Energiebedarfsausweis für Gebäude: carpesol Therme Frankfurter Straße 1549214 Bad Rothenfelde

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
carpesol Therme
Frankfurter Straße 15
49214 Bad Rothenfelde

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

René Teuber
Antrag nach dem NUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Einheitsgemeinde Bad Rothenfelde Details
Von
René Teuber
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: carpesol Therme Frankfurter Straße 1549214 Bad Rothenfelde [#201127]
Datum
18. Oktober 2020 20:33
An
Einheitsgemeinde Bad Rothenfelde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für carpesol Therme Frankfurter Straße 15 49214 Bad Rothenfelde Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen René Teuber Anfragenr: 201127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201127/ Postanschrift René Teuber << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen René Teuber
René Teuber
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: carpe…
An Einheitsgemeinde Bad Rothenfelde Details
Von
René Teuber
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: carpesol Therme Frankfurter Straße 1549214 Bad Rothenfelde [#201127]
Datum
21. November 2020 10:06
An
Einheitsgemeinde Bad Rothenfelde
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: carpesol Therme Frankfurter Straße 1549214 Bad Rothenfelde“ vom 18.10.2020 (#201127) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen René Teuber Anfragenr: 201127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201127/ Postanschrift René Teuber << Adresse entfernt >>
René Teuber
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: carpesol The…
An Einheitsgemeinde Bad Rothenfelde Details
Von
René Teuber
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: carpesol Therme Frankfurter Straße 1549214 Bad Rothenfelde [#201127]
Datum
3. Mai 2021 14:18
An
Einheitsgemeinde Bad Rothenfelde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: carpesol Therme Frankfurter Straße 1549214 Bad Rothenfelde“ vom 18.10.2020 (#201127) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 164 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen René Teuber Anfragenr: 201127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201127/ Postanschrift René Teuber << Adresse entfernt >>
Einheitsgemeinde Bad Rothenfelde
Sehr geehrter Herr Teuber, Ihre Nachricht ist derzeit in Bearbeitung und wir bitten um Geduld. Wir werden unauf…
Von
Einheitsgemeinde Bad Rothenfelde
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: carpesol Therme Frankfurter Straße 1549214 Bad Rothenfelde [#201127]
Datum
4. Mai 2021 18:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Teuber, Ihre Nachricht ist derzeit in Bearbeitung und wir bitten um Geduld. Wir werden unaufgefordert auf Ihr Anliegen zurückkommen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Einheitsgemeinde Bad Rothenfelde
Sehr geehrter Herr Teuber, der ENEV- Aushang für das Gebäude 'carpesol' liegt dem Thermenbetreiber nun …
Von
Einheitsgemeinde Bad Rothenfelde
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: carpesol Therme Frankfurter Straße 1549214 Bad Rothenfelde [#201127]
Datum
5. August 2021 11:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Teuber, der ENEV- Aushang für das Gebäude 'carpesol' liegt dem Thermenbetreiber nun vor und wird kurzfristig ausgehängt. Mit freundlichen Grüßen