Ihre Behörde ist bewiesen), z.B. B2? 1a. Wenn ja, was ist wenn dies noch nicht der Fall ist? 1b. Bekommt der Bewerber einen Hinweis, dass ein Sprachnachweis nachzureichen ist? 1c. Wird die Bewerbung für unbestimmte Zeit ruhen gelassen bis der Nachweis da ist und wird dann fortgeführt oder “verfällt” der Antrag irgendwann und muss komplett von vorne gestartet werden? 2. Wie viele Dokumente werden durch Sie an den Bewerber geschickt und zu welchem Zeitpunkt des Prozesses (Eingangsbestätigung, Zwischenbescheid, Endbescheid etc.)? 3. Welches dieser verschickten Dokumente wird von Ihnen als sogenannter “Defizitbescheid” angesehen und von Ihnen mit den dafür notwendigen Inhalten angereichert? 4. Wie sehen diese Dokumente jeweils im Muster aus? 5. Erfolgt der Schriftverkehr zwischen Ihrem Amt und dem Bewerber nur innerhalb Deutschlands oder kann dieser auch grenzüberschreitend stattfinden (z.B. wenn der Bewerber sich noch im Ausland befindet)? 6. Was ist die Regelung bei unterschiedlichen Herkunftsländern für Medizinstudium und ärztlicher Zulassung? Beispielsweise Staatsangehörigkeit aus Land B, Medizinstudium in Land A aber danach ärztliche Zulassung in Land B. Ist in diesem Fall der Bewerber grundsätzlich in der Lage den Approbationsprozess zu starten oder muss er die Ärztliche Zulassung, genau wie das Medizinstudium, aus Land A erhalten? Gleichwertigkeitsprüfung: 7. Wie lange dauert eine Gleichwertigkeitsprüfung im Durchschnitt, unter der Annahme, dass alle notwendigen Dokumente vorliegen? 8. Gibt es Abschlüsse aus bestimmten Ländern bei denen eine Gleichwertigkeitsprüfung mit hoher Sicherheit nie mit einem positiven Ergebnis ausfallen wird? Wenn ja, was sind die Gründe für diese Länder (Art der Ausbildung, keine Möglichkeit zur Verifizierung der Echtheit der Dokumente etc.)? Um welche Länder handelt es sich dabei? 9. Welche Kosten entstehen im Durchschnitt durch die Gleichwertigkeitsprüfung? 10. Für den Fall, dass die Gleichwertigkeitsprüfung positiv ausfällt, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf? 11. Ergibt sich eine Zeitersparnis, wenn auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichtet wird und stattdessen die Kenntnisprüfung gewählt wird? Wenn ja, wie hoch im durchschnitt? Kenntnisprüfung: 12. Wie lange wartet man im Durchschnitt auf einen Termin zur Kenntnisprüfung? 13. Wie lange vor dem Prüfungstermin wird man über den konkreten Termin informiert? 14. Was war in den letzten Jahren (inklusive 2020) die durchschnittliche Quote bestandener Kenntnisprüfungen? 15. Ist das Bestehen der Fachsprachenprüfung eine Voraussetzung zur Anmeldung bzw. zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung? Wenn nicht, welche Anmeldevoraussetzungen bestehen? 16. Für den Fall, dass die Kenntnisprüfung bestanden wird, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf? 17. Wie oft kann man die Kenntnisprüfung wiederholen? 18. Wie hoch sind die Kosten für die Kenntnisprüfung? 19. Werden die Fragen der Kenntnisprüfung dokumentiert und abgelegt, sodass sich künftige Prüflinge vorbereiten können? Berufserlaubnis: 20. Ist eine Stellenzusage notwendig um die Berufserlaubnis zu erhalten? 21. Sollte keine Stellenzusage notwendig sein, ist die erfolgreich absolvierte Fachsprachenprüfung die einzige Voraussetzung für den Erhalte der Berufserlaubnis? 22. Wie lange dauert es bis die Berufserlaubnis ausgestellt wird (gerechnet vom Zeitpunkt der Beantragung der Berufserlaubnis)? 23. Zu welchem Zeitpunkt soll die Berufserlaubnis beantragt werden? Ganz am Anfang des Prozesses, zusammen mit der Bewerbung zur Approbation? Nach bestandener Fachsprachenprüfung? 24. Wie hoch sind die Kosten für Bewerbung und Erhalt der Berufserlaubnis? Treten diese Kosten auch auf wenn man die Berufserlaubnis gleich zu Anfang bei Beantragung der Approbation mit beantragt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199893/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage nach dem LIFG vom 08.10.2020 können wir Ihnen wie folgt Auskunft e…
Von
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Betreff
Approbation ausländischer Ärzte [#199893]
Datum
15. Oktober 2020 17:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage nach dem LIFG vom 08.10.2020 können wir Ihnen wie folgt Auskunft erteilen: Thema: Approbation ausländischer Ärzte Generelle Prozessfragen zur Approbation: 1. Gibt es ein bestimmtes Sprachniveau, dass ein Bewerber haben muss, damit der Approbationsantrag von Ihnen bearbeitet wird (angenommen die Zuständigkeit für Ihre Behörde ist bewiesen), z.B. B2? è Der Sprachnachweis B2 ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der Fachsprachenprüfung, deren Bestehen wiederum Voraussetzung für die Approbation ist. Der Sprachnachweis B2 ist deshalb dementsprechend frühzeitig vorzulegen 1a. Wenn ja, was ist wenn dies noch nicht der Fall ist? è Der Antragsteller erhält in jedem Fall eine Eingangsbestätigung. 1b. Bekommt der Bewerber einen Hinweis, dass ein Sprachnachweis nachzureichen ist? è Ja. 1c. Wird die Bewerbung für unbestimmte Zeit ruhen gelassen bis der Nachweis da ist und wird dann fortgeführt oder “verfällt” der Antrag irgendwann und muss komplett von vorne gestartet werden? è Da der Sprachnachweis Voraussetzung für die Anmeldung zur Fachspracheprüfung ist, kann das Verfahren insoweit nicht fortgeführt werden. Ein Antrag verfällt grundsätzlich nicht. In Ausnahmefällen kann bei sehr lange Unterbrechung des Verfahrens ein neuer Antrag erforderlich werden. 2. Wie viele Dokumente werden durch Sie an den Bewerber geschickt und zu welchem Zeitpunkt des Prozesses (Eingangsbestätigung, Zwischenbescheid, Endbescheid etc.)? è Eingangsbestätigung, Informationsschreiben, ggf. Schreiben mit Nachforderung von Unterlagen Endbescheid. 3. Welches dieser verschickten Dokumente wird von Ihnen als sogenannter “Defizitbescheid” angesehen und von Ihnen mit den dafür notwendigen Inhalten angereichert? è Der Endbescheid. 4. Wie sehen diese Dokumente jeweils im Muster aus? è Ein Muster gibt es nur für die Eingangsbestätigung und das Informationsschreiben (siehe Anlage). 5. Erfolgt der Schriftverkehr zwischen Ihrem Amt und dem Bewerber nur innerhalb Deutschlands oder kann dieser auch grenzüberschreitend stattfinden (z.B. wenn der Bewerber sich noch im Ausland befindet)? è Grenzüberschreitend grundsätzlich nur per E-Mail. 6. Was ist die Regelung bei unterschiedlichen Herkunftsländern für Medizinstudium und ärztlicher Zulassung? Beispielsweise Staatsangehörigkeit aus Land B, Medizinstudium in Land A aber danach ärztliche Zulassung in Land B. Ist in diesem Fall der Bewerber grundsätzlich in der Lage den Approbationsprozess zu starten oder muss er die Ärztliche Zulassung, genau wie das Medizinstudium, aus Land A erhalten? è Entscheidend ist, ob die ärztliche Zulassung in Land B erforderlich ist, um die Ausbildung in Land A abzuschließen. Gleichwertigkeitsprüfung: 7. Wie lange dauert eine Gleichwertigkeitsprüfung im Durchschnitt, unter der Annahme, dass alle notwendigen Dokumente vorliegen? è Das ist vom Einzelfall abhängig. 8. Gibt es Abschlüsse aus bestimmten Ländern bei denen eine Gleichwertigkeitsprüfung mit hoher Sicherheit nie mit einem positiven Ergebnis ausfallen wird? Wenn ja, was sind die Gründe für diese Länder (Art der Ausbildung, keine Möglichkeit zur Verifizierung der Echtheit der Dokumente etc.)? Um welche Länder handelt es sich dabei? è Ja, alle Länder, in denen eine Legalisierung der Unterlagen nicht möglich ist. Das betrifft derzeit folgende Länder: Afghanistan Algerien Aserbaidschan Äthiopien Bangladesch Burundi Benin Dom. Republik Ghana Indien Irak Iran Jemen Kambodscha Kamerun Kenia Kirgistan Kongo Kosovo Libyen Nigeria Pakistan Philippinen Syrien Sudan Tadschikistan Tunesien Turkmenistan Uganda Usbekistan 9. Welche Kosten entstehen im Durchschnitt durch die Gleichwertigkeitsprüfung? è Bei Einholung eines Gutachtens zwischen 515 € und 1.400 €, wobei im Einzelfall auch höhere Kosten entstehen können. 10. Für den Fall, dass die Gleichwertigkeitsprüfung positiv ausfällt, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf? è Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, i.d.R. etwa eine Woche. 11. Ergibt sich eine Zeitersparnis, wenn auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichtet wird und stattdessen die Kenntnisprüfung gewählt wird? Wenn ja, wie hoch im durchschnitt? è Nein. Kenntnisprüfung: 12. Wie lange wartet man im Durchschnitt auf einen Termin zur Kenntnisprüfung? è Derzeit ca. 1 Jahr. 13. Wie lange vor dem Prüfungstermin wird man über den konkreten Termin informiert? è Vorgeschrieben ist eine Ladung spätestens 5 Tage vor dem Termin, aktuell erfolgen Information bzw. Landung ca. 4 bis 8 Wochen vor dem Termin. 14. Was war in den letzten Jahren (inklusive 2020) die durchschnittliche Quote bestandener Kenntnisprüfungen? è 2020 (bis 3. Quartal): 81 % 2019: 77 % 15. Ist das Bestehen der Fachsprachenprüfung eine Voraussetzung zur Anmeldung bzw. zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung? Wenn nicht, welche Anmeldevoraussetzungen bestehen? è Nein. Da anderenfalls die Kenntnisprüfung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, wird aber empfohlen, zunächst die Fachsprachenprüfung abzulegen. è Anmeldevoraussetzungen sind: Vollständiger Eingang der Unterlagen, Zahlung der Prüfungsgebühr (800 € pro Versuch), Zulassung (für Anträge ab März 2019). 16. Für den Fall, dass die Kenntnisprüfung bestanden wird, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf? è Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, i.d.R. etwa eine Woche. . 17. Wie oft kann man die Kenntnisprüfung wiederholen? è 2 mal. 18. Wie hoch sind die Kosten für die Kenntnisprüfung? è Derzeit 800 € pro Versuch. 19. Werden die Fragen der Kenntnisprüfung dokumentiert und abgelegt, sodass sich künftige Prüflinge vorbereiten können? è Nein. Berufserlaubnis: 20. Ist eine Stellenzusage notwendig um die Berufserlaubnis zu erhalten? è Ja. 21. Sollte keine Stellenzusage notwendig sein, ist die erfolgreich absolvierte Fachsprachenprüfung die einzige Voraussetzung für den Erhalte der Berufserlaubnis? è Stellenzusagen ist zwingend notwendig. 22. Wie lange dauert es bis die Berufserlaubnis ausgestellt wird (gerechnet vom Zeitpunkt der Beantragung der Berufserlaubnis)? è Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen i.d.R. ca. 1 Woche 23. Zu welchem Zeitpunkt soll die Berufserlaubnis beantragt werden? Ganz am Anfang des Prozesses, zusammen mit der Bewerbung zur Approbation? Nach bestandener Fachsprachenprüfung? è Der Antrag sollte erst gestellt werden, wenn eine Stellenzusage vorliegt. Für die ersten 6 Monate genügt ein Sprachnachweis B2. Die Berufserlaubnis wird darüber hinaus aber nur verlängert, wenn Fachsprachekenntnisse nachgewiesen werden. 24. Wie hoch sind die Kosten für Bewerbung und Erhalt der Berufserlaubnis? Treten diese Kosten auch auf wenn man die Berufserlaubnis gleich zu Anfang bei Beantragung der Approbation mit beantragt? è Die Verwaltungsgebühr beträgt 40 € pro 3 Monate. Ob und welche sonstigen Kosten ggf. entstehen, hängt vom Einzelfall ab und kann von und nicht beziffert werden. Die Gebühr fällt auch an, wenn der zusammen mit dem Antrag auf Approbation gestellt wird. Mit freundlichen Grüßen
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Anbei noch die beiden Muster. Von: Antragsteller/in Gesendet: Donnerstag, 15. Oktober 2020 17:19 An: '<<E-M…
Von
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Betreff
AW: Approbation ausländischer Ärzte [#199893]
Datum
15. Oktober 2020 17:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
MusterEingangsbesttigung.pdf
15,3 KB
Anbei noch die beiden Muster. Von: Antragsteller/in Gesendet: Donnerstag, 15. Oktober 2020 17:19 An: '<<E-Mail-Adresse>>' Betreff: Approbation ausländischer Ärzte [#199893] Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage nach dem LIFG vom 08.10.2020 können wir Ihnen wie folgt Auskunft erteilen: Thema: Approbation ausländischer Ärzte Generelle Prozessfragen zur Approbation: 1. Gibt es ein bestimmtes Sprachniveau, dass ein Bewerber haben muss, damit der Approbationsantrag von Ihnen bearbeitet wird (angenommen die Zuständigkeit für Ihre Behörde ist bewiesen), z.B. B2? è Der Sprachnachweis B2 ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der Fachsprachenprüfung, deren Bestehen wiederum Voraussetzung für die Approbation ist. Der Sprachnachweis B2 ist deshalb dementsprechend frühzeitig vorzulegen 1a. Wenn ja, was ist wenn dies noch nicht der Fall ist? è Der Antragsteller erhält in jedem Fall eine Eingangsbestätigung. 1b. Bekommt der Bewerber einen Hinweis, dass ein Sprachnachweis nachzureichen ist? è Ja. 1c. Wird die Bewerbung für unbestimmte Zeit ruhen gelassen bis der Nachweis da ist und wird dann fortgeführt oder “verfällt” der Antrag irgendwann und muss komplett von vorne gestartet werden? è Da der Sprachnachweis Voraussetzung für die Anmeldung zur Fachspracheprüfung ist, kann das Verfahren insoweit nicht fortgeführt werden. Ein Antrag verfällt grundsätzlich nicht. In Ausnahmefällen kann bei sehr lange Unterbrechung des Verfahrens ein neuer Antrag erforderlich werden. 2. Wie viele Dokumente werden durch Sie an den Bewerber geschickt und zu welchem Zeitpunkt des Prozesses (Eingangsbestätigung, Zwischenbescheid, Endbescheid etc.)? è Eingangsbestätigung, Informationsschreiben, ggf. Schreiben mit Nachforderung von Unterlagen Endbescheid. 3. Welches dieser verschickten Dokumente wird von Ihnen als sogenannter “Defizitbescheid” angesehen und von Ihnen mit den dafür notwendigen Inhalten angereichert? è Der Endbescheid. 4. Wie sehen diese Dokumente jeweils im Muster aus? è Ein Muster gibt es nur für die Eingangsbestätigung und das Informationsschreiben (siehe Anlage). 5. Erfolgt der Schriftverkehr zwischen Ihrem Amt und dem Bewerber nur innerhalb Deutschlands oder kann dieser auch grenzüberschreitend stattfinden (z.B. wenn der Bewerber sich noch im Ausland befindet)? è Grenzüberschreitend grundsätzlich nur per E-Mail. 6. Was ist die Regelung bei unterschiedlichen Herkunftsländern für Medizinstudium und ärztlicher Zulassung? Beispielsweise Staatsangehörigkeit aus Land B, Medizinstudium in Land A aber danach ärztliche Zulassung in Land B. Ist in diesem Fall der Bewerber grundsätzlich in der Lage den Approbationsprozess zu starten oder muss er die Ärztliche Zulassung, genau wie das Medizinstudium, aus Land A erhalten? è Entscheidend ist, ob die ärztliche Zulassung in Land B erforderlich ist, um die Ausbildung in Land A abzuschließen. Gleichwertigkeitsprüfung: 7. Wie lange dauert eine Gleichwertigkeitsprüfung im Durchschnitt, unter der Annahme, dass alle notwendigen Dokumente vorliegen? è Das ist vom Einzelfall abhängig. 8. Gibt es Abschlüsse aus bestimmten Ländern bei denen eine Gleichwertigkeitsprüfung mit hoher Sicherheit nie mit einem positiven Ergebnis ausfallen wird? Wenn ja, was sind die Gründe für diese Länder (Art der Ausbildung, keine Möglichkeit zur Verifizierung der Echtheit der Dokumente etc.)? Um welche Länder handelt es sich dabei? è Ja, alle Länder, in denen eine Legalisierung der Unterlagen nicht möglich ist. Das betrifft derzeit folgende Länder: Afghanistan Algerien Aserbaidschan Äthiopien Bangladesch Burundi Benin Dom. Republik Ghana Indien Irak Iran Jemen Kambodscha Kamerun Kenia Kirgistan Kongo Kosovo Libyen Nigeria Pakistan Philippinen Syrien Sudan Tadschikistan Tunesien Turkmenistan Uganda Usbekistan 9. Welche Kosten entstehen im Durchschnitt durch die Gleichwertigkeitsprüfung? è Bei Einholung eines Gutachtens zwischen 515 € und 1.400 €, wobei im Einzelfall auch höhere Kosten entstehen können. 10. Für den Fall, dass die Gleichwertigkeitsprüfung positiv ausfällt, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf? è Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, i.d.R. etwa eine Woche. 11. Ergibt sich eine Zeitersparnis, wenn auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichtet wird und stattdessen die Kenntnisprüfung gewählt wird? Wenn ja, wie hoch im durchschnitt? è Nein. Kenntnisprüfung: 12. Wie lange wartet man im Durchschnitt auf einen Termin zur Kenntnisprüfung? è Derzeit ca. 1 Jahr. 13. Wie lange vor dem Prüfungstermin wird man über den konkreten Termin informiert? è Vorgeschrieben ist eine Ladung spätestens 5 Tage vor dem Termin, aktuell erfolgen Information bzw. Landung ca. 4 bis 8 Wochen vor dem Termin. 14. Was war in den letzten Jahren (inklusive 2020) die durchschnittliche Quote bestandener Kenntnisprüfungen? è 2020 (bis 3. Quartal): 81 % 2019: 77 % 15. Ist das Bestehen der Fachsprachenprüfung eine Voraussetzung zur Anmeldung bzw. zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung? Wenn nicht, welche Anmeldevoraussetzungen bestehen? è Nein. Da anderenfalls die Kenntnisprüfung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, wird aber empfohlen, zunächst die Fachsprachenprüfung abzulegen. è Anmeldevoraussetzungen sind: Vollständiger Eingang der Unterlagen, Zahlung der Prüfungsgebühr (800 € pro Versuch), Zulassung (für Anträge ab März 2019). 16. Für den Fall, dass die Kenntnisprüfung bestanden wird, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf? è Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, i.d.R. etwa eine Woche. . 17. Wie oft kann man die Kenntnisprüfung wiederholen? è 2 mal. 18. Wie hoch sind die Kosten für die Kenntnisprüfung? è Derzeit 800 € pro Versuch. 19. Werden die Fragen der Kenntnisprüfung dokumentiert und abgelegt, sodass sich künftige Prüflinge vorbereiten können? è Nein. Berufserlaubnis: 20. Ist eine Stellenzusage notwendig um die Berufserlaubnis zu erhalten? è Ja. 21. Sollte keine Stellenzusage notwendig sein, ist die erfolgreich absolvierte Fachsprachenprüfung die einzige Voraussetzung für den Erhalte der Berufserlaubnis? è Stellenzusagen ist zwingend notwendig. 22. Wie lange dauert es bis die Berufserlaubnis ausgestellt wird (gerechnet vom Zeitpunkt der Beantragung der Berufserlaubnis)? è Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen i.d.R. ca. 1 Woche 23. Zu welchem Zeitpunkt soll die Berufserlaubnis beantragt werden? Ganz am Anfang des Prozesses, zusammen mit der Bewerbung zur Approbation? Nach bestandener Fachsprachenprüfung? è Der Antrag sollte erst gestellt werden, wenn eine Stellenzusage vorliegt. Für die ersten 6 Monate genügt ein Sprachnachweis B2. Die Berufserlaubnis wird darüber hinaus aber nur verlängert, wenn Fachsprachekenntnisse nachgewiesen werden. 24. Wie hoch sind die Kosten für Bewerbung und Erhalt der Berufserlaubnis? Treten diese Kosten auch auf wenn man die Berufserlaubnis gleich zu Anfang bei Beantragung der Approbation mit beantragt? è Die Verwaltungsgebühr beträgt 40 € pro 3 Monate. Ob und welche sonstigen Kosten ggf. entstehen, hängt vom Einzelfall ab und kann von und nicht beziffert werden. Die Gebühr fällt auch an, wenn der zusammen mit dem Antrag auf Approbation gestellt wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die teilweise ausführliche Beantwortung der Fragen. Es …
An Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Approbation ausländischer Ärzte [#199893]
Datum
16. Oktober 2020 09:05
An
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die teilweise ausführliche Beantwortung der Fragen. Es wurde in Ihrer Antwort ein Anhang erwähnt, welchen ich jedoch nicht finden konnte. Eingehend auf die Antworten hätte ich noch folgende Anschlussfragen: ***** 3. Welches dieser verschickten Dokumente wird von Ihnen als sogenannter “Defizitbescheid” angesehen und von Ihnen mit den dafür notwendigen Inhalten angereichert? è Der Endbescheid. => Bedeutet das, dass die Notwendigkeit der Fachsprachprüfung erst im Endbescheid kommuniziert wird? Ergo wäre eine Anmeldung zur FSP auch erst nach Erhalt des Endbescheids möglich? => Für den Fall, dass der Bewerber vorher mitteilt, dass sie/er auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichtet, würde im Endbescheid dann die Notwendigkeit der Kenntnisprüfung dokumentiert und kommuniziert werden und würde daraufhin die Anmeldung zu selbiger erfolgen? => Für den Fall, dass eine Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt wird, enthält dann der Endbescheid das Ergebnis der Prüfung? => Welche Informationen enthält im Vergleich dazu dann die Empfangsbestätigung? ***** 8. Gibt es Abschlüsse aus bestimmten Ländern bei denen eine Gleichwertigkeitsprüfung mit hoher Sicherheit nie mit einem positiven Ergebnis ausfallen wird? Wenn ja, was sind die Gründe für diese Länder (Art der Ausbildung, keine Möglichkeit zur Verifizierung der Echtheit der Dokumente etc.)? Um welche Länder handelt es sich dabei? è Ja, alle Länder, in denen eine Legalisierung der Unterlagen nicht möglich ist. Das betrifft derzeit folgende Länder: etc. => Reicht bei Bewerbern aus diesen Ländern aus, die notwendigen Dokumente als beglaubigte Kopien und beglaubigte Übersetzungen einzureichen? Oder gibt es hier ein gesondertes Vorgehen? => Was ist die Quelle für die Auflistung der von Ihnen genannten Ländern? Von wann ist diese? ***** 15. Ist das Bestehen der Fachsprachenprüfung eine Voraussetzung zur Anmeldung bzw. zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung? Wenn nicht, welche Anmeldevoraussetzungen bestehen? è Nein. Da anderenfalls die Kenntnisprüfung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, wird aber empfohlen, zunächst die Fachsprachenprüfung abzulegen. => Bedeutet das, dass die Chancen die KP zu bestehen sehr gering sind insofern man die FSP noch nicht bestanden hat oder, dass die KP rein formal erst als bestanden gewertet werden kann, sobald auch die FSP bestanden wurde? è Anmeldevoraussetzungen sind: Vollständiger Eingang der Unterlagen, Zahlung der Prüfungsgebühr (800 € pro Versuch), Zulassung (für Anträge ab März 2019). => Welche Zulassung ist mit "Zulassung (für Anträge ab März 2019)" gemeint? ***** Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199893/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in hier die Antworten zu Ihren weiteren Fragen: 3. Welches dieser verschickten Dokume…
Von
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Betreff
AW: Approbation ausländischer Ärzte [#199893]
Datum
21. Oktober 2020 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hier die Antworten zu Ihren weiteren Fragen: 3. Welches dieser verschickten Dokumente wird von Ihnen als sogenannter “Defizitbescheid” angesehen und von Ihnen mit den dafür notwendigen Inhalten angereichert? è Der Endbescheid. => Bedeutet das, dass die Notwendigkeit der Fachsprachprüfung erst im Endbescheid kommuniziert wird? Ergo wäre eine Anmeldung zur FSP auch erst nach Erhalt des Endbescheids möglich? --> Nein (vgl. Informationsschreiben). => Für den Fall, dass der Bewerber vorher mitteilt, dass sie/er auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichtet, würde im Endbescheid dann die Notwendigkeit der Kenntnisprüfung dokumentiert und kommuniziert werden und würde daraufhin die Anmeldung zu selbiger erfolgen? --> Nein. Wenn ein Antragsteller auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichtet, wird er schriftlich über das weitere Verfahren bei der Kenntnisprüfung informiert. => Für den Fall, dass eine Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt wird, enthält dann der Endbescheid das Ergebnis der Prüfung? --> Ja. => Welche Informationen enthält im Vergleich dazu dann die Empfangsbestätigung? --> Vgl. das Muster der Eingangsbestätigung. ***** 8. Gibt es Abschlüsse aus bestimmten Ländern bei denen eine Gleichwertigkeitsprüfung mit hoher Sicherheit nie mit einem positiven Ergebnis ausfallen wird? Wenn ja, was sind die Gründe für diese Länder (Art der Ausbildung, keine Möglichkeit zur Verifizierung der Echtheit der Dokumente etc.)? Um welche Länder handelt es sich dabei? è Ja, alle Länder, in denen eine Legalisierung der Unterlagen nicht möglich ist. Das betrifft derzeit folgende Länder: etc. => Reicht bei Bewerbern aus diesen Ländern aus, die notwendigen Dokumente als beglaubigte Kopien und beglaubigte Übersetzungen einzureichen? Oder gibt es hier ein gesondertes Vorgehen? --> Ja, die Vorlage beglaubigter Kopien und Übersetzungen reicht aus. Allerdings müssen diese Antragsteller alle eine Kenntnisprüfung ablegen. => Was ist die Quelle für die Auflistung der von Ihnen genannten Ländern? Von wann ist diese? --> Die jeweils aktuelle Auflistung der Staaten, für die eine Legalisierung nicht möglich ist, auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. ***** 15. Ist das Bestehen der Fachsprachenprüfung eine Voraussetzung zur Anmeldung bzw. zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung? Wenn nicht, welche Anmeldevoraussetzungen bestehen? è Nein. Da anderenfalls die Kenntnisprüfung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, wird aber empfohlen, zunächst die Fachsprachenprüfung abzulegen. => Bedeutet das, dass die Chancen die KP zu bestehen sehr gering sind insofern man die FSP noch nicht bestanden hat --> Entscheidend sind die individuellen Sprachkenntnisse. Die Erfahrung zeigt aber, dass diese für das Bestehen der Kenntnisprüfung regelmäßig nur ausreichen, wenn sie dem Fachsprachniveau entsprechen. oder, dass die KP rein formal erst als bestanden gewertet werden kann, sobald auch die FSP bestanden wurde? --> Nein. Aber ohne FSP gibt es - trotz bestandener KP - keine Approbation. è Anmeldevoraussetzungen sind: Vollständiger Eingang der Unterlagen, Zahlung der Prüfungsgebühr (800 € pro Versuch), Zulassung (für Anträge ab März 2019). => Welche Zulassung ist mit "Zulassung (für Anträge ab März 2019)" gemeint? --> Nach vollständigem Eingang der Unterlagen erhalten die Antragsteller eine "Antrag auf Zulassung zur Kenntnisprüfung" (Muster in der Anlage). Sobald sie diesen ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt haben, werden sind sie zugelassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die nochmalige Beantwortung der Fragen! Ich wünsche Ihnen…
An Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Approbation ausländischer Ärzte [#199893]
Datum
21. Oktober 2020 10:16
An
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die nochmalige Beantwortung der Fragen! Ich wünsche Ihnen eine schöne und erfolgreiche Woche! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199893/
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Danke, gleichfalls!
Von
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Betreff
AW: Approbation ausländischer Ärzte [#199893]
Datum
21. Oktober 2020 10:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Danke, gleichfalls!
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Müssen für den Approbationsantrag (ärztliche Ausbildung im Ausland) Englischsprachi…
An Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Approbation ausländischer Ärzte [#199893]
Datum
16. April 2021 16:10
An
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Müssen für den Approbationsantrag (ärztliche Ausbildung im Ausland) Englischsprachige Dokumente ebenfalls ins Deutsche übersetzt werden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199893/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in ja. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Baden-Württemberg
Betreff
AW: Approbation ausländischer Ärzte [#199893]
Datum
19. April 2021 13:04
Status
Sehr Antragsteller/in ja. Mit freundlichen Grüßen