Ausnahmeregellungen zur Nicht-/Umsetzung von Gesetzen im Rahmen Corona-Pandemie
Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden vom Gesetzgeber diverse Maßnahmen ergriffen um die Verbreitung des Virus einzugrenzen. Diese Maßnahmen trafen fast alle Unternehmen verschiedener Branchen und unterschiedlicher Größe, unter anderem auch Unternehmen im Bereich Gesundheit/Krankenversorgung/Pflege sowie Unternehmen die Waren des täglichen Bedarfs zur Verfügung stellen. Andere Unternehmen waren davon nicht ausgenommen, praktisch alle Unternehmen musste geschäftserschwerende/geschäftsverhindernde Maßnahmen umsetzen. Diese Maßnahmen wurden so weit ich informiert bin zusätzlich zu vorhandenen Gesetzen/Vorschriften/Normen/Regellungen umgesetzt (außer sie standen im wiederspruch dazu). Zum Beispiel durften Restaurants die sonst üblichen Hygienevorschriften nicht einfach weglassen, Einzelhändler nicht durch die Umsetzung der Maßnahmen beliebig Alkohol an Kinder verkaufen usw.
Das Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf oder seine Mitabeiter halten es offensichtlich für angemessen, dass bestimmte Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise verschiedene Gesetze nicht mehr berücksichtigen müssen, welche zuvor einen strengen gesetzlichen Rahmen für das Unternehmen vorgegeben hat. Insbesondere scheinen die Ordnungsamtmitarbeiter die Befolgung des Jugendschutzgesetzes und des SpielhG Bln für nicht mehr notwendig gehalten zu haben bzw. haben keine oder keine angemessenen Maßnahmen ergriffen um Verstößen gegen diese Gesetze Einhalt zu gebieten.
Bitte teilen Sie mir mit für welche Unternehmen (Anzahl und Branchen genügen, eine Einzelnennung der Unternehmen ist nicht notwendig) es solche oder ähnliche Sonderbehandlung gibt/gab (ggf. mit Zeitraum bennenen) und welche Gesetze dies betrifft oder betroffen hat.
Teilen Sie mir mit welche Rechtsgrundlage diese Sonderbehandlungen haben oder hatten. Falls keine entsprechende Rechtsgrundlage vorliegt, teilen Sie mir den Grund für die Sonderbehandlung mit.
Teilen Sie mir bitte auch mit welche Funktion/Position die Person, die eine entsprechende Sonderbehandlung einführte oder durchsetzte hat/hatte und was sie qualifizierte die Sonderbehandlung einzuführen/durchzusetzen.
Teilen Sie mir mit ob Spielhallen generell von den Ordnungsamtmitarbeitern bevorzugt behandelt werden oder diese Sonderbehandlung ausschließlich ein/einige gewählte Unternehmen betrifft. Falls letzteres der Fall ist, teilen Sie mir bitte mit warum dies bei den genannten Unternehmen so gehandhabt wurde/wird und welche gesetzliche Grundlage für diese Andersbehandlung besteht.
Anfrage eingeschlafen
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Datum10. Oktober 2020
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14. November 2020
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