Bau- oder Bebauungsgenehmigungen: Fuggerstr. (Bielefeld-Sennestadt) nach dem 23.09.2016

Die Bau- oder Bebauungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der Fuggerstraße, Bielefeld-Sennestadt, die nach dem 23. September 2016 erteilt wurden.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    1. Februar 2017
  • Frist
    7. März 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
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Betreff
Bau- oder Bebauungsgenehmigungen: Fuggerstr. (Bielefeld-Sennestadt) nach dem 23.09.2016 [#20142]
Datum
1. Februar 2017 13:23
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bau- oder Bebauungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der Fuggerstraße, Bielefeld-Sennestadt, die nach dem 23. September 2016 erteilt wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bau- oder Bebauungsgenehmigungen: Fuggerstr. (…
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AW: Bau- oder Bebauungsgenehmigungen: Fuggerstr. (Bielefeld-Sennestadt) nach dem 23.09.2016 [#20142]
Datum
7. März 2017 07:31
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bau- oder Bebauungsgenehmigungen: Fuggerstr. (Bielefeld-Sennestadt) nach dem 23.09.2016“ vom 01.02.2017 (#20142) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich über den aktuellen Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bau- oder Bebauungsgenehmigungen: Fuggerstr. (…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
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Betreff
AW: AW: Bau- oder Bebauungsgenehmigungen: Fuggerstr. (Bielefeld-Sennestadt) nach dem 23.09.2016 [#20142]
Datum
10. März 2017 18:16
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bau- oder Bebauungsgenehmigungen: Fuggerstr. (Bielefeld-Sennestadt) nach dem 23.09.2016“ vom 01.02.2017 (#20142) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bau- oder Bebauungsgenehmigungen: Fuggerstr. (Bielefeld-Sennestadt) nach dem 23.09.2016“ [#20142]
Datum
13. März 2017 21:50
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20142 Aktuell wurde die Anfrage von der Kommunal Verwaltung Bielefeld, welche jetzt eine Woche überfällig ist, gar nicht beantwortet. Meine Bitte um Auskunft über den aktuellen Status wurde ebenfalls nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu meiner Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Eingangs-Bestätigung meiner Vermittlungsanfrage. Wollte mich e…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Bau- oder Bebauungsgenehmigungen: Fuggerstr. (Bielefeld-Sennestadt) nach dem 23.09.2016“ [#20142]
Datum
17. März 2017 13:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Eingangs-Bestätigung meiner Vermittlungsanfrage. Wollte mich erkundigen, wie der aktuelle Stand hierzu ist? Besten Dank im voraus und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in https://fragdenstaat.de/a/20142 Anfragenr: 20142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bau- oder Bebauungsgenehmigungen: Fuggerstr. (…
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Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Bau- oder Bebauungsgenehmigungen: Fuggerstr. (Bielefeld-Sennestadt) nach dem 23.09.2016“ [#20142]
Datum
21. März 2017 07:04
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bau- oder Bebauungsgenehmigungen: Fuggerstr. (Bielefeld-Sennestadt) nach dem 23.09.2016“ vom 01.02.2017 (#20142) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Hiermit setze ich Ihnen eine Frist von einer Woche zur Herausgabe der Unterlagen, ansonsten werden bereits rechtlich geprüfte Schritte eingeleitet. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Bielefeld
Sehr geehrtAntragsteller/in die Beantwortung Ihrer Anfrage: Bau- oder Bebauungsgenehmigungen: Fuggerstr. (Bielef…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
Ihre Anfrage: Bau- oder Bebauungsgenehmigungen: Fuggerstr. (Bielefeld-Sennestadt) nach dem 23.09.2016
Datum
23. März 2017 13:20
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in die Beantwortung Ihrer Anfrage: Bau- oder Bebauungsgenehmigungen: Fuggerstr. (Bielefeld-Sennestadt) nach dem 23.09.2016 ist mit erheblichem Vorbereitungsaufwand verbunden. Wunschgemäß informiere ich Sie vor einer Beantwortung darüber, dass hierfür nach § 11 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW Gebühren anfallen werden. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW. Nach Tarifstelle 1.2 des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW beträgt die Gebühr 10 bis 500 Euro. Im vorliegenden Fall gehe ich von einer Gebühr von etwa 40 bis 60 Euro aus. Wenn Sie eine entsprechende gebührenpflichtige Beantwortung Ihrer Anfrage wünschen, teilen Sie mir bitte vorab eine zustellfähige Postanschrift mit, an die ich den Gebührenbescheid richten kann. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.1-940/17 [#20142] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Information …
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
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AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.1-940/17 [#20142]
Datum
21. April 2017 15:48
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Information zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Bau- oder Bebauungsgenehmigungen: Fuggerstr. (Bielefeld-Sennestadt) nach dem 23.09.2016“ vom 01.02.2017 (#20142). Bitte teilen Sie mir im Vorfelde mit, in welchem Abschnitt Genehmigungen erteilt wurden und ab wann eine einfache Einsichtnahme in die Akten oder auf andere Informationsträger möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.1-940/17 [#20142] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrag…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
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Betreff
AW: AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.1-940/17 [#20142]
Datum
4. Mai 2017 21:14
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bau- oder Bebauungsgenehmigungen: Fuggerstr. (Bielefeld-Sennestadt) nach dem 23.09.2016“ vom 01.02.2017 (#20142) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte unterrichten Sie mich zeitnah über den Stand meiner Nachfrage vom 21. April 2017. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Bielefeld
Automatische Antwort: AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.1-940/17 [#20142] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
Automatische Antwort: AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.1-940/17 [#20142]
Datum
4. Mai 2017 23:45
Status
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Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin bis einschl. 12.05.2017 nicht im Hause. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. Nach meiner Rückkehr werde ich mich um Ihr Anliegen kümmern. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an Herrn Herjürgen, Tel. 0521 51-3203, <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
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AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.1-940/17 [#20142] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „B…
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Betreff
AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.1-940/17 [#20142]
Datum
17. Mai 2017 12:53
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bau- oder Bebauungsgenehmigungen: Fuggerstr. (Bielefeld-Sennestadt) nach dem 23.09.2016“ vom 01.02.2017 (#20142) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte unterrichten Sie mich zeitnah über den Stand meiner Nachfrage vom 21. April 2017. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Bielefeld
AW: AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.1-940/17 [#20142] Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 01.02.2017 ha…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
AW: AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.1-940/17 [#20142]
Datum
24. Mai 2017 16:59
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 01.02.2017 habe ich Ihnen mit E-Mail vom 23.03.2017 geantwortet. Wunschgemäß hatte ich Ihnen vorab mitgeteilt, dass für die gewünschten Auskünfte voraussichtlich Kosten entstehen werden. Auch hatte ich Sie gebeten, mir eine zustellfähige Postanschrift mitzuteilen, an die ich den Gebührenbescheid richten kann. Das haben Sie bis heute nicht getan. Bereits in meiner Antwort vom 14.11.2016 hatte ich Sie darauf hingewiesen, dass Ihre Anfrage(n) nicht hinreichend bestimmt sind. Sie können den Aufwand für die Beantwortung Ihrer Anfragen dadurch reduzieren, dass Sie eine räumliche und zeitliche Eingrenzung vornehmen. Zeitlich haben Sie zwar eine Eingrenzung vorgenommen (nach dem 23.09.2016) räumlich allerdings nicht. Ich gehe daher zunächst davon aus, dass für Sie nur die Grundstücke Fuggerstraße 17 und 19 von Interesse sind. Bezogen auf diese Grundstücke sind nach dem 23.09.2016 folgende Genehmigungen erteilt worden: 06.02.2017 1. Nachtragsbaugenehmigung, Fuggerstraße 17 28.02.2017 1. Nachtragsbaugenehmigung, Fuggerstraße 19 15.03.2017 Ergänzung der Nachtragsbaugenehmigung vom 28.02.2017, Fuggerstraße 19 Wenn Sie eine entsprechende gebührenpflichtige Beantwortung Ihrer Anfrage wünschen, teilen Sie mir bitte vorab eine zustellfähige Postanschrift mit, an die ich den Gebührenbescheid richten kann. Geben Sie bitte auch an, ob Sie eine schriftliche Beantwortung der Anfrage wünschen, oder die Genehmigungen hier in der Dienststelle einsehen möchten. Falls Sie die Genehmigungen hier in der Dienststelle einsehen möchten, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin mit mir. Mit freundlichen Grüßen
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AW: AW: AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.1-940/17 [#20142] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rüc…
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Betreff
AW: AW: AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.1-940/17 [#20142]
Datum
28. Juni 2017 08:42
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wie bereits in meiner vorherigen Anfrage ausdrückt, bin ich an einer einfachen Einsichtnahme bei Ihnen interessiert und hatte angefragt, ab wann eine Einsichtnahme bei Ihnen möglich ist. Dazu haben Sie bis jetzt keinen konkreten Zeitpunkt oder auch Zeitraum genannt bekommen. Um Ihren Wunsch nachzukommen und die Nomenklatur des Bebauungsplans zu nutzen, da Hausnummern auf diesem nicht verzeichnet sind, grenze ich das Gebiet auf - GI 1 - nördlich des GI 1 - nördlich des GI 3b des Bebauungsplan I/St 49 ein. Teilen Sie mir bitte die entsprechenden Informationen vorab mit und ab wann diese bei Ihnen eingesehen werden könnten. So das wir einen Termin zur Einsicht absprechen und Adresse für die Kostennote austauschen können. Besten Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: AW: AW: AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.1-940/17 [#20142] Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie meine Anfr…
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Betreff
AW: AW: AW: AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.1-940/17 [#20142]
Datum
18. Juli 2017 07:14
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie meine Anfrage vom 28. Juni 2017 erhalten? Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage, sowie über die inhaltliche Anzahl der ausgestellten Genehmigungen für die genannten Gebiete. Besten Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Bielefeld
Automatische Antwort: AW: AW: AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.1-940/17 [#20142] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachri…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
Automatische Antwort: AW: AW: AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.1-940/17 [#20142]
Datum
18. Juli 2017 07:14
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin bis einschl. 21.07.2017 nicht im Hause. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. Nach meiner Rückkehr werde ich mich um Ihr Anliegen kümmern. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an Herrn Herjürgen, Tel. 0521 51-3203, <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: AW: AW: AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.1-940/17 [#20142] Sehr geehrter Peter, bitte unterri…
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Betreff
AW: Automatische Antwort: AW: AW: AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.1-940/17 [#20142]
Datum
30. Juli 2017 22:39
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Sehr geehrter Peter, bitte unterrichten Sie mich zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Bau- oder Bebauungsgenehmigungen: Fuggerstr. (Bielefeld-Sennestadt) nach dem 23.09.2016“ vom 01.02.2017 (#20142) zeitnah über den Sachstand und über die offenen Punkte vom 28. Juni 2017. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Bielefeld
AW: Automatische Antwort: AW: AW: AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.1-940/17 [#20142] Sehr geehrtAntragsteller/in ich ve…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
AW: Automatische Antwort: AW: AW: AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.1-940/17 [#20142]
Datum
2. August 2017 12:05
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWAWAktenzeichen209.2.3.2.1-94017201.eml
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Sehr geehrtAntragsteller/in ich verweise auf meine E-Mail vom 24.05.2017 (s. Anlage, letzter Absatz). Ich hatte Ihnen die in Frage kommenden Genehmigungen genannt und Sie gebeten, wenn Sie eine entsprechende gebührenpflichtige Beantwortung Ihrer Anfrage wünschen, · mir bitte vorab eine zustellfähige Postanschrift mitzuteilen, an die ich den Gebührenbescheid richten kann, · und für die Einsichtnahme in die Genehmigungen hier in der Dienststelle, rechtzeitig telefonisch einen Termin mit mir zu vereinbaren. Beides ist bis heute nicht erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Automatische Antwort: AW: AW: AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.1-940/17 [#20142] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Automatische Antwort: AW: AW: AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.1-940/17 [#20142]
Datum
24. August 2017 18:57
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung auf meine Nachfragen hin. Am 24. Mai 2017 kam ich ihrer Bitte nach, um das bereits räumlich eingrenzte Gebiet der Fuggerstr. in Bielefeld-Sennestadt noch weiter einzugrenzen, da es offentsichlich eine Vielzahl von Bau- und Bebauungsgenehmigen für diesen räumlichen Einzugsbereich der Fuggerstr. zu geben scheint und Sie damit scheinbar einen erheblichen Aufwand haben. In dieser Nachricht hatte ich Sie ebenfalls gebeten mir die Anzahl der Bau- oder Bebauungsgenehmigungen auf das weiter eingeschränkte Gebiet mitzuteilen. Ein Datum ab wann eine Einsicht in die Unterlagen bei Ihnen möglich ist, steht ebenfalls noch aus. Weiterhin hatte in dieser Nachricht bereits meine Bereitschaft zur Übermittlung meiner Adressdaten gegeben, sobald vorherige Punkte geklärt sind. Ich bitte Sie nochmals mir die entsprechenden Informationen im Vorfelde zur Verfügung zustellen, so wie Sie die Kostennote pro Genehmigung bereits in der ersten Antwort aufgezeigt hatten. Besten Dank im voraus und mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.1-940/17 [#20142] Sehr geehrt<< Anrede >> wann ist mit einer Antwort ihrer…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen 209.2.3.2.1-940/17 [#20142]
Datum
8. September 2017 09:01
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> wann ist mit einer Antwort ihrerseits zu den Punkten vom 24. Mai 2017, wiederholt gestellt am 24. August 2017, zu rechnen? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bau- oder Bebauungsgenehmigungen: Fuggerstr. (Bielefeld-Sennestadt) nach dem 23.09.2016“ [#20142]
Datum
13. September 2017 13:36
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20142 Ich bitte um erneute Vermittlerung, wie bereits im März diesen Jahres. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, obwohl ich auf die Wünsche der Kommunal Verwaltung Bielefeld eingegangen bin und weitere räumliche Eingrenzungen vorgenommen habe. Leider wurde mir bis dato nicht die Anzahl der erteilten Genehmigungen mitgeteilt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen und würde mich freuen von Ihnen Nachricht zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Bau- oder Bebauungsgenehmigungen: Fuggerst…
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AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Bau- oder Bebauungsgenehmigungen: Fuggerstr. (Bielefeld-Sennestadt) nach dem 23.09.2016“ [#20142]
Datum
9. Oktober 2017 22:05
An
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Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Bau- oder Bebauungsgenehmigungen: Fuggerstr. (Bielefeld-Sennestadt) nach dem 23.09.2016“ vom 01.02.2017 (#20142) an die Kommunalverwaltung Bielefeld hatte ich Sie um Vermittlung dieser Anfrage gebeten. Können Sie mir einen aktuelle Stand zum Sachverhalt mitteilen? Besten Dank im voraus und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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