Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der Ereignisse in der Silvesternacht 2016/2017

- Unterlagen der seit dem 04.01.2017 von Herrn Polizeipräsidenten Jürgen Mathies eingesetzten Arbeitsgruppe, die sind damit beschäftigt, die Ereignisse der Silvesternacht 2016/2017 umfangreich und gewissenhaft aufzuarbeiten

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Januar 2017
  • Frist
    3. März 2017
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
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Betreff
Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der Ereignisse in der Silvesternacht 2016/2017 [#20123]
Datum
30. Januar 2017 22:36
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen der seit dem 04.01.2017 von Herrn Polizeipräsidenten Jürgen Mathies eingesetzten Arbeitsgruppe, die sind damit beschäftigt, die Ereignisse der Silvesternacht 2016/2017 umfangreich und gewissenhaft aufzuarbeiten
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der Ereignisse …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der Ereignisse in der Silvesternacht 2016/2017 [#20123]
Datum
20. März 2017 18:07
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der Ereignisse in der Silvesternacht 2016/2017“ vom 30.01.2017 (#20123) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Köln
Ihr Schreiben vom 21.03.2017 an die Polizei Köln Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Schreiben vom 21.03.2017 an die Polizei Köln
Datum
23. März 2017 08:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 23.03.2017 ZA 24 - Beschwerdemanagement 13.05.01-E 2008/2017 An Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Eingaben und Beschwerden; Ihr Schreiben vom 21. März 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Schreiben vom 30.01.2017 hat Ihnen mit Datum vom 03.02.2017 Herr PHK Werner einen ablehnenden Bescheid zugesandt. Zitat aus seinem Schreiben: " Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit mehreren E-Mails, letztmalig vom 30.01.2017, haben Sie unter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) u. a. um Übersendung von Unterlagen .........". Diesen Bescheid haben Sie auch in Zusammenhang mit Ihrer Klage vom 06.03.2017 beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Ihr Anfrage wurde damit fristgerecht beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bescheid vom 3. Februar 2017 betrifft "Ersuchen vom 19.01.2017", wel…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der Ereignisse in der Silvesternacht 2016/2017 [#20123]
Datum
23. März 2017 19:34
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bescheid vom 3. Februar 2017 betrifft "Ersuchen vom 19.01.2017", welche mit "mehreren E-Mails" gestellt wurden. Diese ursprünglichen Ersuchen betreffen sämtlich Ereignisse bis einschließlich Neujahr 2017. Mein Schreiben vom 20. März 2017 betrifft demgegenüber eine Anfrage vom 30. Januar 2017, welche mit einer einzigen E-Mail gestellt wurde und in der es um die Ereignisse ab dem 4. Januar 2017, und damit nach Beendigung der BAO Silvester 2016, geht. Herr PHK Werner teilt die Ansicht, dass über hiesiges Ersuchen nicht mitentschieden wurde. Er schreibt im Tatbestand des Bescheids, dass "polizeiliche Einsatzunterlagen" Gegenstand der Ersuchen seien. Von Unterlagen der eingesetzten Arbeitsgruppe spricht der Tatbestand nicht. Bitte teilen Sie bis zum 5. April 2017 mit, ob das Polizeipräsidium Köln über die Anfrage mit dem in der Betreffzeile genannten Betreff entscheiden wird oder ob eine Entscheidung im Klagewege erzwungen werden muss. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Köln
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln
Datum
23. März 2017 20:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde an die zuständige Dienststelle der Polizei Köln - weitergeleitet. Bei Nachfragen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 229-0 an die zuständige Dienststelle oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Polizeipräsidium Köln Direktion GE / FLD Nachrichtensteuerung 51103 Köln, Walter-Pauli-Ring 2-6 mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Köln
Ihre E-Mail vom 23.03.2017 an die Polizei Köln Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihre E-Mail vom 23.03.2017 an die Polizei Köln
Datum
24. März 2017 13:02
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
4,3 KB


Polizeipräsidium Köln Köln, 24.03.2017 ZA 24 - Beschwerdemanagement 13.05.01-E 2008/2017 An Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Eingaben und Beschwerden; Ihr Schreiben vom 23. März 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Schreiben 23.03.2017. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Bitte haben Sie ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr Schreiben vom 23.03.2017 Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Schreiben vom 23.03.2017
Datum
28. März 2017 12:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ReAnzahlderangezeigtenStraftatenSilvest.eml
5,7 KB
WGErfassungnordafrikanischeIntensivtter.eml
4,0 KB
WGIhreEingabenandasPPKln19902.eml
12,7 KB
4,3 KB


Polizeipräsidium Köln Köln, 28.03.2017 ZA 24 - Beschwerdemanagement 13.05.01-E 2008/2017 An Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Eingaben und Beschwerden; Ihr Schreiben vom 23. März 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in wie ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 23.03.2017 mitteilte, bezieht sich der ablehnende Bescheid vom 03.02.2017 auch auf Ihre E-Mails vom 30.01.2017. Mir liegen genau drei E-Mails dieses Datums von Ihnen vor und nicht, wie von Ihnen angeführt, eine einzige. In diesen beziehen Sie sich auf ein Antwortschreiben des zuständigen Sachbearbeiters vom 26.01.2017. Hierin teilte er Ihnen mit, dass er beabsichtigt, Ihrem Informationsersuchen u.a. vom 14.01.2017 nicht nachzukommen. Des Weiteren bat er Sie in diesem Schreiben um Mitteilung Ihrer postalischen Anschrift, um Ihnen einen klagefähigen Bescheid zukommen lassen zu können. Dieser Bescheid erging am 03.02.2017 und wurde von Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Klage vom 06.03.2017 beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Zu Ihrer Information habe ich E-Mails vom 30.01.2017 nochmals als Anlage beigefügt. Selbstverständlich werde ich im Haus recherchieren, ob eventuell eine weitere E-Mail von Ihnen, betreffend die Ereignisse ab dem 4. Januar 2017, am 30.01.2017 eingegangen ist und versehentlich nicht an mich weitergeleitet wurde. Eine Rückmeldung dazu werde ich Ihnen anschließend zukommen lassen. Bezüglich der vorbenannten E-Mails beabsichtige ich jedoch nicht, einen erneuten Bescheid zu erlassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort mit welcher Sie mitteilen, drei E-Mails dieses Datums …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der Ereignisse in der Silvesternacht 2016/2017 [#20123]
Datum
29. März 2017 19:23
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort mit welcher Sie mitteilen, drei E-Mails dieses Datums mit folgenden Betreff erhalten zu haben: 1. „AW: Ihre Eingaben an das PP Köln [#19902]" 2. „Re: Anzahl der angezeigten Straftaten Silvester 2016 im Bereich des Kölner Hauptbahnhofs [#19903]" 3. „Re: Erfassung nordafrikanische Intensivtäter (Nafri) [#19906]" Ob diese E-Mails mit Bescheid vom 3. Februar 2017 fristgerecht beantwortet wurden, kann hier offen bleiben. Meine E-Mail vom 20. März 2017, nach der meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der Ereignisse in der Silvesternacht 2016/2017“ nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet wurde, bezieht sich auf eine per E-Mail mit dem Betreff "Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der Ereignisse in der Silvesternacht 2016/2017" gestellte Anfrage und nicht auf eine der drei nummerierten vorgenannten Anfragen mit abweichenden Betreff („AW: Ihre Eingaben an das PP Köln [#19902]", „Re: Anzahl der angezeigten Straftaten Silvester 2016 im Bereich des Kölner Hauptbahnhofs [#19903]" und „Re: Erfassung nordafrikanische Intensivtäter (Nafri) [#19906]"). Bitte teilen Sie also bis zum 5. April 2017 mit, ob das Polizeipräsidium Köln über die Anfrage mit dem IN DER BETREFFZEILE GENANNTEN BETREFF („Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der Ereignisse in der Silvesternacht 2016/2017 [#20123]") entscheiden wird oder ob eine Entscheidung über DIESE ANFRAGE (mit dem Betreff „Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der Ereignisse in der Silvesternacht 2016/2017 [#20123]") im Klagewege erzwungen werden muss. Zur Vereinfachung dieses komplexen Sachverhalts füge ich die Anfrage im Volltext bei: Betreff: Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der Ereignisse in der Silvesternacht 2016/2017 [#20123] An: Polizeipräsidium Köln bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unterlagen der seit dem 04.01.2017 von Herrn Polizeipräsidenten Jürgen Mathies eingesetzten Arbeitsgruppe, die sind [gemeint war: sich] damit beschäftigt, die Ereignisse der Silvesternacht 2016/2017 umfangreich und gewissenhaft aufzuarbeiten Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Köln
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mitteilung ist soeben bei uns eingegan…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln
Datum
29. März 2017 19:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mitteilung ist soeben bei uns eingegangen und wurde an die sachbearbeitende Dienststelle - Direktion Zentrale Aufgaben - weitergeleitet. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung. Bei Nachfragen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 229-0 an die sachbearbeitende Dienststelle oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr Schreiben an die Polizei Köln vom 29.03.2017 Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Schreiben an die Polizei Köln vom 29.03.2017
Datum
30. März 2017 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 30.03.2017 ZA 24 - Beschwerdemanagement 13.05.01-E 2008/2017 An Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Eingaben und Beschwerden; Ihr Schreiben vom 29. März 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Schreiben 29.03.2017. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Bitte haben Sie ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben an die Polizei Köln vom 29.03.2017 [#20123] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsf…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben an die Polizei Köln vom 29.03.2017 [#20123]
Datum
24. April 2017 17:42
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der Ereignisse in der Silvesternacht 2016/2017“ vom 30.01.2017 (#20123) mit dem Inhalt: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen der seit dem 04.01.2017 von Herrn Polizeipräsidenten Jürgen Mathies eingesetzten Arbeitsgruppe, die sich damit beschäftigt, die Ereignisse der Silvesternacht 2016/2017 umfangreich und gewissenhaft aufzuarbeiten" wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der Ereignisse …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der Ereignisse in der Silvesternacht 2016/2017 [#20123]
Datum
3. Mai 2017 17:48
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der Ereignisse in der Silvesternacht 2016/2017“ vom 30.01.2017 (#20123) mit dem Inhalt: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen der seit dem 04.01.2017 von Herrn Polizeipräsidenten Jürgen Mathies eingesetzten Arbeitsgruppe, die sich damit beschäftigt, die Ereignisse der Silvesternacht 2016/2017 umfangreich und gewissenhaft aufzuarbeiten" wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Köln
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mitteilung ist soeben bei uns eingegan…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln
Datum
3. Mai 2017 17:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mitteilung ist soeben bei uns eingegangen und wurde an die Führungsstelle der Direktion ZA (Zentrale Aufgaben) weitergeleitet. Bei Nachfragen oder Nachträgen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 229 - 0 an die Führungsstelle der Direktion ZA oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der Ereignisse …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der Ereignisse in der Silvesternacht 2016/2017 [#20123]
Datum
10. Mai 2017 18:05
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der Ereignisse in der Silvesternacht 2016/2017“ vom 30.01.2017 (#20123) mit dem Inhalt: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen der seit dem 04.01.2017 von Herrn Polizeipräsidenten Jürgen Mathies eingesetzten Arbeitsgruppe, die sich damit beschäftigt, die Ereignisse der Silvesternacht 2016/2017 umfangreich und gewissenhaft aufzuarbeiten" wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizeipräsidium Köln
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen und…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln
Datum
10. Mai 2017 18:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde an die Dienststelle - Direktion Zentrale Aufgaben - ZA 24 - weitergeleitet. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung. Bei Nachfragen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 229-3983 an die sachbearbeitende Dienststelle oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen