Förderung von nebenan.de-Hotline

zu Beginn der Corona-Pandemie im März hat die Berliner Senatskanzlei die Nachbarschaftsplatform "nebenan.de" finanziell unterstützt, um eine Hilfe-Hotline aufzubauen (https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.910193.php)

Ich bitte um Zusendung aller Dokumente, die die Senatskanzlei Berlin und das Nachbarsschaftsportal "nebenan.de" bzw. die nebenan.de-Stiftung betreffen. Insbesondere interessieren mich Dokumente zu den Umständen und Höhe/Dauer der finanziellen Förderung sowie Briefwechsel und Protokolle aus Treffen zwischen Vertreter*innen von nebenan.de(-Stiftung) und der Senatskanzlei Berlin.

Herzlichen Dank!

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderung von nebenan.de-Hotline [#201305]
Datum
20. Oktober 2020 18:21
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
zu Beginn der Corona-Pandemie im März hat die Berliner Senatskanzlei die Nachbarschaftsplatform "nebenan.de" finanziell unterstützt, um eine Hilfe-Hotline aufzubauen (https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.910193.php) Ich bitte um Zusendung aller Dokumente, die die Senatskanzlei Berlin und das Nachbarsschaftsportal "nebenan.de" bzw. die nebenan.de-Stiftung betreffen. Insbesondere interessieren mich Dokumente zu den Umständen und Höhe/Dauer der finanziellen Förderung sowie Briefwechsel und Protokolle aus Treffen zwischen Vertreter*innen von nebenan.de(-Stiftung) und der Senatskanzlei Berlin. Herzlichen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201305 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201305/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Die Bearbeitung kann einige …
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Förderung von nebenan.de-Hotline [#201305]
Datum
21. Oktober 2020 09:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für die Eingangsbestätigung. Ich bin gespannt auf die Antworten! Mi…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Förderung von nebenan.de-Hotline [#201305]
Datum
21. Oktober 2020 10:17
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für die Eingangsbestätigung. Ich bin gespannt auf die Antworten! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201305 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201305/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Erlass eines IFG-Bescheids in Ihrem Fall v…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Förderung von nebenan.de-Hotline [#201305]
Datum
26. November 2020 16:20
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Erlass eines IFG-Bescheids in Ihrem Fall voraussichtlich gebührenpflichtig sein wird. Die Gebührenpflicht ergibt sich aus § 16 IFG i.V.m. § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und § 6 Abs 1 GebBtrG BE sowie aus § 1 Abs. 1 VGebO i.V.m. dem Gebührenverzeichnis. Ich gehe derzeit davon aus, dass es sich hier um eine Akteneinsicht handelt, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht (Tarifstelle 1004, Buchst. b, Nr. 2 des Gebührenverzeichnisses). Dies vor dem Hintergrund, dass bereits einiges an Recherchearbeit anfiel, um die 40 DIN-A4-Seiten unter Ihre Anfrage fallen und nebenan.de von uns beteiligt werden muss. Damit liegen die Verwaltungsgebühren voraussichtlich zwischen 100 und 250 EUR. Hinzu kommen womöglich noch Kopien, für die gemäß Tarifstelle 1004 Buchst. d 0,15 EUR je Seite zu veranschlagen wären. Ich bitte Sie vor diesem Hintergrund um Mitteilung, ob Sie an dem gestellten Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte Sie vor einem Monat über die voraussichtlichen Gebühren informiert und dar…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Förderung von nebenan.de-Hotline [#201305]
Datum
28. Dezember 2020 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte Sie vor einem Monat über die voraussichtlichen Gebühren informiert und darum gebeten, dass Sie mir mitteilen, ob Sie an dem IFG-Antrag festhalten. Da ich von Ihnen keine Rückmeldung erhalten habe, gehe ich davon aus, dass Sie den Antrag nicht aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Mühe bei der Recherche und die …
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Förderung von nebenan.de-Hotline [#201305]
Datum
15. Januar 2021 17:54
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Mühe bei der Recherche und die freundliche Antwort. Tatsächlich werde ich die Anfrage auf Grund der Gebühren zurückziehen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201305 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201305/