Ausnahmeregellungen zur Nicht-/Umsetzung von Gesetzen im Rahmen Corona-Pandemie

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden vom Gesetzgeber diverse Maßnahmen ergriffen um die Verbreitung des Virus einzugrenzen. Diese Maßnahmen trafen fast alle Unternehmen verschiedener Branchen und unterschiedlicher Größe, unter anderem auch Unternehmen im Bereich Gesundheit/Krankenversorgung/Pflege sowie Unternehmen die Waren des täglichen Bedarfs zur Verfügung stellen. Andere Unternehmen waren davon nicht ausgenommen, praktisch alle Unternehmen musste geschäftserschwerende/geschäftsverhindernde Maßnahmen umsetzen. Diese Maßnahmen wurden so weit ich informiert bin zusätzlich zu vorhandenen Gesetzen/Vorschriften/Normen/Regellungen umgesetzt (außer sie standen im wiederspruch dazu). Zum Beispiel durften Restaurants die sonst üblichen Hygienevorschriften nicht einfach weglassen, Einzelhändler nicht durch die Umsetzung der Maßnahmen beliebig Alkohol an Kinder verkaufen usw.

Das Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf oder seine Mitabeiter halten es offensichtlich für angemessen, dass bestimmte Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise verschiedene Gesetze nicht mehr berücksichtigen müssen, welche zuvor einen strengen gesetzlichen Rahmen für das Unternehmen vorgegeben hat. Insbesondere scheinen die Ordnungsamtmitarbeiter die Befolgung des Jugendschutzgesetzes und des SpielhG Bln für nicht mehr notwendig gehalten zu haben bzw. haben keine oder keine angemessenen Maßnahmen ergriffen um Verstößen gegen diese Gesetze Einhalt zu gebieten.

Bitte teilen Sie mir mit für welche Unternehmen (Anzahl und Branchen genügen, eine Einzelnennung der Unternehmen ist nicht notwendig) es solche oder ähnliche Sonderbehandlung gibt/gab (ggf. mit Zeitraum bennenen) und welche Gesetze dies betrifft oder betroffen hat.
Teilen Sie mir mit welche Rechtsgrundlage diese Sonderbehandlungen haben oder hatten. Falls keine entsprechende Rechtsgrundlage vorliegt, teilen Sie mir den Grund für die Sonderbehandlung mit.
Teilen Sie mir bitte auch mit welche Funktion/Position die Person, die eine entsprechende Sonderbehandlung einführte oder durchsetzte hat/hatte und was sie qualifizierte die Sonderbehandlung einzuführen/durchzusetzen.
Teilen Sie mir mit ob Spielhallen generell von den Ordnungsamtmitarbeitern bevorzugt behandelt werden oder diese Sonderbehandlung ausschließlich ein/einige gewählte Unternehmen betrifft. Falls letzteres der Fall ist, teilen Sie mir bitte mit warum dies bei den genannten Unternehmen so gehandhabt wurde/wird und welche gesetzliche Grundlage für diese Andersbehandlung besteht.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausnahmeregellungen zur Nicht-/Umsetzung von Gesetzen im Rahmen Corona-Pandemie [#200335]
Datum
10. Oktober 2020 20:29
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden vom Gesetzgeber diverse Maßnahmen ergriffen um die Verbreitung des Virus einzugrenzen. Diese Maßnahmen trafen fast alle Unternehmen verschiedener Branchen und unterschiedlicher Größe, unter anderem auch Unternehmen im Bereich Gesundheit/Krankenversorgung/Pflege sowie Unternehmen die Waren des täglichen Bedarfs zur Verfügung stellen. Andere Unternehmen waren davon nicht ausgenommen, praktisch alle Unternehmen musste geschäftserschwerende/geschäftsverhindernde Maßnahmen umsetzen. Diese Maßnahmen wurden so weit ich informiert bin zusätzlich zu vorhandenen Gesetzen/Vorschriften/Normen/Regellungen umgesetzt (außer sie standen im wiederspruch dazu). Zum Beispiel durften Restaurants die sonst üblichen Hygienevorschriften nicht einfach weglassen, Einzelhändler nicht durch die Umsetzung der Maßnahmen beliebig Alkohol an Kinder verkaufen usw. Das Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf oder seine Mitabeiter halten es offensichtlich für angemessen, dass bestimmte Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise verschiedene Gesetze nicht mehr berücksichtigen müssen, welche zuvor einen strengen gesetzlichen Rahmen für das Unternehmen vorgegeben hat. Insbesondere scheinen die Ordnungsamtmitarbeiter die Befolgung des Jugendschutzgesetzes und des SpielhG Bln für nicht mehr notwendig gehalten zu haben bzw. haben keine oder keine angemessenen Maßnahmen ergriffen um Verstößen gegen diese Gesetze Einhalt zu gebieten. Bitte teilen Sie mir mit für welche Unternehmen (Anzahl und Branchen genügen, eine Einzelnennung der Unternehmen ist nicht notwendig) es solche oder ähnliche Sonderbehandlung gibt/gab (ggf. mit Zeitraum bennenen) und welche Gesetze dies betrifft oder betroffen hat. Teilen Sie mir mit welche Rechtsgrundlage diese Sonderbehandlungen haben oder hatten. Falls keine entsprechende Rechtsgrundlage vorliegt, teilen Sie mir den Grund für die Sonderbehandlung mit. Teilen Sie mir bitte auch mit welche Funktion/Position die Person, die eine entsprechende Sonderbehandlung einführte oder durchsetzte hat/hatte und was sie qualifizierte die Sonderbehandlung einzuführen/durchzusetzen. Teilen Sie mir mit ob Spielhallen generell von den Ordnungsamtmitarbeitern bevorzugt behandelt werden oder diese Sonderbehandlung ausschließlich ein/einige gewählte Unternehmen betrifft. Falls letzteres der Fall ist, teilen Sie mir bitte mit warum dies bei den genannten Unternehmen so gehandhabt wurde/wird und welche gesetzliche Grundlage für diese Andersbehandlung besteht.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 200335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200335/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Sehr [geschwärzt], ich habe Ihre Anfrage erhalten und an das Büro von [geschwärzt], dem zuständigen Stadtrat für …
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
AW: Ausnahmeregellungen zur Nicht-/Umsetzung von Gesetzen im Rahmen Corona-Pandemie [#200335]
Datum
12. Oktober 2020 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich habe Ihre Anfrage erhalten und an das Büro von [geschwärzt], dem zuständigen Stadtrat für das Ordnungsamt, weitergerleitet. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] & [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]; [geschwärzt];[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] (#[geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]