Kommunikation mit Bundespräsidialamt bezüglich "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität"

Die Kommunikation mit dem Bundespräsidialamt und dem Bundespräsidenten bezüglich dem sogenannten "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität".

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kommunikation m…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit Bundespräsidialamt bezüglich "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" [#200742]
Datum
14. Oktober 2020 10:36
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kommunikation mit dem Bundespräsidialamt und dem Bundespräsidenten bezüglich dem sogenannten "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität".
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200742/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 605/2020 Sehr geehrteAntragstel…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 14. Oktober 2020-Kommunikation mit Bundespräsidialamt bezüglich "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" [#200742]
Datum
10. November 2020 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 605/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 14. Oktober 2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) übersende ich Ihnen in der Anlage das Einladungsschreiben des Bundespräsidialamts vom 10. September 2020. Weitere amtliche Informationen zu Ihrem Antrag sind im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nicht vorhanden. Ihr Einverständnis voraussetzend, habe ich die eigenhändige Unterschrift in der Anlage unkenntlich gemacht. Es handelt sich dabei um eine personenbezogene Information, die nicht unter § 5 Absatz 4 IFG fällt. Der Informationszugang erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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