Bundeszentrale für Digitale Aufklärung

alle Dokumente, die die "Bundeszentrale für Digitale Aufklärung" thematisieren, insbesondere solche mit Einschätzungen zu der Initiative.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
  • 2 Follower:innen
Ingo Dachwitz
Ingo Dachwitz (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Dokumente, …
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
Ingo Dachwitz (netzpolitik.org)
Betreff
Bundeszentrale für Digitale Aufklärung [#200746]
Datum
14. Oktober 2020 11:21
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Dokumente, die die "Bundeszentrale für Digitale Aufklärung" thematisieren, insbesondere solche mit Einschätzungen zu der Initiative.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ingo Dachwitz Anfragenr: 200746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200746/ Postanschrift Ingo Dachwitz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ingo Dachwitz (netzpolitik.org)
Bundeszentrale für politische Bildung
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG - HIER: Ihr Antrag vom 14.10.2020 Sehr geehrter Herr Dac…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG - HIER: Ihr Antrag vom 14.10.2020
Datum
21. Oktober 2020 08:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dachwitz, Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist am 14.10.2020 in der Bundeszentrale für politische Bildung eingegangen und wird derzeit vom zuständigen Referat geprüft. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 16.11.2020. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte sich während der Prüfung herausstellen, dass die Auskunft gebührenpflichtig ist, werde ich Sie vorab informieren. Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentrale für politische Bildung
Sehr geehrter Herr Dachwitz, habe nunmehr alle Dokumente zusammen, kann ich Sie Ihnen postalisch übermitteln? Dann…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
AW: Bundeszentrale für Digitale Aufklärung [#200746]
Datum
13. November 2020 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dachwitz, habe nunmehr alle Dokumente zusammen, kann ich Sie Ihnen postalisch übermitteln? Dann wäre der Aufwand überschaubar und wir würden keine Gebühren erheben. Daniel Kraft Bundeszentrale für politische Bildung Daniel Kraft Leiter Stabsstelle Kommunikation Adenauerallee 86 53113 Bonn Tel.: +49 (0)228 99515-200 Fax: +49 (0)228 99515-293 <<E-Mail-Adresse>> www.bpb.de HanisauLand mit neuem Design Die Website erklärt Politik verständlich für Kinder und Jugendliche. Jetzt auch für Smartphones und Tablets optimiert! www.hanisauland.de
Ingo Dachwitz
Ingo Dachwitz (netzpolitik.org)
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank. Ich freue mich, wenn Sie mir die Dokumente schriftlich zukommen…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
Ingo Dachwitz (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Bundeszentrale für Digitale Aufklärung [#200746]
Datum
13. November 2020 18:40
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank. Ich freue mich, wenn Sie mir die Dokumente schriftlich zukommen lassen. Meine Anschrift befindet sich im Anhang der Nachricht. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 200746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200746/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Ingo Dachwitz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeszentrale für politische Bildung
Sehr geehrter Herr Dachwitz, wir bekommen das doch digital hin, schwärzen gerade noch und senden es Ihnen Montag z…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
AW: Bundeszentrale für Digitale Aufklärung [#200746]
Datum
20. November 2020 16:58
Status
Sehr geehrter Herr Dachwitz, wir bekommen das doch digital hin, schwärzen gerade noch und senden es Ihnen Montag zu, entschuldigen Sie die Verspätung! Daniel Kraft Bundeszentrale für politische Bildung Leiter Stabsstelle Kommunikation Adenauerallee 86 53113 Bonn www.bpb.de HanisauLand mit neuem Design Die Website erklärt Politik verständlich für Kinder und Jugendliche. Jetzt auch für Smartphones und Tablets optimiert! www.hanisauland.de

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Bundeszentrale für politische Bildung
AW: Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG - HIER: Ihr Antrag vom 14.10.2020 Auskunft nach dem …
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
AW: Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG - HIER: Ihr Antrag vom 14.10.2020
Datum
25. November 2020 09:33
Status
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihr Antrag vom 14.10.2020 Sehr geehrter Herr Dachwitz, ich komme zurück auf unser E-Mail vom 21. Oktober 2020 und 13.11.2020. Mit Ihrem o.g. Antrag begehren Sie Zugang zu amtlichen Informationen der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Den Zugang zu Informationen des Bundes regelt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Auch die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt auf der Grundlage dieses Gesetzes. Sie beantragten den Zugang zu folgenden Informationen: * alle Dokumente, die die "Bundeszentrale für Digitale Aufklärung" thematisieren, insbesondere solche mit Einschätzungen zu der Initiative. Soweit uns die von Ihnen begehrten Informationen vorliegen, informieren wir Sie nachfolgend gerne darüber. Ich teile Ihnen hiermit zugleich mit, dass sich der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 IFG nur auf solche Informationen erstreckt, die auch tatsächlich in der Behörde vorhanden sind. In Beantwortung Ihrer Fragestellungen teile ich Ihnen nun folgendes mit: * Die angeforderten Dokumenten finden sie in der Anlage als PDF Sollten Sie Rückfragen haben, so stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte entschuldigen Sie den Verzug. Mit freundlichen Grüßen

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