Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Asperg Marktplatz 171679 Asperg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Rathaus Asperg
Marktplatz 1
71679 Asperg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pfli…
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Asperg Marktplatz 171679 Asperg [#200577]
Datum
12. Oktober 2020 15:56
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Rathaus Asperg Marktplatz 1 71679 Asperg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200577/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Asperg
Anfragenr: 200577, Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Rathaus Asperg Marktplatz 1 Sehr geehrteAntragstelle…
Von
Stadt Asperg
Betreff
Anfragenr: 200577, Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Rathaus Asperg Marktplatz 1
Datum
2. November 2020 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
4,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wir bedanken uns sehr für Ihre Anfrage und Interesse an den Klima- und Energieaktivitäten der Stadt Asperg. Unsere aktuellen Aktivitäten finden Sie unter: https://www.asperg.de/de/wohnen-wirtschaft/klima-und-energiemanagement/aktuelles Bezüglich der Anfrage zum Energiebedarfsausweis darf ich Ihnen mitteilen, dass wir weder gemäß der ENEV, noch gemäß der der ab 1. November 2020 geltenden Gebäudeenergiegesetzgebung zu einem Energiebedarfsausweis verpflichtet sind. Seit 2007 haben wir ein laufendes Energiecontrolling, das im kommenden Jahr nach Kom.EMS zertifiziert werden soll. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen als Energie- und Klimaschutzmanager gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Asperg
Verbrauchsorientierter Energieausweis Rathaus Asperg Guten Tag Herr Antragsteller/in, da ich mehrere Krankheitsve…
Von
Stadt Asperg
Betreff
Verbrauchsorientierter Energieausweis Rathaus Asperg
Datum
17. November 2020 16:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, da ich mehrere Krankheitsvertretungen übernehmen musste, kann ich Ihnen erst jetzt den verbrauchsorientieren Energieausweis zukommen lassen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen