Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
Dokumente zum Betrieb des Energiemanagement-Portals „e2watch“ [1] der Stadt Aachen (z. B. Betriebskonzept, Kostenplanung), sowie das Konzept zur Veröffentlichung und Aktualisierung von in diesem verwalteten Dokumenten.
Hintergrund ist die vermehrte Anfrage von Energieausweisen für öffentliche Gebäude im Rahmen der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ [2] von
FragDenStaat.de und der Deutschen Umwelthilfe. Die Stadt Aachen veröffentlicht solche für Gebäude in ihrer Zuständigkeit schon derzeit transparent und proaktiv auf dem eigenen Energiemanagement-Portal. Eine Vielzahl von diesen weisen jedoch nur eine Gültigkeit bis in die Jahre 2018 und 2019 aus. Ich möchte daher ebenfalls anregen, eine Aktualisierung der Energieausweise zu prüfen.
[1]
https://stadt-aachen.e2watch.de
[2]
https://fragdenstaat.de/kampagnen/klimacheck/
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 200909
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/200909/
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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