Approbation ausländischer Ärzte

Thema: Approbation ausländischer Ärzte

Generelle Prozessfragen zur Approbation:

1. Gibt es ein bestimmtes Sprachniveau, dass ein Bewerber haben muss, damit der Approbationsantrag von Ihnen bearbeitet wird (angenommen die Zuständigkeit für Ihre Behörde ist bewiesen), z.B. B2?

1a. Wenn ja, was ist wenn dies noch nicht der Fall ist?

1b. Bekommt der Bewerber einen Hinweis, dass ein Sprachnachweis nachzureichen ist?

1c. Wird die Bewerbung für unbestimmte Zeit ruhen gelassen bis der Nachweis da ist und wird dann fortgeführt oder “verfällt” der Antrag irgendwann und muss komplett von vorne gestartet werden?

2. Wie viele Dokumente werden durch Sie an den Bewerber geschickt und zu welchem Zeitpunkt des Prozesses (Eingangsbestätigung, Zwischenbescheid, Endbescheid etc.)?

3. Welches dieser verschickten Dokumente wird von Ihnen als sogenannter “Defizitbescheid” angesehen und von Ihnen mit den dafür notwendigen Inhalten angereichert?

4. Wie sehen diese Dokumente jeweils im Muster aus?

5. Erfolgt der Schriftverkehr zwischen Ihrem Amt und dem Bewerber nur innerhalb Deutschlands oder kann dieser auch grenzüberschreitend stattfinden (z.B. wenn der Bewerber sich noch im Ausland befindet)?

6. Was ist die Regelung bei unterschiedlichen Herkunftsländern für Medizinstudium und ärztlicher Zulassung? Beispielsweise Staatsangehörigkeit aus Land B, Medizinstudium in Land A aber danach ärztliche Zulassung in Land B. Ist in diesem Fall der Bewerber grundsätzlich in der Lage den Approbationsprozess zu starten oder muss er die Ärztliche Zulassung, genau wie das Medizinstudium, aus Land A erhalten?

Gleichwertigkeitsprüfung:

7. Wie lange dauert eine Gleichwertigkeitsprüfung im Durchschnitt, unter der Annahme, dass alle notwendigen Dokumente vorliegen?

8. Gibt es Abschlüsse aus bestimmten Ländern bei denen eine Gleichwertigkeitsprüfung mit hoher Sicherheit nie mit einem positiven Ergebnis ausfallen wird? Wenn ja, was sind die Gründe für diese Länder (Art der Ausbildung, keine Möglichkeit zur Verifizierung der Echtheit der Dokumente etc.)? Um welche Länder handelt es sich dabei?

9. Welche Kosten entstehen im Durchschnitt durch die Gleichwertigkeitsprüfung?

10. Für den Fall, dass die Gleichwertigkeitsprüfung positiv ausfällt, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf?

11. Ergibt sich eine Zeitersparnis, wenn auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichtet wird und stattdessen die Kenntnisprüfung gewählt wird? Wenn ja, wie hoch im durchschnitt?

Kenntnisprüfung:

12. Wie lange wartet man im Durchschnitt auf einen Termin zur Kenntnisprüfung?

13. Wie lange vor dem Prüfungstermin wird man über den konkreten Termin informiert?

14. Was war in den letzten Jahren (inklusive 2020) die durchschnittliche Quote bestandener Kenntnisprüfungen?

15. Ist das Bestehen der Fachsprachenprüfung eine Voraussetzung zur Anmeldung bzw. zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung? Wenn nicht, welche Anmeldevoraussetzungen bestehen?

16. Für den Fall, dass die Kenntnisprüfung bestanden wird, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf?

17. Wie oft kann man die Kenntnisprüfung wiederholen?

18. Wie hoch sind die Kosten für die Kenntnisprüfung?

19. Werden die Fragen der Kenntnisprüfung dokumentiert und abgelegt, sodass sich künftige Prüflinge vorbereiten können?

Berufserlaubnis:

20. Ist eine Stellenzusage notwendig um die Berufserlaubnis zu erhalten?

21. Sollte keine Stellenzusage notwendig sein, ist die erfolgreich absolvierte Fachsprachenprüfung die einzige Voraussetzung für den Erhalte der Berufserlaubnis?

22. Wie lange dauert es bis die Berufserlaubnis ausgestellt wird (gerechnet vom Zeitpunkt der Beantragung der Berufserlaubnis)?

23. Zu welchem Zeitpunkt soll die Berufserlaubnis beantragt werden? Ganz am Anfang des Prozesses, zusammen mit der Bewerbung zur Approbation? Nach bestandener Fachsprachenprüfung?

24. Wie hoch sind die Kosten für Bewerbung und Erhalt der Berufserlaubnis? Treten diese Kosten auch auf wenn man die Berufserlaubnis gleich zu Anfang bei Beantragung der Approbation mit beantragt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Approbation ausländischer Ärzte [#200512]
Datum
12. Oktober 2020 11:44
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Thema: Approbation ausländischer Ärzte Generelle Prozessfragen zur Approbation: 1. Gibt es ein bestimmtes Sprachniveau, dass ein Bewerber haben muss, damit der Approbationsantrag von Ihnen bearbeitet wird (angenommen die Zuständigkeit für Ihre Behörde ist bewiesen), z.B. B2? 1a. Wenn ja, was ist wenn dies noch nicht der Fall ist? 1b. Bekommt der Bewerber einen Hinweis, dass ein Sprachnachweis nachzureichen ist? 1c. Wird die Bewerbung für unbestimmte Zeit ruhen gelassen bis der Nachweis da ist und wird dann fortgeführt oder “verfällt” der Antrag irgendwann und muss komplett von vorne gestartet werden? 2. Wie viele Dokumente werden durch Sie an den Bewerber geschickt und zu welchem Zeitpunkt des Prozesses (Eingangsbestätigung, Zwischenbescheid, Endbescheid etc.)? 3. Welches dieser verschickten Dokumente wird von Ihnen als sogenannter “Defizitbescheid” angesehen und von Ihnen mit den dafür notwendigen Inhalten angereichert? 4. Wie sehen diese Dokumente jeweils im Muster aus? 5. Erfolgt der Schriftverkehr zwischen Ihrem Amt und dem Bewerber nur innerhalb Deutschlands oder kann dieser auch grenzüberschreitend stattfinden (z.B. wenn der Bewerber sich noch im Ausland befindet)? 6. Was ist die Regelung bei unterschiedlichen Herkunftsländern für Medizinstudium und ärztlicher Zulassung? Beispielsweise Staatsangehörigkeit aus Land B, Medizinstudium in Land A aber danach ärztliche Zulassung in Land B. Ist in diesem Fall der Bewerber grundsätzlich in der Lage den Approbationsprozess zu starten oder muss er die Ärztliche Zulassung, genau wie das Medizinstudium, aus Land A erhalten? Gleichwertigkeitsprüfung: 7. Wie lange dauert eine Gleichwertigkeitsprüfung im Durchschnitt, unter der Annahme, dass alle notwendigen Dokumente vorliegen? 8. Gibt es Abschlüsse aus bestimmten Ländern bei denen eine Gleichwertigkeitsprüfung mit hoher Sicherheit nie mit einem positiven Ergebnis ausfallen wird? Wenn ja, was sind die Gründe für diese Länder (Art der Ausbildung, keine Möglichkeit zur Verifizierung der Echtheit der Dokumente etc.)? Um welche Länder handelt es sich dabei? 9. Welche Kosten entstehen im Durchschnitt durch die Gleichwertigkeitsprüfung? 10. Für den Fall, dass die Gleichwertigkeitsprüfung positiv ausfällt, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf? 11. Ergibt sich eine Zeitersparnis, wenn auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichtet wird und stattdessen die Kenntnisprüfung gewählt wird? Wenn ja, wie hoch im durchschnitt? Kenntnisprüfung: 12. Wie lange wartet man im Durchschnitt auf einen Termin zur Kenntnisprüfung? 13. Wie lange vor dem Prüfungstermin wird man über den konkreten Termin informiert? 14. Was war in den letzten Jahren (inklusive 2020) die durchschnittliche Quote bestandener Kenntnisprüfungen? 15. Ist das Bestehen der Fachsprachenprüfung eine Voraussetzung zur Anmeldung bzw. zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung? Wenn nicht, welche Anmeldevoraussetzungen bestehen? 16. Für den Fall, dass die Kenntnisprüfung bestanden wird, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf? 17. Wie oft kann man die Kenntnisprüfung wiederholen? 18. Wie hoch sind die Kosten für die Kenntnisprüfung? 19. Werden die Fragen der Kenntnisprüfung dokumentiert und abgelegt, sodass sich künftige Prüflinge vorbereiten können? Berufserlaubnis: 20. Ist eine Stellenzusage notwendig um die Berufserlaubnis zu erhalten? 21. Sollte keine Stellenzusage notwendig sein, ist die erfolgreich absolvierte Fachsprachenprüfung die einzige Voraussetzung für den Erhalte der Berufserlaubnis? 22. Wie lange dauert es bis die Berufserlaubnis ausgestellt wird (gerechnet vom Zeitpunkt der Beantragung der Berufserlaubnis)? 23. Zu welchem Zeitpunkt soll die Berufserlaubnis beantragt werden? Ganz am Anfang des Prozesses, zusammen mit der Bewerbung zur Approbation? Nach bestandener Fachsprachenprüfung? 24. Wie hoch sind die Kosten für Bewerbung und Erhalt der Berufserlaubnis? Treten diese Kosten auch auf wenn man die Berufserlaubnis gleich zu Anfang bei Beantragung der Approbation mit beantragt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200512 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200512/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Münster
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail Anfrage über die Internetseite: Frag den Staat ist bei mir eingegangen.…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Approbation ausländischer Ärzte [#200512]
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14. Oktober 2020 11:42
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail Anfrage über die Internetseite: Frag den Staat ist bei mir eingegangen. Ich bitte um Offenlegung Ihrer Identität, damit ich Ihre Anfrage bei mir abspeichern und Ihnen unverzüglich persönlich antworten kann. Da ich Ihre Anfrage schriftlich per Brief beantworten möchte bitte ich um Angabe von Name, Vorname, Anschrift, an die die Antwort versendet werden soll. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte schicken Sie es z.Hd. Kuusinen an die aufgeführte Adresse. ... Mit freundlich…
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AW: Approbation ausländischer Ärzte [#200512]
Datum
14. Oktober 2020 16:29
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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte schicken Sie es z.Hd. Kuusinen an die aufgeführte Adresse. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200512 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200512/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Datum
14. Oktober 2020 16:29
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AW: Automatische Antwort: Approbation ausländischer Ärzte [#200512]
Datum
8. Dezember 2020 16:18
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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte schicken Sie die Antwort bitte an folgende Stelle: Name: Kuusinen Vorname: Mikko Anschrift: << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Mikko Kuusinen Anfragenr: 200512 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200512/
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Datum
8. Dezember 2020 16:18
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Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 14.10.2020. Ich habe leider in der Zwischenzeit noch kei…
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AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Approbation ausländischer Ärzte [#200512]
Datum
26. März 2021 08:48
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 14.10.2020. Ich habe leider in der Zwischenzeit noch keine Antworten Ihrerseits zu meinen Fragen erhalten. Hier nochmals meine Kontaktdaten zwecks Übermittlung der Antworten: [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 200512 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bezirksregierung Münster
Vielen Dank für Ihre E-Mail an die Zentralen Anerkennungsstelle für approbierte Gesundheitsberufe (ZAG) der Bezirk…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Approbation ausländischer Ärzte [#200512]
Datum
26. März 2021 08:48
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Vielen Dank für Ihre E-Mail an die Zentralen Anerkennungsstelle für approbierte Gesundheitsberufe (ZAG) der Bezirksregierung Münster. Auf Grund des hohen Arbeitsaufkommens in der aktuellen Situation beachten Sie bitte folgende Hinweise: Die Bezirksregierung Münster ist ab dem 01.07.2020 für alle Antragstellenden bei einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung (EU und Drittstaaten) zuständig. Wenn Sie einen neuen Antrag auf Erteilung der Approbation bzw. einer Berufserlaubnis stellen möchten, beachten Sie bitte unbedingt folgende Hinweise zur Form der Antragsstellung und benötigten Unterlagen: https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/approbationen_und_berufserlaubnisse/approbation_nrw/muenster/index.html Aktuelle Hinweise zu den Prüfungsterminen für Kenntnisprüfungen in Verbindung mit der Corona-Pandemie entnehmen Sie bitte ebenfalls der Homepage: https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/approbationen_und_berufserlaubnisse/approbation_nrw/muenster/index.html Sofern Ihr Anliegen nicht unter den oben genannten Punkten aufgeführt ist, wird die für Sie zuständige Sachbearbeitung in den kommenden Tagen mit Ihnen in Kontakt treten. Ihr Anliegen wird nach Datum des Eingangs, so schnell wie möglich bearbeitet. Damit mir zur Bearbeitung ausreichend Zeit zur Verfügung steht, bitte ich Sie von telefonischen oder E-Mail-Anfragen zum Eingang von Unterlagen bzw. zum Sachstand der Bearbeitung abzusehen, da dies nicht zu einer beschleunigten Bearbeitung führt. Sollte Ihr Anliegen eilbedürftig sein, bitte ich die Gründe dafür anzugeben und dies in einer erneuten Mail zu kennzeichnen. Gleiches gilt für die Telefonsprechzeiten. Bitte nutzen Sie diese gerne, wenn Sie Verständnisfragen haben oder Ihnen Sachverhalte auf meiner Internetseite noch nicht klar geworden sind. Bitte sehen Sie jedoch von Anrufen mit der Fragestellung ob Ihre Unterlagen eingegangen sind, oder wie der derzeitige Bearbeitungsstand ist ab, da dies nicht zur einer beschleunigten Bearbeitung führt. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis vorab. Mit freundlichen Grüßen