Online-Einsicht ins Führungszeugnis/Bundeszentralregister im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes möglich?
Laut dem im Jahr 2017 erlassenen Onlinezugangsgesetz (OZG) sollen bis Ende des Jahres 2022 rund 575 Verwaltungsleistungen online verfügbar sein (Quellen: § 1 Abs. 1 OZG und https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/grundlagen/info-ozg/info-leistungen/info-leistungen-node.html ).
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) führt in Deutschland mehrere Register, darunter das Bundeszentralregister (BZR) und das Gewerbezentralregister (GZR). Als Privatperson kann man Einsicht in diese beiden Register erhalten, indem man für das Bundeszentralregister ein Führungszeugnis beantragt oder indem man für das Gewerbezentralregister einen Gewerbezentralregisterauszug beantragt.
Die Beantragung von einem (papierbasierten) Führungszeugnis ist bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Oktober 2020) online möglich, indem man die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels verwendet. Das Problem daran ist allerdings, dass für die Beantragung, Ausstellung und postalische Zusendung eines papierbasierten Führungszeugnisses Kosten anfallen.
Wird es im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes möglich sein, eine digitale Einsicht in das Führungszeugnis/Bundeszentralregister oder Gewerbezentralregister vornehmen zu können?
Eine solche Möglichkeit, eine rein digitale und damit kostenlose Einsicht in bspw. das Bundeszentralregister online vornehmen zu können, sollte auf jeden Fall mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes eingeführt werden!
Als deutscher Staatsbürger möchte ich mich selbst kostenlos darüber informieren können, ob in den oben genannten Registern Informationen/Eintragungen über mich enthalten sind und wenn ja, welche, ohne gleich ein kostenpflichtiges Führungszeugnis zu beantragen und postalisch zugeschickt zu bekommen.
Es geht mir dabei ausschließlich um den Informationsgehalt für mich selbst und nicht darum, dass ein digitales Führungszeugnis das papierbasierte Führungszeugnis ablösen soll. Das papierbasierte Führungszeugnis kann und soll gerne weiter bestehen bleiben, bspw. zur Vorlage bei verschiedenen Institutionen. Dennoch sollte es die Möglichkeit geben, eine kostenlose und digitale Einsicht vornehmen zu können.
Anfrage erfolgreich
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Datum20. Oktober 2020
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24. November 2020
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