Korrespondenz des MSAGD bezüglich der Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten

Die Korrespondenz des MSAGD bezüglich der Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten durch die Landkreise und Kreisfreien Städte.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Korrespondenz…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrespondenz des MSAGD bezüglich der Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten [#201200]
Datum
19. Oktober 2020 15:53
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Korrespondenz des MSAGD bezüglich der Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten durch die Landkreise und Kreisfreien Städte.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201200/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfragen nach dem Landestransparenzgesetz vom 19. Oktober 2020…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Berechnung der 7 Tage Inzidenz von SARS-CoV-2 Neuinfektionen [#201199] & Korrespondenz des MSAGD bezüglich der Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten [#201200]
Datum
3. November 2020 16:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfragen nach dem Landestransparenzgesetz vom 19. Oktober 2020, die wir im Folgenden zusammengefasst beantworten. Bezüglich Ihrer Frage zur 7-Tage-Inzidenz ist festzuhalten, dass die Berechnung nicht durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, sondern seitens des Landesuntersuchungsamtes (LUA) erfolgt. Eine Anfrage nach den Berechnungsgrundlagen sowie einer Datenreihe muss daher beim LUA bzw. dem Statistischen Landesamt erfolgen. Grundsätzlich wird die 7-Tage-Inzidenz wie folgt berechnet: Es werden alle gemeldeten Neuinfektionen der jeweils zurückliegenden sieben Tage addiert. Die Summe wird durch die Einwohnerzahl der Stadt geteilt. Danach wird dieser Wert mit 100 000 multipliziert. Bei der Berechnung ist wichtig zu wissen, dass mit "Woche" hier nicht die Kalenderwoche gemeint ist, sondern der Ablauf von sieben Tagen. Der Wert rollt sozusagen nach vorne, wenn zum Beispiel die neue Zahl für einen Tag dazukommt, wird dafür die des entsprechenden Tages der Vorwoche gestrichen. Die Diskrepanz zwischen den von den Landkreisen und den kreisfreien Städten veröffentlichten Zahlen und den Zahlen des Landes ist zu erklären. Grund hierfür ist der sogenannte Meldeweg, also der Weg, den die Information über einen Covid-Fall vom meldenden Labor oder Ärztin bzw. Arzt über das Gesundheitsamt, die Landesstelle bis hin zum Robert Koch-Institut nimmt. Demnach liegen die Informationen zu Fällen immer zuerst beim Gesundheitsamt vor und nachrangig bei den anderen Behörden. Darüber hinaus veröffentlichen die Behörden die ihnen vorliegenden Daten zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Die Landesstelle kann nur genau die Daten veröffentlichen, die von den Gesundheitsämtern an die Landesstelle elektronisch übermittelt wurden. Veröffentlich ein Gesundheitsamt neuste Daten also beispielsweise bevor es diese in die Software des Robert Koch-Institut eingibt, können die folgenden Behörden nur die zurückliegenden - also älteren - Zahlen veröffentlichen. Zum Verständnis: Die kommunalen Gesundheitsämter übermitteln ihre Fallzahlen an das LUA. Dieses wiederum übermittelt die gesammelten Daten täglich um 14.30 Uhr an das RKI. Diese Daten veröffentlicht das RKI dann jeweils um Mitternacht auf seinem Dashboard (https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4). In der Folge haben diese um 14.30 Uhr vom LUA weiterübermittelten Daten Rechtsfolgen. Wir hoffe, wir konnten Ihnen Klarheit verschaffen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfragen nach dem Landestransparenzgesetz vom 19. Oktober 2020…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Berechnung der 7 Tage Inzidenz von SARS-CoV-2 Neuinfektionen [#201199] & Korrespondenz des MSAGD bezüglich der Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten [#201200]
Datum
3. November 2020 16:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfragen nach dem Landestransparenzgesetz vom 19. Oktober 2020, die wir im Folgenden zusammengefasst beantworten. Bezüglich Ihrer Frage zur 7-Tage-Inzidenz ist festzuhalten, dass die Berechnung nicht durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, sondern seitens des Landesuntersuchungsamtes (LUA) erfolgt. Eine Anfrage nach den Berechnungsgrundlagen sowie einer Datenreihe muss daher beim LUA bzw. dem Statistischen Landesamt erfolgen. Grundsätzlich wird die 7-Tage-Inzidenz wie folgt berechnet: Es werden alle gemeldeten Neuinfektionen der jeweils zurückliegenden sieben Tage addiert. Die Summe wird durch die Einwohnerzahl der Stadt geteilt. Danach wird dieser Wert mit 100 000 multipliziert. Bei der Berechnung ist wichtig zu wissen, dass mit "Woche" hier nicht die Kalenderwoche gemeint ist, sondern der Ablauf von sieben Tagen. Der Wert rollt sozusagen nach vorne, wenn zum Beispiel die neue Zahl für einen Tag dazukommt, wird dafür die des entsprechenden Tages der Vorwoche gestrichen. Die Diskrepanz zwischen den von den Landkreisen und den kreisfreien Städten veröffentlichten Zahlen und den Zahlen des Landes ist zu erklären. Grund hierfür ist der sogenannte Meldeweg, also der Weg, den die Information über einen Covid-Fall vom meldenden Labor oder Ärztin bzw. Arzt über das Gesundheitsamt, die Landesstelle bis hin zum Robert Koch-Institut nimmt. Demnach liegen die Informationen zu Fällen immer zuerst beim Gesundheitsamt vor und nachrangig bei den anderen Behörden. Darüber hinaus veröffentlichen die Behörden die ihnen vorliegenden Daten zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Die Landesstelle kann nur genau die Daten veröffentlichen, die von den Gesundheitsämtern an die Landesstelle elektronisch übermittelt wurden. Veröffentlich ein Gesundheitsamt neuste Daten also beispielsweise bevor es diese in die Software des Robert Koch-Institut eingibt, können die folgenden Behörden nur die zurückliegenden - also älteren - Zahlen veröffentlichen. Zum Verständnis: Die kommunalen Gesundheitsämter übermitteln ihre Fallzahlen an das LUA. Dieses wiederum übermittelt die gesammelten Daten täglich um 14.30 Uhr an das RKI. Diese Daten veröffentlicht das RKI dann jeweils um Mitternacht auf seinem Dashboard (https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4). In der Folge haben diese um 14.30 Uhr vom LUA weiterübermittelten Daten Rechtsfolgen. Wir hoffe, wir konnten Ihnen Klarheit verschaffen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Korrespondenz des MSAGD bezüglich der Veröff…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Berechnung der 7 Tage Inzidenz von SARS-CoV-2 Neuinfektionen [#201199] & Korrespondenz des MSAGD bezüglich der Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten [#201200]
Datum
6. November 2020 16:38
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Korrespondenz des MSAGD bezüglich der Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten durch die Landkreise und Kreisfreien Städte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201200/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenz des MSAGD bezüglich der Veröffentl…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Berechnung der 7 Tage Inzidenz von SARS-CoV-2 Neuinfektionen [#201199] & Korrespondenz des MSAGD bezüglich der Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten [#201200]
Datum
21. November 2020 01:32
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenz des MSAGD bezüglich der Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten“ vom 19.10.2020 (#201200) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201200/
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Ihre Anfrage vom 19.10.2020 wurde fristgerec…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Berechnung der 7 Tage Inzidenz von SARS-CoV-2 Neuinfektionen [#201199] & Korrespondenz des MSAGD bezüglich der Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten [#201200]
Datum
23. November 2020 08:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Ihre Anfrage vom 19.10.2020 wurde fristgerecht wie u.s. bereits am 03.11.2020 seitens des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie beantwortet. Ihre erneute Anfrage vom 08.11.2020 befindet sich derzeit in Bearbeitung und wird ebenfalls fristgerecht beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinlan…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Korrespondenz des MSAGD bezüglich der Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten“ [#201200] [#201200]
Datum
23. November 2020 09:58
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/201200/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir keine der angeforderten Daten zugesendet wurden, sondern lediglich eine allgemeine Antwort-Mail die bereits bei anderen Transparenzanfragen verwendet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 201200.pdf Anfragenr: 201200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201200/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneuten Anfragen nach dem Landestransparenzgesetz vom 6. Nove…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Berechnung der 7 Tage Inzidenz von SARS-CoV-2 Neuinfektionen [#201199] & Korrespondenz des MSAGD bezüglich der Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten [#201200] [#201199]
Datum
3. Dezember 2020 15:30
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneuten Anfragen nach dem Landestransparenzgesetz vom 6. November 2020, die wir im Folgenden zusammengefasst beantworten. Wie wir Ihnen bereits in unserer Beantwortung auf Ihre Anfragen vom 19. Oktober 2020 mittgeteilt haben, erfolgt die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz für Rheinland-Pfalz durch das Landesuntersuchungsamt (LUA). Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) veröffentlicht täglich in einer Pressemitteilung und auf seiner Website sowie in den Sozialen Medien die durch das LUA übersandten Zahlen. Wir bitten Sie daher Anfragen bezüglich detaillierter Zahlenreihen und Berechnungsgrundlagen an das LUA bzw. an das Statistische Landesamt zu richten. Hinsichtlich Ihrer Anfrage zur Übersendung der Korrespondenz des MSAGD bezüglich Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten durch die Landkreise und Kreisfreien Städte ist festzuhalten, dass die Kreisverwaltungen die durch das jeweilige Kreisgesundheitsamt festgestellten Fallzahlen eigenverantwortlich veröffentlichen. Es existiert nach unserer Kenntnis keine Korrespondenz bezüglich der Veröffentlichung von Inzidenzen zwischen den Kreisverwaltungen bzw. den den Kreisverwaltungen angegliederten Gesundheitsämter und dem MSAGD. Wie bereits zuvor ausgeführt, melden die Gesundheitsämter die Fallzahlen an das LUA, welches wiederrum die Inzidenz berechnet. Gegebenenfalls würden wir Sie daher auch hier bitten, Ihre Anfrage an das LUA zu richten. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneuten Anfragen nach dem Landestransparenzgesetz vom 6. Nove…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Berechnung der 7 Tage Inzidenz von SARS-CoV-2 Neuinfektionen [#201199] & Korrespondenz des MSAGD bezüglich der Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten [#201200] [#201199]
Datum
3. Dezember 2020 15:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneuten Anfragen nach dem Landestransparenzgesetz vom 6. November 2020, die wir im Folgenden zusammengefasst beantworten. Wie wir Ihnen bereits in unserer Beantwortung auf Ihre Anfragen vom 19. Oktober 2020 mittgeteilt haben, erfolgt die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz für Rheinland-Pfalz durch das Landesuntersuchungsamt (LUA). Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) veröffentlicht täglich in einer Pressemitteilung und auf seiner Website sowie in den Sozialen Medien die durch das LUA übersandten Zahlen. Wir bitten Sie daher Anfragen bezüglich detaillierter Zahlenreihen und Berechnungsgrundlagen an das LUA bzw. an das Statistische Landesamt zu richten. Hinsichtlich Ihrer Anfrage zur Übersendung der Korrespondenz des MSAGD bezüglich Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten durch die Landkreise und Kreisfreien Städte ist festzuhalten, dass die Kreisverwaltungen die durch das jeweilige Kreisgesundheitsamt festgestellten Fallzahlen eigenverantwortlich veröffentlichen. Es existiert nach unserer Kenntnis keine Korrespondenz bezüglich der Veröffentlichung von Inzidenzen zwischen den Kreisverwaltungen bzw. den den Kreisverwaltungen angegliederten Gesundheitsämter und dem MSAGD. Wie bereits zuvor ausgeführt, melden die Gesundheitsämter die Fallzahlen an das LUA, welches wiederrum die Inzidenz berechnet. Gegebenenfalls würden wir Sie daher auch hier bitten, Ihre Anfrage an das LUA zu richten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Aussage ist nachweislich falsch, bitte kommen Sie meiner Transparenzanfrage …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Berechnung der 7 Tage Inzidenz von SARS-CoV-2 Neuinfektionen [#201199] & Korrespondenz des MSAGD bezüglich der Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten [#201200] [#201199] [#201200]
Datum
12. Dezember 2020 18:04
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Aussage ist nachweislich falsch, bitte kommen Sie meiner Transparenzanfrage nach: Kreisverwaltung Neuwied 16. Oktober 2020 Wichtige Information: Heute hat unser Gesundheitsamt nachfolgende / untenstehende Anweisung des Ministeriums zur Thematik „Veröffentlichung der Fallzahlen“ erhalten. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen heute keine anderen Zahlen aus dem Landkreis Neuwied weitergeben dürfen! Sobald es eine Änderung gibt, werden wir die Zahlen veröffentlichen. Von: MSAGD Datum: 16. Oktober 2020 um 15:29:37 MESZ Betreff: WG: Relevanz tagesaktueller Meldungen mit der Bitte um Beachtung Liebe Kolleginnen und Kollegen, infolge der landesweit steigenden Anzahl an Coronavirusfällen und der damit vielerorts verbundenen Steigerung der 7-Tages Inzidenz in den kritischen Bereich um 50 pro 100.000 Einwohner sehe ich mich veranlasst, auf Folgendes hinzuweisen: 1. Das Meldewesen nach dem Infektionsschutzgesetz dient derzeit nicht allein epidemiologischen bzw. infektionshygienischen Zwecken, sondern zieht aufgrund landesrechtlicher Regelungen anderer Bundesländer beträchtliche grundrechtsrelevante Rechtsfolgen nach sich (z.B. Absonderungspflichten, Beherbergungsverbote). 2 Ich möchte an dieser Stelle nochmals deutlich machen: Die bis 14:30 Uhr der Landesstelle übermittelten Zahlen sind die für das Land Rheinland-Pfalz maßgeblichen Zahlen, die dem RKI übermittelt werden. Nach 14:30 Uhr sich ergebende Änderungen durch Fortschreibung oder etwaige Korrekturen dieser Zahlen fließen erst in die Meldung an das RKI für den Folgetag ein. Um Irritationen in der Bevölkerung zu vermeiden, sollten daher sich nach 14:30 Uhrergebende Änderungen oder Korrekturen allenfalls mit Aussicht auf den Folgetag kommuniziert werden, ohne jedoch die für den Meldetag weitergegebenen Zahlen in Frage zu stellen. MINISTERIUM FÜR SOZIALES, ARBEIT, GESUNDHEIT UND DEMOGRAFIE RHEINLAND-PFALZ Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 201200 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in diese Aussage ist nachweislich falsch, bitte kommen Sie meiner Transparenzanfrage na…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Berechnung der 7 Tage Inzidenz von SARS-CoV-2 Neuinfektionen [#201199] & Korrespondenz des MSAGD bezüglich der Veröffentlichung und Berechnung von SARS-SoV-2 Inzidenzwerten [#201200] [#201199] [#201200]
Datum
12. Dezember 2020 18:06
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in diese Aussage ist nachweislich falsch, bitte kommen Sie meiner Transparenzanfrage nach: Kreisverwaltung Neuwied 16. Oktober 2020 Wichtige Information: Heute hat unser Gesundheitsamt nachfolgende / untenstehende Anweisung des Ministeriums zur Thematik „Veröffentlichung der Fallzahlen“ erhalten. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen heute keine anderen Zahlen aus dem Landkreis Neuwied weitergeben dürfen! Sobald es eine Änderung gibt, werden wir die Zahlen veröffentlichen. Von: Antragsteller/in Datum: 16. Oktober 2020 um 15:29:37 MESZ Betreff: WG: Relevanz tagesaktueller Meldungen mit der Bitte um Beachtung Liebe Antragsteller/in infolge der landesweit steigenden Anzahl an Coronavirusfällen und der damit vielerorts verbundenen Steigerung der 7-Tages Inzidenz in den kritischen Bereich um 50 pro 100.000 Einwohner sehe ich mich veranlasst, auf Folgendes hinzuweisen: 1. Das Meldewesen nach dem Infektionsschutzgesetz dient derzeit nicht allein epidemiologischen bzw. infektionshygienischen Zwecken, sondern zieht aufgrund landesrechtlicher Regelungen anderer Bundesländer beträchtliche grundrechtsrelevante Rechtsfolgen nach sich (z.B. Absonderungspflichten, Beherbergungsverbote). 2 Ich möchte an dieser Stelle nochmals deutlich machen: Die bis 14:30 Uhr der Landesstelle übermittelten Zahlen sind die für das Land Rheinland-Pfalz maßgeblichen Zahlen, die dem RKI übermittelt werden. Nach 14:30 Uhr sich ergebende Änderungen durch Fortschreibung oder etwaige Korrekturen dieser Zahlen fließen erst in die Meldung an das RKI für den Folgetag ein. Um Irritationen in der Bevölkerung zu vermeiden, sollten daher sich nach 14:30 Uhrergebende Änderungen oder Korrekturen allenfalls mit Aussicht auf den Folgetag kommuniziert werden, ohne jedoch die für den Meldetag weitergegebenen Zahlen in Frage zu stellen. MINISTERIUM FÜR SOZIALES, ARBEIT, GESUNDHEIT UND DEMOGRAFIE RHEINLAND-PFALZ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201200/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.