Anzahl Todesfälle 1. HJ 2020

Anzahl Todesfälle 1. HJ 2020 für:
- Herzinfarkt
- allgemeine Krebspatienten
- Lungenentzündung (ohne Sars-Cov-2)
-Lungenembolie (ohne Sars-Cov-2)
-Lungenkrebs
-Suizid
-Diabetes
-Hypertonie

Lieben Dank im Voraus für Ihre Mühe,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl Todesfälle 1…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Todesfälle 1. HJ 2020 [#201052]
Datum
17. Oktober 2020 17:55
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl Todesfälle 1. HJ 2020 für: - Herzinfarkt - allgemeine Krebspatienten - Lungenentzündung (ohne Sars-Cov-2) -Lungenembolie (ohne Sars-Cov-2) -Lungenkrebs -Suizid -Diabetes -Hypertonie Lieben Dank im Voraus für Ihre Mühe,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201052/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Anzahl Todesfälle 1. HJ 2020 [#201052]
Datum
21. Oktober 2020 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in die Zahlen liegen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht vor. Das Statist…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Anfrage Antragsteller/in Augustinski Anzahl Todesfälle 1. HJ 2020 [#201052]
Datum
22. Oktober 2020 14:50
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in die Zahlen liegen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht vor. Das Statistische Bundesamt erhebt die sogenannte Todesursachenstatistik. Bitte erfragen Sie die Daten dort, allerdings werden die für das erste Halbjahr noch nicht vorliegen. https://www.destatis.de/kontakt Erhebungsanlass/-zweck: Die Todesursachenstatistik liefert Informationen über die im Berichtsjahr Gestorbenen. Sie ist grundlegende Datenbasis für die epidemiologische Forschung. Rechtsgrundlage: Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de. Datenerheber: Grundlage der Erhebung sind die von den Ärzten ausgestellten Todesbescheinigungen. Angaben zu Alter und Geschlecht werden aus der Sterbefallstatistik der Natürlichen Bevölkerungsbewegung ermittelt und mit den Angaben der Todesbescheinigung abgeglichen. Mit freundlichen Grüßen