Umsetzung des Projektes my.NRW

Dokumente zur Umsetzung des Projektes „my.NRW“ im Rahmen des „Programm Digitale Verwaltung NRW (DVN)“ (z. B. Dokumente zur Projektplanung, benötigte Anwendungen und technische Anforderungen, Definition von Schnittstellen, Kostenplanung).

Hintergrund ist die in §§ 4, 5 EGovG NRW geforderte „Durchführung ihrer Verwaltungsverfahren mit Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen auf elektronischem Weg“ bzw. gleichermaßen zwischen Behörden gemäß § 14 Absatz 1 EGovG NRW. Nach einer vorherigen Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [1] wurde ich durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW an Sie verwiesen, da „die Federführung für dieses Projekt […] beim Ministerium der Finanzen NRW“ liegt.

[1] https://fragdenstaat.de/a/193617

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung des Projektes my.NRW [#201170]
Datum
19. Oktober 2020 11:12
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zur Umsetzung des Projektes „my.NRW“ im Rahmen des „Programm Digitale Verwaltung NRW (DVN)“ (z. B. Dokumente zur Projektplanung, benötigte Anwendungen und technische Anforderungen, Definition von Schnittstellen, Kostenplanung). Hintergrund ist die in §§ 4, 5 EGovG NRW geforderte „Durchführung ihrer Verwaltungsverfahren mit Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen auf elektronischem Weg“ bzw. gleichermaßen zwischen Behörden gemäß § 14 Absatz 1 EGovG NRW. Nach einer vorherigen Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [1] wurde ich durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW an Sie verwiesen, da „die Federführung für dieses Projekt […] beim Ministerium der Finanzen NRW“ liegt. [1] https://fragdenstaat.de/a/193617
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201170/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung des Projektes my.NRW“ vom 19.10.2020 (…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung des Projektes my.NRW [#201170]
Datum
21. November 2020 10:09
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung des Projektes my.NRW“ vom 19.10.2020 (#201170) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201170/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umsetzung des Projektes my.NRW“ [#201170] [#201170]
Datum
25. November 2020 22:57
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/201170/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet wurde. Nach einer Rückfrage per E-Mail nach dem aktuellen Status meiner Anfrage erfolgte, nach angemessener Wartezeit als Kulanz meinerseits, ebenfalls keine Reaktion. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 201170.pdf Anfragenr: 201170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201170/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 25.11.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzung des Projektes my.NRW“ [#201170] [#201170]
Datum
26. November 2020 09:08
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 25.11.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz. …
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag nach dem IFG NRW zur Umsetzung des Projektes my.NRW
Datum
8. Dezember 2020 10:59
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Prüfung Ihres Antrages und die erforderliche Abstimmung mit weiteren Beteiligten im Programm DVN wird einen erheblichen Zeitaufwand in Anspruch nehmen. Vorsorglich weisen wir daher darauf hin, dass mit der Beantwortung der Anfrage Gebühren in Rechnung gestellt werden könnten. Zur sicheren Zustellung u.a. einer Rechtsbehelfsbelehrung und eines eventuell zu erstellenden Gebührenbescheides ist Ihre postalische Anschrift erforderlich. Bitte teilen Sie uns diese für die weitere Bearbeitung der Anfrage mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Eingangsbestätigung vom 08.12.2020, möchte Sie jedoch dara…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG NRW zur Umsetzung des Projektes my.NRW [#201170]
Datum
9. Dezember 2020 21:42
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Eingangsbestätigung vom 08.12.2020, möchte Sie jedoch darauf hinweisen, dass § 5 Abs. 2 S. 1 IFG NRW die Bereitstellung von Informationen „unverzüglich“, jedoch „spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung“ vorsieht. Ich bitte Sie daher um eine zügige Bearbeitung des Antrages, da die vorgenannte Regelfrist bereits am 20.11.2020 abgelaufen ist. Des Weiteren machen Sie die „weitere Bearbeitung der Anfrage“ von der Zusendung meiner postalischen Anschrift erforderlich. Dem widerspreche ich, da gemäß § 41 Abs. 2 S. 2 VwVfG NRW auch ein „Verwaltungsakt, der im Inland oder in das Ausland elektronisch übermittelt wird, […] am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben“ gilt. Auch ist zum gegenwärtigen Bearbeitungsstand noch nicht ersichtlich, dass für die Bearbeitung des Antrages tatsächlich Gebühren erhoben werden, sodass die Notwendigkeit einer postalischen Anschrift für die Zusendung eines Gebührenbescheides allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden kann. Zu den Voraussetzungen zur Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des IFG verweise ich daher auf eine vergleichbare Anweisung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Herr Prof. Ulrich Kelber, gegenüber dem BMI [1]. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1] https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Transparenz/AccessforoneAccessforall/2020/2020-Bescheid-BMI-Anweisung.pdf Anfragenr: 201170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201170/
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Nachfrage vom 9.12.20 per E-Mail. Nach wie vor ist es mir a…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag nach dem IFG NRW zur Umsetzung des Projektes my.NRW
Datum
22. Dezember 2020 21:27
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Nachfrage vom 9.12.20 per E-Mail. Nach wie vor ist es mir aber nicht möglich, Ihren IFG-Antrag zu bearbeiten, da es - wie bereits in meiner E-Mail vom 08.12.2020 erläutert - an Ihrer postalischen Adresse fehlt. Für eine elektronische Kommunikation mit Behörden sind die Voraussetzungen des § 3a VwVfG NRW zu beachten. Die einfache E-Mail wird diesen Voraussetzungen nicht gerecht, da sie insbesondere keinen Identitätsnachweis ermöglicht. Der von Ihnen zitierte § 41 Abs. 2 S. 2 VwVfG NRW regelt lediglich die Frage des Zeitpunktes der Bekanntgabe im Falle einer elektronischen Kommunikation durch die Behörde gegenüber dem Bürger. Im konkreten Fall ergibt sich aus der von Ihnen zitierten Anweisung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kein abweichendes Ergebnis: Sie stellt auf S. 6 klar, dass im Falle eines zu erwartenden belastenden Verwaltungsaktes, wie einem (Teil-)Ablehnungsbescheid und/ oder einem Gebührenbescheid, die Behörde die postalische Adresse des IFG-Antragstellers erfragen darf. Die Behörde hat eine Prognoseentscheidung nach pflichtgemäßen Ermessen zu treffen, ob ein belastender Verwaltungsakt im konkreten Verwaltungsverfahren zu erwarten ist. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, wird Ihr IFG-Antrag einen erheblichen Zeitaufwand verursachen. Das liegt an dem erforderlichen Prüfungsaufwand, denn die Aktenlage ist umfangreich und es werden auch Abstimmungen mit Dritten wegen betroffener Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse nach § 8 IFG NRW sowie Personendaten nach § 9 IFG NRW erforderlich sein. Erfahrungsgemäß können bei solchen umfangreichen IFG-Anträgen nicht alle Informationen zur Verfügung gestellt werden, da Ausschlusstatbestände nach dem IFG NRW greifen. Insbesondere stimmen regelmäßig Dritte einer Vorlage Ihrer Daten nicht zu, was zudem Schwärzungen unvermeidlich macht. Die Prüfung der Aktenlage und die Abstimmungen mit Dritten sind zeitaufwändig, so dass ich nach aktueller Prognoseentscheidung - insbesondere wegen der erforderlichen Drittbeteiligungen - davon ausgehe, dass es zu einer Gebührenfestsetzung nach § 1 VerwGebO IFG NRW i.V.m. Ziffer 1.3.3 der Anlage Gebührentarif kommen wird. Gründe, die eine Gebührenbefreiung rechtfertigen könnten, sind von Ihnen bisher nicht vorgetragen worden. Nur im Falle eines Ablehnungsbescheides wäre Ihr Antrag gebührenfrei. Dann hätte allerdings wiederum der Ablehnungsbescheid belastenden Charakter. Nach aktueller Prognose darf es aufgrund des Umfangs der Aktenlage und der involvierten Daten Dritter als ausgeschlossen gelten, dass keine IFG-Ausschlussgründe greifen. Folglich muss ich momentan von einem belastenden (Teil-)Ablehnungsbescheid in der Sache ausgehen. Im Ergebnis ist also mit überwiegender Wahrscheinlichkeit mit einem belastenden Verwaltungsakt im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zu rechnen. Ich bitte daher um Verständnis, dass im konkreten Fall für die Bearbeitung Ihres IFG-Antrages die Mitteilung Ihrer postalischen Adresse erforderlich ist. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre ausführliche Antwort vom 22.12.2020 in Bezug auf die Notwe…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG NRW zur Umsetzung des Projektes my.NRW [#201170]
Datum
29. Dezember 2020 21:14
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre ausführliche Antwort vom 22.12.2020 in Bezug auf die Notwendigkeit einer Anschrift zur weiteren Bearbeitung meines Antrages. Um zunächst einen Überblick über das Projekt zu erhalten, schränke ich hiermit meinen Antrag nach §§ 4, 5 IFG NRW auf allgemeine Dokumente zu diesem (z. B. Projektvorstellungspräsentation, Liste mit enthaltenen Verfahren) ein. Eine solche sollte m. E. als „einfache Auskunft“ im Sinne der Ziffer 1.1 der Anlage zu § 1 VerwGebO IFG NRW zu beantworten sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201170/

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Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie erbeten übersenden wir Ihnen hiermit eine Übersicht über das Projekt my.NRW, in …
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag nach dem IFG NRW zur Umsetzung des Projektes my.NRW
Datum
8. Januar 2021 15:16
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in wie erbeten übersenden wir Ihnen hiermit eine Übersicht über das Projekt my.NRW, in der die wesentlichen Projektinhalte dargestellt sind. Für weitergehende Dokumente verweise ich auf meine Nachricht vom 22.12.2020, lt. der aller Wahrscheinlichkeit nach Kosten entstehen, die in Rechnung zu stellen wären, und zudem mit einem (Teil-)Ablehnungsbescheid zu rechnen ist. Hier wäre dann - wie ebenfalls mitgeteilt - eine Mitteilung Ihrer Adresse zur Übermittlung wirksamer Bescheide notwendig. Ich gehe daher davon aus, dass sich Ihr Antrag nach dem IFG damit erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen