Energiebedarfsausweis für Gebäude: Frankfurt am Main Römer 60311 Frankfurt am Main

Anfrage an: Frankfurt am Main

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Frankfurt am Main
Römer
60311 Frankfurt am Main

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2020
  • Frist
    11. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Peter Rettenbeck
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Frankfurt am Main Details
Von
Peter Rettenbeck
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Frankfurt am Main Römer 60311 Frankfurt am Main [#200032]
Datum
9. Oktober 2020 14:59
An
Frankfurt am Main
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Frankfurt am Main Römer 60311 Frankfurt am Main Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Peter Rettenbeck Anfragenr: 200032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200032/ Postanschrift Peter Rettenbeck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Rettenbeck
Peter Rettenbeck
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Frankfurt am…
An Frankfurt am Main Details
Von
Peter Rettenbeck
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Frankfurt am Main Römer 60311 Frankfurt am Main [#200032]
Datum
8. April 2021 10:18
An
Frankfurt am Main
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Frankfurt am Main Römer 60311 Frankfurt am Main“ vom 09.10.2020 (#200032) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 149 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Rettenbeck Anfragenr: 200032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200032/ Postanschrift Peter Rettenbeck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Frankfurt am Main
Guten Morgen Herr Rettenbeck, wie telefonisch besprochen, übersende ich Ihnen den Link zu verschiedenen Energiev…
Von
Frankfurt am Main
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Frankfurt am Main Römer 60311 Frankfurt am Main [#200032]
Datum
8. April 2021 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
4,3 KB


Guten Morgen Herr Rettenbeck, wie telefonisch besprochen, übersende ich Ihnen den Link zu verschiedenen Energieverbrauchsausweisen öffentlicher Gebäude in Frankfurt am Main. https://energiemanagement.stadt-frank... Unter der Rubrik „Amt für Bau und Immobilien“ finden sie den Energieverbrauchsausweis (kein Energiebedarfsausweis) für den Römer. Eine Aktualisierung des Ausweises nach 10 Jahren findet aktuell statt. https://energiemanagement.stadt-frank... Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne – auch telefonisch für den kurzen Dienstweg - zur Verfügung. Freundliche Grüße
Frankfurt am Main
Sehr geehrter Herr Rettenbeck, vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Regel werden für Gebäude die länger als 3 J…
Von
Frankfurt am Main
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Frankfurt am Main Römer 60311 Frankfurt am Main [#200032]
Datum
6. Mai 2021 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rettenbeck, vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Regel werden für Gebäude die länger als 3 Jahre im Vollbetrieb sind keine Energiebedarfsausweise erstellt, sondern Energieverbrauchsausweise. Diese sind bezogen auf die Energiekennwerte von Strom und Heizenergie aussagekräftiger, während der Bedarfsausweis den rechnerischen Bedarf eines Gebäude darstellt, der erheblich weit weg liegen kann von den tatsächlichen Verbrauchswerten. Da der Römer unter Denkmalschutz steht entfällt die Notwendigkeit, gemäß nach dem Gebäudeenergiegesetz § 79 Satz 4 für Baudenkmäler, einen Energieausweis zu erstellen. Ersatzweise stellen wir Ihnen zur ihrer Information die Energiekennwerte im Anhang zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema Energieausweise erhalten Sie auf unserer Homepage <<E-Mail-Adresse>> . Mit freundlichen Grüßen

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Frankfurt am Main
Der Anhang anbei.
Von
Frankfurt am Main
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Frankfurt am Main Römer 60311 Frankfurt am Main [#200032]
Datum
6. Mai 2021 16:11
Status
Der Anhang anbei.