Energiebedarfsausweis für Gebäude: Haus der Jugend

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Haus der Jugend

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Oktober 2020
  • Frist
    18. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die …
An Kreisverwaltung Westerwaldkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Haus der Jugend [#200970]
Datum
16. Oktober 2020 16:16
An
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Haus der Jugend Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200970 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200970/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Ihre Mail an die Kreisverwaltung  Vielen Dank für Ihre Mail an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Da Si…
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Betreff
Ihre Mail an die Kreisverwaltung
Datum
16. Oktober 2020 16:16
Status
Anfrage abgeschlossen
 Vielen Dank für Ihre Mail an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Da Sie sich an eine allgemeine Mailadresse gewandt haben, bemühen wir uns Ihre Nachricht schnellstmöglich an eine zuständige Person innerhalb unserer Verwaltung weiterzuleiten. In dringenden Fällen steht Ihnen unsere Zentrale unter der Rufnummer 02602 / 124-0 während unserer allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Nähere Informationen sowie direkte Ansprechpartner entnehmen Sie bitte unserem Internetauftritt unter https://www.westerwaldkreis.de.

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Kreisverwaltung Westerwaldkreis
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Antragsteller/in Gesendet: Montag, 19. Oktober 2020 11:38 An: KV Westerwald…
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Haus der Jugend [#200970]
Datum
19. Oktober 2020 12:01
Status
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Antragsteller/in Gesendet: Montag, 19. Oktober 2020 11:38 An: KV Westerwaldkreis <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Haus der Jugend [#200970] Sehr geehrteAntragsteller/in uns ist nicht bekannt, ob es sich um eine Einrichtung der Stadt Montabaur oder der Verbandsgemeinde Montabaur handelt. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer Anfrage direkt an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu wenden. Mit freundlichen Grüßen