Pressemitteilung: Stadt verfügt neue Maßnahmen zu Eindämmung der Pandemie

In der Pressemitteilung vom 12. Oktober um 17:00Uhr "Coronavirus: Stadt verfügt neue Maßnahmen zu Eindämmung der Pandemie" erwägt die Landeshauptstadt Stuttgart weitere Maßnahmen. Hierzu habe ich folgende Fragen:

- Wie viele Neu-Infektionen mit dem Coronavirus gab es innerhalb des Cityrings im Außenbereich in den letzten sechs Monaten?
- Wie viele Neu-Infektionen mit dem Coronavirus gab es auf den öffentlichen Plätzen, wo nun ein Alkoholkonsumverbot herrscht?
- Wie hoch soll die Reduktion/Rückgang sein, der sich durch diese Maßnahmen erhofft wird?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Pressemitt…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Pressemitteilung: Stadt verfügt neue Maßnahmen zu Eindämmung der Pandemie [#200613]
Datum
12. Oktober 2020 19:11
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Pressemitteilung vom 12. Oktober um 17:00Uhr "Coronavirus: Stadt verfügt neue Maßnahmen zu Eindämmung der Pandemie" erwägt die Landeshauptstadt Stuttgart weitere Maßnahmen. Hierzu habe ich folgende Fragen: - Wie viele Neu-Infektionen mit dem Coronavirus gab es innerhalb des Cityrings im Außenbereich in den letzten sechs Monaten? - Wie viele Neu-Infektionen mit dem Coronavirus gab es auf den öffentlichen Plätzen, wo nun ein Alkoholkonsumverbot herrscht? - Wie hoch soll die Reduktion/Rückgang sein, der sich durch diese Maßnahmen erhofft wird?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200613/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Pressemitteilung: Stadt verfügt neue Maßnahmen z…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
AW: Pressemitteilung: Stadt verfügt neue Maßnahmen zu Eindämmung der Pandemie [#200613]
Datum
15. November 2020 16:25
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Pressemitteilung: Stadt verfügt neue Maßnahmen zu Eindämmung der Pandemie“ vom 12.10.2020 (#200613) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200613/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Pressemitteilung: Stadt verfügt neue Maßnahmen …
An Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
AW: Pressemitteilung: Stadt verfügt neue Maßnahmen zu Eindämmung der Pandemie [#200613]
Datum
15. Mai 2021 05:35
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Pressemitteilung: Stadt verfügt neue Maßnahmen zu Eindämmung der Pandemie“ vom 12.10.2020 (#200613) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 183 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200613/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ba…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Pressemitteilung: Stadt verfügt neue Maßnahmen zu Eindämmung der Pandemie“ [#200613]
Datum
10. Juni 2021 10:27
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/200613/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich bisher absolut gar keine Reaktion seitens der Behörde erhalten habe. Nicht einmal eine Empfangsbestätigung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 200613.pdf Anfragenr: 200613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200613/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Pressemitteilung: Stadt verfügt neue Maßnahmen zu Eindämmung der Pandemie“ [#200613]
Datum
10. Juni 2021 10:28
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Pressemitteilung: Stadt verfügt neue Maßnahmen …
An Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Pressemitteilung: Stadt verfügt neue Maßnahmen zu Eindämmung der Pandemie“ [#200613]
Datum
10. Juni 2021 10:29
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Pressemitteilung: Stadt verfügt neue Maßnahmen zu Eindämmung der Pandemie“ vom 12.10.2020 (#200613) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 209 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200613/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage vom 10. Juni 2021. In der Anla…
geschwärzt
716,1 KB
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage vom 10. Juni 2021. In der Anlage senden wir Ihnen unsere Antwort. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] ________________________________________ Abteilung I - Zentraler Service Schreibdienst Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Hausanschrift: Königstraße 10a, 70173 Stuttgart Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart Telefon Zentrale: 0711-615541-0 Telefax: 0711-615541-15 Zentraler Posteingang: poststelle@lfdi.bwl.de<mailto:poststelle@lfdi.bwl.de> De-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de-mail.de<mailto:poststelle@lfdi.bwl.de-mail.de> https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de<https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/> Mastodon: https://bawü.social/@lfdi [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])

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Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt
Antwort: Re: Antwort auf die Frage #200613 Sehr [geschwärzt], bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort, abe…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt
Betreff
Antwort: Re: Antwort auf die Frage #200613
Datum
29. Oktober 2021 12:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort, aber Ihre Anfrage hat mich als zuständiger Bearbeiter nicht erreicht. Wir beantworten in der Regel alle Anfragen fristgerecht und möglichst zeitnah. Hier nun unsere Antworten auf Ihre Fragen: 1. Wie viele Neu-Infektionen mit dem Corona Virus gab es innerhalb des Cityrings im Außenbereich in den letzten sechs Monaten? Bei der Ermittlung von bestätigten Fällen werden die Personen standardisiert nach dem Infektionshergang befragt. Hierbei gibt es verschiedene Kategorien, z.B. ob die Ansteckung im privaten oder beruflichen Umfeld erfolgte, in einer Einrichtung oder beim Besuch einer Versammlung bzw. Veranstaltung. Wo die mutmaßliche Ansteckung örtlich erfolgte (in welcher Stadt, in welchem Stadtteil oä) wird nicht erfasst. Insofern liegen dem Gesundheitsamt Stuttgart zu Infektionen im Bereich des City-Rings keine Angaben vor. Hierbei ist zu beachten, dass der City-Ring ein Bereich ist, in dem sich auch viele Personen aufhalten, die außerhalb Stuttgarts wohnen wie (Tages-)Touristen, Pendler, Geschäftsreisende etc. Infektionen werden immer dem für den Wohnort zuständigen Gesundheitsamt gemeldet. Deshalb ist es nicht möglich, Infektionen einem Bereich wie dem City-Ring zuzuordnen. Fest steht allerdings, dass in diesem Bereich viele Menschen unterwegs sind und die empfohlenen Abstände nicht immer eingehalten werden können. Deshalb ist das Risiko einer Infektion in diesem Bereich erhöht und kann z.B. durch das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes minimiert werden. 2. Wie viele Neu-Infektionen mit dem Corona Virus gab es auf den öffentlichen Plätzen mit Alkoholverbot? Hier ist der gleiche Sachverhalt wie oben gegeben. Orte wie öffentliche Plätze werden nicht standardisiert als Kategorie eines Infektionshergangs erfasst. Wenn eine Person bestimmte Orte angibt, wo sie sich mutmaßlich angesteckt hat, geht das Gesundheitsamt diesen Angaben stets nach und ergreift ggfs Schutzmaßnahmen. 3. Wie hoch soll die Reduktion/Rückgang sein, der sich durch diese Maßnahme erhofft wird? Da bekannt ist, dass Abstände und Hygieneregeln unter Alkoholeinfluss meist nicht konsequent eingehalten werden können, soll diese Maßnahme dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus wesentlich zu reduzieren. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] __________________________________________________ Landeshauptstadt Stuttgart Gesundheitsamt Stefan Lindheimer 53-1 Schloßstr. 91 70176 Stuttgart [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] #[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]#[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]