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Frequenzen für Starlink und andere Satelitengestützte Internetanbieter

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Gibt es von Seiten des Starlink Consortiums Anfragen zu Frequenznutzungen, wie sind die im Detail (Frequenzen und ggf. Kanalbreiten und Sendeleistungen)?
Wenn nicht, welche Bereiche kommen denn In Frage für die Nutzung von Starlink. Auf welchen Frequenzen könnten denn Kunden auch vom Boden aus Senden?
Gibt es bereits eine öffentliche Stellungnahme zu Satelitengestützten Internetzugängen und deren Frequenznutzungen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2020
  • Frist
    18. November 2020
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt e…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frequenzen für Starlink und andere Satelitengestützte Internetanbieter [#200985]
Datum
16. Oktober 2020 18:12
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es von Seiten des Starlink Consortiums Anfragen zu Frequenznutzungen, wie sind die im Detail (Frequenzen und ggf. Kanalbreiten und Sendeleistungen)? Wenn nicht, welche Bereiche kommen denn In Frage für die Nutzung von Starlink. Auf welchen Frequenzen könnten denn Kunden auch vom Boden aus Senden? Gibt es bereits eine öffentliche Stellungnahme zu Satelitengestützten Internetzugängen und deren Frequenznutzungen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 200985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200985/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
-Bitte HTML-Ansicht wählen- Sehr geehrte <Information-entfernt> nachfolgend finden Sie die Antworten auf …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Frequenzen für Starlink und andere Satelitengestützte Internetanbieter [#200985] - IFG 223 001/2020
Datum
20. Oktober 2020 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
-Bitte HTML-Ansicht wählen- Sehr geehrte <Information-entfernt> nachfolgend finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen bezüglich der satellitengestützten Internetanbieter (u.a. StarLink). Es handelt sich bei Ihrer Anfrage um eine einfache Auskunft, die nach § 10 (1) IFG nicht kostenpflichtig ist. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Gibt es von Seiten des StarLink Consortiums Anfragen zu Frequenznutzungen, wie sind die im Detail (Frequenzen und ggf. Kanalbreiten und Sendeleistungen)? Antworten: SpaceX (StarLink) hat in D Anträge für eine Satellitennetzzuteilung und für drei Gateways gestellt. Die Gateway werden im Ka-Band betrieben in 27.5-29.1, 29.5-30 GHz (Uplink), 17.3-18.6, 18.8-19.3 GHz (Downlink). User-Terminals werden im Ku-Band betrieben (10.95-12.7 GHz im Downlink und 14.0-14.5 GHz im Uplink). Die Leistung im Ku-Band Uplink kann bis ca. 38 dbW abgestrahlte Leistung betragen, wobei ein Antennengewinn von 34 dBi eingerechnet ist. Der harmonisierte europäische Standard ETSI HEN EN 303 981 ist für diese Nutzerterminals in der finalen Abstimmung bei ETSI. Die genannten Frequenzbereiche können örtlich weiter begrenzt werden zum Zwecke der Koexistenz mit anderen Funkanwendungen. In den 14 GHz Uplink-Frequenzbereichen wird eine Vielzahl von Lösungen für geostationäre und nichtgeostationäre Satellitenlösungen für Internetzugänge angeboten (nicht nur StarLink). Es handelt sich um die üblichen 14 GHz Ku-Band Uplinkfrequenzen. StarLink Antennen sind ca. 50 cm im Durchmesser groß und üblicherweise auf Dächern installiert. Sie verfügen über elektronisches Beamstearing, um den umlaufenden StarLink Satelliten folgen zu können, wobei der minimale Elevationswinkel 25 Grad nicht unterschreitet. [cid:image001.png@01D6A61F.AEF028E0] Gibt es bereits eine öffentliche Stellungnahme zu satellitengestützten Internetzugängen und deren Frequenznutzungen? Antwort: Nein, es gibt in diesem Sinne nichts seitens der Bundesnetzagentur.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.