🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Kommunikation mit der Städteregion Aachen bezüglich VIG-Anfragen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir (falls vorhanden) Folgendes zu:

Die Kommunikation ihrer Behörde mit der Verwaltung der Städteregion Aachen in Bezug auf die Bearbeitungen von VIG-Anfragen im Rahmen von "Topf-Secret".

Liegt in Bezug auf VIG-Anfragen im Rahmen von "Topf-Secret" eine Kommunikation des Referates VI-6 mit der Verwaltung der Städteregion Aachen vor? Speziell diese erbete ich. Sollte anderweitige Kommunikation des Ministeriums mit der Verwaltung der Städteregion Aachen in Bezug auf VIG-Anfragen vorliegen, so senden Sie mir bitte auch diese zu.

Personenbezogene Daten sollen geschwärzt werden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit der Städteregion Aachen bezüglich VIG-Anfragen [#201347]
Datum
21. Oktober 2020 11:15
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir (falls vorhanden) Folgendes zu: Die Kommunikation ihrer Behörde mit der Verwaltung der Städteregion Aachen in Bezug auf die Bearbeitungen von VIG-Anfragen im Rahmen von "Topf-Secret". Liegt in Bezug auf VIG-Anfragen im Rahmen von "Topf-Secret" eine Kommunikation des Referates VI-6 mit der Verwaltung der Städteregion Aachen vor? Speziell diese erbete ich. Sollte anderweitige Kommunikation des Ministeriums mit der Verwaltung der Städteregion Aachen in Bezug auf VIG-Anfragen vorliegen, so senden Sie mir bitte auch diese zu. Personenbezogene Daten sollen geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201347/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Dokumente Seiten sortiert
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Dokumente Seiten sortiert
Datum
30. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Auskunftsantrags vom 21.10.2020. Mit Nachri…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Kommunikation mit der Städteregion Aachen bezüglich VIG-Anfragen [#201347]
Datum
30. Oktober 2020 17:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Auskunftsantrags vom 21.10.2020. Mit Nachricht vom 24.09.2020 hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass ich auf Ihre Anfrage vom 21.08.2020 das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Recklinghausen, das als Landesoberbehörde für die unmittelbare Fachaufsicht über die Kreisordnungsbehörden im Bereich Verbraucherschutz zuständig ist, gebeten habe, bei der Städteregion Aachen auf eine Bearbeitung der Informationsanträge hinzuwirken und über den Sachstand zu berichten. Das Landesamt hat mir am 15.10.2020 mitgeteilt, dass Ihr Auskunftsbegehren zwischenzeitlich von der Städteregion Aachen beschieden wurde. Ich habe bzw. mein Haus hat keine unmittelbare Kommunikation mit der Städteregion Aachen in der Angelegenheit "Topf Secret" geführt, so dass bei mir keine Dokumente vorliegen, die ich Ihnen diesbezüglich zusenden könnte. Ich füge Ihnen zu Ihrer Information die beiden Erlasse bei, mit denen das Ministerium dem Landesamt und den zuständigen Kreisordnungsbehörden im Januar 2019 eine Vorgehensweise zum Umgang mit "Topf-Secret"-Anträgen empfohlen hat. Im Übrigen kann ich Ihnen mitteilen, dass ein neuer Erlass des Ministerium zum generellen Umgang mit Anträgen gemäß VIG gerade in Vorbereitung ist. Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die ausführlichen Informationen. Ich hatte mich nur gewu…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit der Städteregion Aachen bezüglich VIG-Anfragen [#201347]
Datum
9. November 2020 22:25
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die ausführlichen Informationen. Ich hatte mich nur gewundert, dass es bei der Städteregion Aachen plötzlich so schnell ging. Das hatte ich dann auf Ihr Wirken bezogen und mich gefragt wie Sie dort so schnell etwas bewirken konnten. Für die Zusendung der Erlasse möchte ich Ihnen herzlichst danken. Ist es möglich den neuen Erlass des Ministeriums zu veröffentlichen sobald dieser fertiggestellt ist? Ansonsten würde ich diesen auch noch einmal anfragen wollen. Haben Sie diesbezüglich einen ungefähren "Zeitplan"? Nochmals herzlichen Dank für Ihre Auskünfte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201347/
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Der geplante Erlass zum VIG wird derzeit innerhalb d…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Kommunikation mit der Städteregion Aachen bezüglich VIG-Anfragen [#201347]
Datum
10. November 2020 12:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Der geplante Erlass zum VIG wird derzeit innerhalb der Landesregierung abgestimmt und soll in Kürze den kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung übersandt werden. Es ist geplant, den Erlass im Laufe des Monats Dezember herauszugeben. Ich kann Ihnen anbieten, Sie zu gegebener Zeit hierüber zu informieren bzw. Ihnen den Erlass dann zuzusenden. Sie können aber auch noch einmal nachfragen, falls Sie bis Mitte Dezember nichts von mir hören sollten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Erlass bezüglich VIG-Anfragen [#201347] Sehr geehrteAntragsteller/in ich wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr …
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erlass bezüglich VIG-Anfragen [#201347]
Datum
4. Januar 2021 10:08
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr 2021. In Ihrer Mail vom 10. November erwähnten Sie, dass der Erlass zum VIG wahrscheinlich Mitte Dezember herausgegeben wird und mich diesbezüglich bei Ihnen melden könne. Wurde der Erlass mittlerweile herausgegeben und können Sie mir diesen ggf. zukommen lassen? Dafür wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201347/
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Erlass bezüglich VIG-Anfragen [#201347] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Auch ich…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Erlass bezüglich VIG-Anfragen [#201347]
Datum
5. Januar 2021 17:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Auch ich wünsche Ihnen alles Gute zum neuen Jahr. Ich bin gestern aus dem Weihnachtsurlaub zurückgekehrt, daher bin ich leider vorher nicht dazu gekommen, Ihnen den neuen Erlass zum Verbraucherinformationsgesetz zuzusenden, den wir unmittelbar vor Weihnachten herausgegeben haben. Aber hier ist er nun. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Erlass bezüglich VIG-Anfragen [#201347] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für das Dokument.…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erlass bezüglich VIG-Anfragen [#201347]
Datum
6. Januar 2021 12:27
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für das Dokument. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201347/