Ersatzbeschaffungen / Prüfungen Medizinprodukte im Katastrophenschutz

Ausführliche Informationen, nach welchen Regelungen Medizinprodukte im Katastrophenschutz des Landes NRW neu beschafft werden und wann STK und MTK Prüfungen nach MPBetreibV anstatt einer Neuanschaffung durchgeführt werden. Insbesondere wonach sich folgende Entscheidungen richten:
1) Welche Geräte gekauft werden
2) Ob Geräte neu geprüft oder ersetzt werden

Sollte es hierzu Dienstanweisungen, Verfügungen, Erlasse o.ä. geben bitte ich um zusätzliche Zusendung.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    17. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
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Betreff
Ersatzbeschaffungen / Prüfungen Medizinprodukte im Katastrophenschutz [#201042]
Datum
17. Oktober 2020 17:27
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ausführliche Informationen, nach welchen Regelungen Medizinprodukte im Katastrophenschutz des Landes NRW neu beschafft werden und wann STK und MTK Prüfungen nach MPBetreibV anstatt einer Neuanschaffung durchgeführt werden. Insbesondere wonach sich folgende Entscheidungen richten: 1) Welche Geräte gekauft werden 2) Ob Geräte neu geprüft oder ersetzt werden Sollte es hierzu Dienstanweisungen, Verfügungen, Erlasse o.ä. geben bitte ich um zusätzliche Zusendung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201042/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksregierung Arnsberg
IFG; Ihre Abfrage zu Medizinprodukten Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegendes Schreiben zu Ihrer Kenntnis. Mit…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
IFG; Ihre Abfrage zu Medizinprodukten
Datum
17. November 2020 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegendes Schreiben zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen