Anwendung §45 Abs. 1 Satz 3 StVO

a) Sämtliche aktuell in Hamburg gültigen und die BWVI sowie ihre Dienststellen betreffenden (Global-)Richtlinien, Fachanweisungen, Dienstanweisungen, Verordnungen, Verfahrensvorgaben und Verwaltungsvorschriften,
die den Umgang mit Anträgen von Bürgerinnen und Bürgern zum Schutz vor Lärm und Abgasen nach §45 Abs. 1 Satz 3 StVO regeln

sowie

b) alle Beschlüsse, nebst den zugehörigen Protokollen (ggf. auch Sitzungsprotokolle) und Anlagen, der Behördenleitung, seit 2014, die den Umgang mit Anträgen von Bürgerinnen und Bürgern zum Schutz vor Lärm und Abgasen nach §45 Abs. 1 Satz 3  StVO zum Thema haben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Januar 2017
  • Frist
    24. Februar 2017
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anwendung §45 Abs. 1 Satz 3 StVO [#19998]
Datum
21. Januar 2017 11:20
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
a) Sämtliche aktuell in Hamburg gültigen und die BWVI sowie ihre Dienststellen betreffenden (Global-)Richtlinien, Fachanweisungen, Dienstanweisungen, Verordnungen, Verfahrensvorgaben und Verwaltungsvorschriften, die den Umgang mit Anträgen von Bürgerinnen und Bürgern zum Schutz vor Lärm und Abgasen nach §45 Abs. 1 Satz 3 StVO regeln sowie b) alle Beschlüsse, nebst den zugehörigen Protokollen (ggf. auch Sitzungsprotokolle) und Anlagen, der Behördenleitung, seit 2014, die den Umgang mit Anträgen von Bürgerinnen und Bürgern zum Schutz vor Lärm und Abgasen nach §45 Abs. 1 Satz 3  StVO zum Thema haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Anfrage vom 21.01.2017 habe ich leider keine Eingangsbestätigung erhalte…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anwendung §45 Abs. 1 Satz 3 StVO [#19998]
Datum
29. Januar 2017 14:27
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Anfrage vom 21.01.2017 habe ich leider keine Eingangsbestätigung erhalten. Daher möchte ich kurz nachfragen, ob die Mail bei Ihnen eingetroffen ist und sich mein Antrag in Bearbeitung befindet. Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfragen betrifft den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Inneres und Sport, d…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: Anwendung §45 Abs. 1 Satz 3 StVO [#19998]
Datum
1. Februar 2017 12:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfragen betrifft den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Inneres und Sport, die diese Anfrage ebenfalls erhalten hat. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation verweist daher auf die Antwort der BIS. Eigene Dokumente der von Ihnen nachgefragten Kategorien sind in unserem Haus nicht erstellt worden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Ich werde mich dann im Weiteren an die BIS wenden…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anwendung §45 Abs. 1 Satz 3 StVO [#19998]
Datum
1. Februar 2017 12:44
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Ich werde mich dann im Weiteren an die BIS wenden, von der ich bis dato jedoch keine Antwort erhalten habe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>