Videoüberwachung Köln - Antrag auf Dokumente bezüglich Beschilderung

Sämtliche Dokumente, die im Zusammenhang mit der aktuellen Hinweisbeschilderung für die polizeiliche Videoüberwachung in Köln stehen. Aus den Dokumenten sollten mindestens
- die Abmessungen der Schilder an sich,
- die Größe und Dicke der Schrift sowie die Schriftart,
- die Standorte an denen die Schilder angebracht wurden und
- die Details wie die auf den Schildern erkennbaren Grafiken entstanden sind
ersichtlich sein.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Oktober 2020
  • Frist
    18. November 2020
  • Kosten dieser Information:
    140,00 Euro
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videoüberwachung Köln - Antrag auf Dokumente bezüglich Beschilderung [#200969]
Datum
16. Oktober 2020 15:23
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente, die im Zusammenhang mit der aktuellen Hinweisbeschilderung für die polizeiliche Videoüberwachung in Köln stehen. Aus den Dokumenten sollten mindestens - die Abmessungen der Schilder an sich, - die Größe und Dicke der Schrift sowie die Schriftart, - die Standorte an denen die Schilder angebracht wurden und - die Details wie die auf den Schildern erkennbaren Grafiken entstanden sind ersichtlich sein.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200969/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen un…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln
Datum
16. Oktober 2020 15:29
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
4,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde an die sachbearbeitende Dienststelle - Direktion Zentrale Aufgaben - ZA 24 - weitergeleitet. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung. Bei Nachfragen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 229 - 0 an die sachbearbeitende Dienststelle oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 27.11.2020 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
27. November 2020 16:10
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 27.11.2020 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4104/20 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 16.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit dem im Bezug genannten Schreiben haben Sie einen Antrag auf Zugang zu Informationen in Zusammenhang mit der aktuellen Hinweisbeschilderung für die polizeiliche Videobeobachtung in Köln gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 11 Absatz 1 IFG NRW für Amtshandlungen, die aufgrund des IFG NRW vorgenommen werden, Gebühren erhoben werden. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührentarif der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW und bemisst sich nach dem Aufwand, der mit der Bearbeitung und Beantwortung des Antrags verbunden ist. Für die Bearbeitung Ihres Antrags fällt nach derzeitiger Einschätzung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 140,- € an. Sofern Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten wollen, wird um entsprechende Rückmeldung gebeten. Sollte von Ihnen keine Rückmeldung erfolgen, wird davon ausgegangen, dass Sie Ihren Antrag zurück nehmen. Gebühren entstehen Ihnen in diesem Fall nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#200969] Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Ihre Hinweise zur Kenntnis und erhalte…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#200969]
Datum
5. Dezember 2020 00:55
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Ihre Hinweise zur Kenntnis und erhalte den Antrag aufrecht. Ich möchte darauf Hinweisen dass ich bei dieser Anfrage von einer einfachen schriftlichen Auskunft ausgehe, die gebührenfrei ist. Des Weiteren möchte ich erneut darum bitten, aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird und ich diese Anfrage im Rahmen meiner ehrenamtlichen Aktivitäten in einem gemeinnützigen Verein gestellt habe, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200969/
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 14.12.2020 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
14. Dezember 2020 14:14
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 14.12.2020 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4104/20 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 05.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in für das Heraussuchen, Zusammenstellen und Prüfen der von Ihnen beantragten Informationen sowie für die tatsächliche Gewährung des Informationszugangs fällt nach derzeitiger Einschätzung ein Verwaltungsaufwand von mind. 2 Stunden an. Es handelt sich somit nicht um eine einfache schriftliche Auskunft, sondern um eine Informationsübermittlung bei umfangreichem Verwaltungsaufwand, welcher die Ihnen mitgeteilte Gebührenhöhe rechtfertigt. Gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW haben Sie das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsersuchen - Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4104/20 [#200969] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Inform…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen - Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4104/20 [#200969]
Datum
26. Dezember 2020 00:53
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung Köln - Antrag auf Dokumente bezüglich Beschilderung“ vom 16.10.2020 (#200969) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200969/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsersuchen - Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4104/20 [#200969] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Inform…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen - Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4104/20 [#200969]
Datum
17. Januar 2021 00:43
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Videoüberwachung Köln - Antrag auf Dokumente bezüglich Beschilderung“ vom 16.10.2020 (#200969) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 61 Tage überschritten. Ab sofort ist eine Verpflichtungklage vor dem Verwaltungsgericht Köln durch mich möglich. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200969/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung Köln - Antrag auf Dokumente bezüglich Beschilderung“ [#200969] [#200969]
Datum
20. Januar 2021 16:18
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/200969/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Antrag selbst nun drei Monate her ist und ich weder einen Bescheid noch eine inhaltliche Antwort erhalten habe. Durch diese Verzögerung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, den ich ungerne beschreiten würde. In meiner E-Mail vom 5. Dezember 2020 habe ich geschrieben, dass ich trotz Gebühren an meinem Antrag festhalte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 200969.pdf - 2020-10-16_2-PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg Anfragenr: 200969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200969/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.01.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung Köln - Antrag auf Dokumente bezüglich Beschilderung“ [#200969] [#200969]
Datum
21. Januar 2021 07:01
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.01.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Polizeipräsidium Köln
Polizeipräsidium Köln Köln, 02.02.2021 ZA 24 - Beschwerdemanagement…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Videoüberwachung Köln - Antrag auf Dokumente bezüglich Beschilderung [#200969]
Datum
2. Februar 2021 13:27
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 02.02.2021 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4104/20 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 16.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 27.11.2020 wurde Ihnen mitgeteilt, dass zur Bearbeitung Ihres Antrags eine Verwaltungsgebühr von voraussichtlich 140,- € anfällt. Sie haben sich seither nicht dazu bereit erklärt, die Gebühr zahlen zu wollen. Daher wird das Auskunftsersuchen als abgeschlossen betrachtet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> mit meiner Nachricht vom 05. Dezember 2020 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass i…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videoüberwachung Köln - Antrag auf Dokumente bezüglich Beschilderung [#200969]
Datum
2. Februar 2021 14:03
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> mit meiner Nachricht vom 05. Dezember 2020 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich Ihre Auffassung der Gebührensache zur Kenntnis genommen habe, den Sachverhalt anders einschätze aber weiterhin an meinem Antrag festhalte und bitte Sie nach meinen Nachrichten vom 26. Dezember 2020 und 17. Januar 2021 erneut, meinen Antrag unverzüglich zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200969/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 16.10.2020 Aktenzeiche…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung Köln - Antrag auf Dokumente bezüglich Beschilderung“ [#200969]
Datum
8. Februar 2021 11:00
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 16.10.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-660/21 ________________________________ Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu sämtlichen Dokumenten, „die im Zusammenhang mit der aktuellen Hinweisbeschilderung für die polizeiliche Videoüberwachung in Köln stehen“ über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/videouberwachung-koln-antrag-auf-dokumente-bezuglich-beschilderung/) gestellt zu haben. Mit mail vom 14.12.2020 haben Sie [geschwärzt] mitgeteilt, dass für das Heraussuchen, Zusammenstellen und Prüfen der beantragten Informationen sowie für die tatsächliche Gewährung des Informationszugangs ein Verwaltungsaufwand von schätzungsweise zwei Stunden anfalle. Es handele sich somit nicht um eine einfache schriftliche Auskunft, sondern um eine Informationsübermittlung bei umfangreichem Verwaltungsaufwand, welcher eine Gebührenhöhe von 140 € rechtfertige. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Die Erhebung von Gebühren für einen Informationszugang kann die Wahrnehmung des Informationszugangsrechtes durch Informationssuchende beeinträchtigen. Daher sehe ich mich als Beauftragte für das Recht auf Information nach § 13 IFG NRW veranlasst, auch in dieser Gebührenangelegenheit an Sie heranzutreten. Einige der von [geschwärzt] beantragten Informationen wie die Standorte der Schilder sowie die Schriftart (sofern die pdf-Datei „Beschilderung Videobeobachtung<https://koeln.polizei.nrw/sites/default/files/2020-06/Schild_Videobeobachtung_60x40_final_ohne%20Schnittmarken.pdf>“ den aktuellen Beschilderungen entsprechen) lassen sich bereits der Seite https://koeln.polizei.nrw/artikel/polizeiliche-videobeobachtung-in-koeln entnehmen. Daher bitte ich um Prüfung und Erläuterung, ob die Gewährung der übrigen beantragten Informationen tatsächlich den von Ihnen beschriebenen umfangreichen Verwaltungsaufwand hervorruft. Ich habe [geschwärzt] eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in wie eben besprochen, leite ich Ihnen hier die Stellungnahme des PP Köln vom 3.3. weiter. Bi…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung Köln - Antrag auf Dokumente bezüglich Beschilderung“ [#200969]
Datum
20. April 2021 17:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie eben besprochen, leite ich Ihnen hier die Stellungnahme des PP Köln vom 3.3. weiter. Bitte entschuldigen Sie nochmals die verzögerte Weiterleitung. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 16.10.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-660/21 Ihr Schreiben vom 3.3. _____________…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Videoüberwachung Köln - Antrag auf Dokumente bezüglich Beschilderung“ [#200969]
Datum
20. April 2021 17:45
Status
Warte auf Antwort
Antrag auf Informationszugang vom 16.10.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-660/21 Ihr Schreiben vom 3.3. ________________________________ Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für die Stellungnahme vom 3.3., die ich an Herrn Antragsteller/in weitergeleitet habe. Dieser bat mich nun um eine erneute Vermittlung in der Sache, da er trotz zugesagter Gebührenübernahme die beantragte Information noch nicht erhalten habe. Bitte teilen Sie mir mit, wie die weitere Vorgehensweise in dem Verfahren gedacht ist. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
WG: IFG-Auskunftsersuchen von Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr Antragsteller/in unten finden Sie die …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: IFG-Auskunftsersuchen von Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
27. April 2021 09:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in unten finden Sie die Antwort des PP Köln auf meine mail vom 20.4. zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen