Aufsplittung der Beträge in den einzelnen Posten des Einnahmen-Überschuss-Rechnungs-Formulars in Elster Online

Informationen zum Hintergrund für die jetzige Handhabung des Bezeichnugs-Felds im EÜR-Formular von Elster Online.

Seit einiger Zeit gibt es die Möglichkeit pro Posten im Einnahmen-Überschuss-Rechnungs-Formular in Elster Online den Betrag aufzusplitten. Ein Leerlassen des Feldes 'Bezeichnung' ist nicht möglich. Dies suggeriert dem/der Steuerpflichtigen, dass es nötig ist, jeden einzelnen Beleg bzw. Buchung im Online-Formular zu erfassen.

Meine Fragen: Wie viele Steuerpflichtig machen sich diese zusätzliche unnötige Arbeit? Wie oft werden mehr als drei Split-Beträge pro Posten in wie vielen Formular-Übermittlungen angegeben? Gibt es darüber eine statistische Auswertung? Werden die zusätzlichen Angaben in den Bezeichnung-Feldern ausgewertet und wenn ja wofür? Ist dies der Einstieg in eine Online-Steuerprüfung bzw. in die Verlagerung der Buchführung in so etwas wie die 'Elster-Cloud'? Ist der bayrische Datenschutzbeauftragte zu der Handhabung des EÜR-Formulars konsultiert worden? Oder ist das Sammeln von Einzelbuchungen eigentlich nicht intendiert gewesen und die Gestaltung des Bezeichnungs-Feldes als Pflichtfeld nur ein Versehen?

Ich bin dadurch betroffen, dass ich Finanzbuchhaltungs-Software herstelle und sich meine Nutzer*innen beschweren, dass sie meine Software nicht mehr nutzen könnten, weil sie damit doppelte Arbeit hätten und die EÜR in Zukunft eh in Elster Online machen müssten, weil die Software ElsterFormular des Bayrischen Landesamts für Finanzen, die momentan noch nicht die Pflicht zur Einzelangabe der Buchungbelege hat, im nächsten Jahr eingestellt wird.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
  • 0 Follower:innen
Thomas Mielke
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Bayerisches Landesamt für Steuern Details
Von
Thomas Mielke
Betreff
Aufsplittung der Beträge in den einzelnen Posten des Einnahmen-Überschuss-Rechnungs-Formulars in Elster Online [#201192]
Datum
19. Oktober 2020 14:14
An
Bayerisches Landesamt für Steuern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zum Hintergrund für die jetzige Handhabung des Bezeichnugs-Felds im EÜR-Formular von Elster Online. Seit einiger Zeit gibt es die Möglichkeit pro Posten im Einnahmen-Überschuss-Rechnungs-Formular in Elster Online den Betrag aufzusplitten. Ein Leerlassen des Feldes 'Bezeichnung' ist nicht möglich. Dies suggeriert dem/der Steuerpflichtigen, dass es nötig ist, jeden einzelnen Beleg bzw. Buchung im Online-Formular zu erfassen. Meine Fragen: Wie viele Steuerpflichtig machen sich diese zusätzliche unnötige Arbeit? Wie oft werden mehr als drei Split-Beträge pro Posten in wie vielen Formular-Übermittlungen angegeben? Gibt es darüber eine statistische Auswertung? Werden die zusätzlichen Angaben in den Bezeichnung-Feldern ausgewertet und wenn ja wofür? Ist dies der Einstieg in eine Online-Steuerprüfung bzw. in die Verlagerung der Buchführung in so etwas wie die 'Elster-Cloud'? Ist der bayrische Datenschutzbeauftragte zu der Handhabung des EÜR-Formulars konsultiert worden? Oder ist das Sammeln von Einzelbuchungen eigentlich nicht intendiert gewesen und die Gestaltung des Bezeichnungs-Feldes als Pflichtfeld nur ein Versehen? Ich bin dadurch betroffen, dass ich Finanzbuchhaltungs-Software herstelle und sich meine Nutzer*innen beschweren, dass sie meine Software nicht mehr nutzen könnten, weil sie damit doppelte Arbeit hätten und die EÜR in Zukunft eh in Elster Online machen müssten, weil die Software ElsterFormular des Bayrischen Landesamts für Finanzen, die momentan noch nicht die Pflicht zur Einzelangabe der Buchungbelege hat, im nächsten Jahr eingestellt wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Thomas Mielke Anfragenr: 201192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201192/ Postanschrift Thomas Mielke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Mielke
Bayerisches Landesamt für Steuern
Ihr Antrag auf Auskunft vom 19.10.2020 nach BayDSG / BayUIG / VIG Sehr geehrter Herr Mielke, Ihrem Antrag auf Aus…
Von
Bayerisches Landesamt für Steuern
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft vom 19.10.2020 nach BayDSG / BayUIG / VIG
Datum
9. November 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mielke, Ihrem Antrag auf Auskunft vom 19.10.2020 nach BayDSG / BayUIG / VIG können wir entsprechen, soweit es sich um verfügbare Daten i. S. d. Art. 39 BayDSG handelt. Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) gibt jedem Auskunftsrecht über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit ein berechtigtes, nicht auf die entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird. Nachdem es sich um ein Jedermann-Recht handelt, Sie ein wirtschaftliches Interesse an den Informationen glaubhaft gemacht haben und keine Ablehnungsgründe entgegenstehen, sind die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Auskunft nach Art. 39 BayDSG grundsätzlich erfüllt. Allerdings besteht nur ein Anspruch auf solche Informationen, die der ersuchten Behörde vorliegen, die diese also zur Verfügung hat. Daher kann Ihre Anftage wie folgt beantwortet werden: Die Möglichkeit der Mehrfacheingabe bei Mein ELSTER wurde vor dem Hintergrund der Verbesserung der Datenqualität der Anlage EÜR sowie aus Servicegründen aufgrund Anregungen aus verschiedenen Kreisen geschaffen. Dem Anwender ist es damit jetzt möglich entweder Einzelerfassungen vorzunehmen (z.B. in Kleinstfällen mit sehr wenigen Umsätzen oder Aufwendungen) oder Kontenwerte abzubilden. Letzteres kann bei gewissen Sachverhalten der Vermeidung von Nachfragen bzw. der Anforderungen von Kontennachweisen in Papier dienen. Eine Erweiterung der Erklärungspflicht ist damit nicht verbunden, d.h. es steht jedem Erklärungspflichtigen weiterhin offen, die von ihm selbst (z.B. im Rahmen der Buchhaltungssoftware) summierten Beträge in nur einer Zeile zu erfassen. Aus technischen Gründen ist es mit der Änderung nun allerdings unverzichtbar geworden, dass im Bereich "Bezeichnung" eine Eingabe erfolgt. Diese kann sich jedoch -- sofern der Anwender keine Mehrfacherfassung vornehmen möchte -- auf eine pauschale Angabe (z.B. "Summe" oder dergleichen) beschränken. Änderungen in Mein ELSTER sind der zuständigen Datenschutzbehörde vorzulegen. Nachdem es sich bei der Festsetzung von Steuern um ein Verfahren nach der Abgabenordnung handelt, ist der bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz für das Verfahren Elster nicht die zuständige datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde. Statistische Auswertung zur Nutzung der Mehrfacheingaben liegen der Bayerischen Steuerverwaltung nicht vor. Wir möchten Sie noch darauf hinweisen, dass Sie als Entwickler bei Fragen zur technischen Umsetzung der geänderten Handhabung in Mein ELSTER, diese jederzeit im Entwicklerforum unter Mein ELSTER anbringen oder sich an den Support wenden können. Ihre Fragen werden an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und von dort beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mielke
Ihre Antwort vom 9.11. auf meinen Antrag auf Auskunft vom 19.10.2020 nach BayDSG / BayUIG / VIG [#201192] Sehr gee…
An Bayerisches Landesamt für Steuern Details
Von
Thomas Mielke
Betreff
Ihre Antwort vom 9.11. auf meinen Antrag auf Auskunft vom 19.10.2020 nach BayDSG / BayUIG / VIG [#201192]
Datum
22. November 2020 12:38
An
Bayerisches Landesamt für Steuern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Danke für Ihre Darlegung, die meine Anfrage teilweise beantwortet. Ich bitte Sie im Rahmen meiner Anfrage auf folgende Punkte genauer einzugehen: - Welche "verschiedenen Kreise" haben besagte Anregungen zur Mehrfacheingabe gegeben? - Was genau sind die technischen Gründe, aus denen das Feld "Bezeichnung" ein Pflichtfeld sein muss? (Schließlich ist es auf unterschiedlichen technischen Plattformen, das Online-Formular sowie ElsterFormular, ein Pflichtfeld. Und andere Felder des EÜR-Formulars zeigen, dass es möglich ist, ein Feld leer zu lassen. "Technische Gründe" scheint mir deshalb vorgeschoben zu sein.) - Sollte es tatsächlich technische Gründe geben, die Sie mit im Rahmen dieser Anfrage überzeugend darlegen können: Was sind die Gründe dafür, darauf zu verzichten, einen Workaround wie ein Vorgabewert "Summe", wenn nur ein Einzelwert übermittelt wird, oder einen Hinweistext, der enthält, dass es nicht notwenig ist, Einzelbuchungen einzugeben, vorzusehen? - Gibt es überhaupt ein Problembewusstsein im Bayerischen Landesamt für Steuern, dass dieses technische Detail zu massenhaftem Mehraufwand von Erklärungspflichtigen führt, weil die Freiwilligkeit der Summeneingabe nicht verstanden wird und stattdessen die Beträge Einzelbuchungen bzw. -belege erfasst werden? - Gab es keinerlei Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten, nachdem Sie der Behörde die Änderung mit der Mehrfacheingabemöglichkeit mit Bezeichnungs-Pflichtfeld vorgelegt hatten? - Können Sie die relevanten Passagen des Pflichtenhefts für die Software wiedergeben, um den Komplex zu erhellen? Ich danke im Voraus für eine erschöpfende Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Thomas Mielke Anfragenr: 201192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201192/ Postanschrift Thomas Mielke << Adresse entfernt >>
Bayerisches Landesamt für Steuern
WG: Ihre Antwort vom 9.11. auf meinen Antrag auf Auskunft vom 19.10.2020 nach BayDSG / BayUIG / VIG [#201192] Sehr…
Von
Bayerisches Landesamt für Steuern
Betreff
WG: Ihre Antwort vom 9.11. auf meinen Antrag auf Auskunft vom 19.10.2020 nach BayDSG / BayUIG / VIG [#201192]
Datum
15. Dezember 2020 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mielke, Ich Schreiben wurde zur weiteren Bearbeitung an mich weitergeleitet. Die Beantwortung Ihres umfangreichen Fragenkatalogs ist uns leider nicht möglich. Die von Ihnen gestellten Fragen, die über die unter www.elster.de und im Internet verfügbaren Informationen hinausgehen, betreffen interne Planungen und Informationen. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihrer Bitte nicht nachkommen können. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Thomas Mielke
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- un…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
Thomas Mielke
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aufsplittung der Beträge in den einzelnen Posten des Einnahmen-Überschuss-Rechnungs-Formulars in Elster Online“ [#201192] [#201192]
Datum
15. Dezember 2020 15:35
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/201192/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt, weil wenn sogar die Anfrage, ob ein Datenschutzbeauftragter zu einer Maßnahme konsultiert wurde, die dazu führte, dass Bürger sich erheblichen Aufwand damit machen, massenhaft Daten offenzulegen, die überhaupt nicht benötigt werden -- dann kann wohl jede Anfrage abgelehnt werden. Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob es stimmt, dass für diesen Fall der Bundesdatenschutzbeauftragte zuständig ist und nicht der Bayerische Landesbeauftragte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Mielke Anhänge: - 201192.pdf Anfragenr: 201192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201192/