§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Weitergehende Maßnahmen der Landeshauptstadt Stuttgart zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus

1. Die "Allgemeinverfügung Weitergehende Maßnahmen der Landeshauptstadt Stuttgart zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus" vom 19.10.2020 (https://www.stuttgart.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/allgemein-verfuegungen/corona-pandemie-weitergehende-massnahmen-der-landeshauptstadt-stuttgart-zum-schutz-vor-infektionen-mit-dem-coronavirus.php.media/178274/201019-Allgemeinverfuegung-Weitergehende-Massnahmen-zum-Schutz-vor-Infektionen-mit-dem-Coronavirus.pdf) mit der ausführlichen Begründung.

2. Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die Begründung zur Allgemeinverfügung nicht im Internet veröffentlicht wurde.

Hierbei kann es sich beispielsweise um Dienst- oder Verwaltungsanweisungen handeln, die dieses Vorgehen allgemein oder in diesem Einzelfall vorschreiben. Protokolle, in denen die Ermessensentscheidung des § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG dokumentiert wurde, kommen hierfür ebenfalls in Betracht.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die "Allg…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Weitergehende Maßnahmen der Landeshauptstadt Stuttgart zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus [#201423]
Datum
21. Oktober 2020 23:00
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die "Allgemeinverfügung Weitergehende Maßnahmen der Landeshauptstadt Stuttgart zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus" vom 19.10.2020 (https://www.stuttgart.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/allgemein-verfuegungen/corona-pandemie-weitergehende-massnahmen-der-landeshauptstadt-stuttgart-zum-schutz-vor-infektionen-mit-dem-coronavirus.php.media/178274/201019-Allgemeinverfuegung-Weitergehende-Massnahmen-zum-Schutz-vor-Infektionen-mit-dem-Coronavirus.pdf) mit der ausführlichen Begründung. 2. Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die Begründung zur Allgemeinverfügung nicht im Internet veröffentlicht wurde. Hierbei kann es sich beispielsweise um Dienst- oder Verwaltungsanweisungen handeln, die dieses Vorgehen allgemein oder in diesem Einzelfall vorschreiben. Protokolle, in denen die Ermessensentscheidung des § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG dokumentiert wurde, kommen hierfür ebenfalls in Betracht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201423/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung We…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Weitergehende Maßnahmen der Landeshauptstadt Stuttgart zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus [#201423]
Datum
25. November 2020 18:32
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Weitergehende Maßnahmen der Landeshauptstadt Stuttgart zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus“ vom 21.10.2020 (#201423) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201423/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bad…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Weitergehende Maßnahmen der Landeshauptstadt Stuttgart zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus“ [#201423] [#201423]
Datum
4. Dezember 2020 15:36
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/201423/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde die Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet hat und auch nach einer Erinnerung eine Woche später noch immer nicht beantwortet hat. Die Anfrage erfolgte am 21.10.2020, die Frist endete am 24.11.2020, die Erinnerung wurde am 25.11.2020 versendet. Ausweislich des Sendeprotokolls von FragDenStaat sind die E-Mails zugestellt worden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 201423.pdf Anfragenr: 201423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201423/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Weitergehende Maßnahmen der Landeshauptstadt Stuttgart zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus“ [#201423] [#201423]
Datum
4. Dezember 2020 15:36
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Poststelle Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Hausanschrift: Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart Telefon: 0711/615541-0 Telefax: 0711/615541-15 Zentraler Posteingang: poststelle@lfdi.bwl.de De-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de-mail.de Internet: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine Empfangsbestätigung pro Tag erhalten. Allgemeiner Hinweis: Auf elektronischem Weg sollten vertrauliche Informationen stets verschlüsselt übertragen werden. Unser öffentlicher PGP-Schlüssel ist über unsere Internetseite abrufbar (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/pgp-schlussel/)[geschwärzt] Die Informationen bei Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 DS-GVO können unserer Homepage entnommen werden (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutz/)[geschwärzt] ------------------------------------ We hereby confirm the receipt of your email. Yours sincerely Post office The Commissioner for Data Protection and Freedom of Information Baden-Württemberg Office address: Königstraße 10 a, D-70173 Stuttgart Postal address: Postfach 10 29 32, D-70025 Stuttgart Phone (+49) 711 615541-0 Fax (+49) 711 615541-15 Email: poststelle@lfdi.bwl.de De-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de-mail.de Internet: www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de Twitter: https://www.twitter.com/lfdi_bw Please note that we will send you only one acknowledgement of receipt per day. General information: we recommend to take appropriate measures to prevent unauthorized access to confidential data. You can find our PGP key on our website: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/pgp-schlussel/ For information on our privacy notice pursuant to Article 13 GDPR, please consult our webpage at the following address: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutz/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit Sehr [geschwärzt], als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüß…
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Sehr [geschwärzt], als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen ____________________________________________ Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]
Landeshauptstadt Stuttgart
Von Antragsteller/in hochgeladen Die Behörde hat die Anfrage hier beantwortet: https://fragdenstaat.de/anfrage/27a…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Von Antragsteller/in hochgeladen
Datum
16. Februar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ba…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Weitergehende Maßnahmen der Landeshauptstadt Stuttgart zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus“ [#201423]
Datum
28. April 2021 17:11
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/201423/ Zwischenzeitlich hat die Behörde die Informationen, soweit vorhanden, übersendet. Eine weitere Vermittlung ist nicht erforderlich. Vielen Dank für Ihren Einsatz! Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 201423.pdf - 2021-02-11_1-0221.4-15-137r1.pdf Anfragenr: 201423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201423/

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Weitergehende Maßnahmen der Landeshauptstadt Stuttgart zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus“ [#201423]
Datum
28. April 2021 17:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen