Referentenentwurf zum Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten

- Die erste Version des Referentenentwurfs zum Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung.

Auf der Seite des BMWi ist der Referentenentwurf mit Stand vom 25.01.2016 zu finden. Die Verbände haben ihre Stellungnahmen aber bereits im Dezember 2015 abgegeben. Ich bitte deshalb um die Übersendung der ersten Version des Referentenentwurfs, welche auch die Verbände für die Abgabe ihrer Stellungnahmen erhalten haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2017
  • Frist
    7. März 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die erste Vers…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Referentenentwurf zum Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten [#20137]
Datum
1. Februar 2017 10:18
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die erste Version des Referentenentwurfs zum Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung. Auf der Seite des BMWi ist der Referentenentwurf mit Stand vom 25.01.2016 zu finden. Die Verbände haben ihre Stellungnahmen aber bereits im Dezember 2015 abgegeben. Ich bitte deshalb um die Übersendung der ersten Version des Referentenentwurfs, welche auch die Verbände für die Abgabe ihrer Stellungnahmen erhalten haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei der gewünschte Entwurf, mit dem am 2.12.2015 die Verbändeanhörung eingeleitet w…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Referentenentwurf zum Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten [#20137]
Datum
1. Februar 2017 11:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei der gewünschte Entwurf, mit dem am 2.12.2015 die Verbändeanhörung eingeleitet wurde. Beste Grüße