Datenschutz und IT-Sicherheit im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat)

Handreichungen und sonstige Unterlagen zu Datenschutz und IT-Sicherheit im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat), wie z.B. Konzepte zur sicheren IT-Nutzung durch die Referendare oder Handreichungen zum Umgang mit sensiblen Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Handreichungen un…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutz und IT-Sicherheit im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) [#201235]
Datum
20. Oktober 2020 08:14
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Handreichungen und sonstige Unterlagen zu Datenschutz und IT-Sicherheit im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat), wie z.B. Konzepte zur sicheren IT-Nutzung durch die Referendare oder Handreichungen zum Umgang mit sensiblen Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201235/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage darf ich Ihnen zunächst mitteilen, dass das allgemeine Auskunftsrec…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Betreff
AW: Datenschutz und IT-Sicherheit im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) [#201235]
Datum
15. November 2020 17:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage darf ich Ihnen zunächst mitteilen, dass das allgemeine Auskunftsrecht nach Art. 39 Abs. 1 BayDSG gem. Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BayDSG gegenüber öffentlichen Stellen im Bereich von Forschung und Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen grundsätzlich keine Anwendung findet. Unbeschadet dessen kann ich Ihnen mitteilen, dass spezifische Handreichungen zum Datenschutz im Zusammenhang mit dem juristischen Vorbereitungsdienst hier nicht existieren. Für den Umgang mit personenbezogenen Daten der Rechtsreferendare gelten unmittelbar die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Rechtsreferendare erhalten im Zusammenhang mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst auch die nach der DSGVO erforderlichen Belehrungen; insoweit darf ich beispielsweise auf die Hinweise des Oberlandesgerichts München unter https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/referendariat.php Bezug nehmen. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen