Datengrundlage zur Beurteilung von Corona-Infektionen

Die Datengrundlage und deren Inhalt, auf der Ministerpräsidentin Dreyer die folgende Aussage machen konnte:
"Die bislang vorliegenden Daten zeigen bereits jetzt ganz deutlich, dass private Feiern mit zu vielen Menschen und ohne Schutzmaßnahmen die häufigste Infektionsursache sind" (Facebook-Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz, online gestellt am 14. Oktober 2020 um 12.36 Uhr.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    14. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
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Felix Schmitt
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Datengrund…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Felix Schmitt
Betreff
Datengrundlage zur Beurteilung von Corona-Infektionen [#200779]
Datum
14. Oktober 2020 16:03
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Datengrundlage und deren Inhalt, auf der Ministerpräsidentin Dreyer die folgende Aussage machen konnte: "Die bislang vorliegenden Daten zeigen bereits jetzt ganz deutlich, dass private Feiern mit zu vielen Menschen und ohne Schutzmaßnahmen die häufigste Infektionsursache sind" (Facebook-Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz, online gestellt am 14. Oktober 2020 um 12.36 Uhr.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Schmitt Anfragenr: 200779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200779/ Postanschrift Felix Schmitt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Schmitt

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Schmitt, hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail vom 14. Oktober 2020, mit der Si…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage Datengrundlage zur Beurteilung von Corona-Infektionen [#200779]
Datum
15. Oktober 2020 12:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmitt, hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail vom 14. Oktober 2020, mit der Sie einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) stellen. Mit freundlichen Grüßen