Neuer Stromgenerator in Würgassen

Guten Tag! In Würgassen ist vor 3 Tagen ein neuer viel grösserer Stromgenerator im Umspannwerk eingebaut worden. Brauchen die Betreiber dafür eine gesonderte Genehmigung und ist das schon eine Vorabinvestition bzw - Installation wegen dem geplanten Riesenatommüll-lager in Würgassen wofür laut Ihrer Aussage noch keine Bauanträge gestellt wurden?
Vielen Dank
Mfg
M.Pennewiss

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
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Martina Pennewiß
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
Martina Pennewiß
Betreff
Neuer Stromgenerator in Würgassen [#200768]
Datum
14. Oktober 2020 13:55
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag! In Würgassen ist vor 3 Tagen ein neuer viel grösserer Stromgenerator im Umspannwerk eingebaut worden. Brauchen die Betreiber dafür eine gesonderte Genehmigung und ist das schon eine Vorabinvestition bzw - Installation wegen dem geplanten Riesenatommüll-lager in Würgassen wofür laut Ihrer Aussage noch keine Bauanträge gestellt wurden? Vielen Dank Mfg M.Pennewiss
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martina Pennewiß Anfragenr: 200768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200768/ Postanschrift Martina Pennewiß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martina Pennewiß

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Bezirksregierung Detmold
Anfragenr: 200768 Sehr geehrte Frau Pennewiß, auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Installation des in …
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Anfragenr: 200768
Datum
16. Oktober 2020 15:20
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
1,9 KB


Sehr geehrte Frau Pennewiß, auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Installation des in Rede stehenden Transformators im Umspannwerk Würgassen keiner Genehmigung durch die Bezirksregierung Detmold bedarf. Die Gründe für die Installation sind hier daher aus keinem Verfahren bekannt. Mit freundlichen Grüßen