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Gemeinsame Datenbank

alle Informationen zu der geplanten gemeinsamen Datenbank für Dokumente des legislativen Prozesses (vgl. https://euobserver.com/institutional/145649; https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2016.123.01.0001.01.ENG), insbesondere Informationen zu der Art der Dokumente, die darin veröffentlicht werden sollen, und dem geplanten Zeitrahmen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Oktober 2020
  • Frist
    12. November 2020
  • 4 Follower:innen
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1…
An Europäische Kommission Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Gemeinsame Datenbank [#201451]
Datum
22. Oktober 2020 11:44
An
Europäische Kommission
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
alle Informationen zu der geplanten gemeinsamen Datenbank für Dokumente des legislativen Prozesses (vgl. https://euobserver.com/institutional/145649; https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2016.123.01.0001.01.ENG), insbesondere Informationen zu der Art der Dokumente, die darin veröffentlicht werden sollen, und dem geplanten Zeitrahmen.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 201451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201451/
Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Europäische Kommission
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Von
Europäische Kommission
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Oktober 2020 11:44
Status
Warte auf Antwort

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Europäische Kommission
Ares(2020)5823094 - RE: Gemeinsame Datenbank [#201451] - Gestdem 2020/6379 ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/docu…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2020)5823094 - RE: Gemeinsame Datenbank [#201451] - Gestdem 2020/6379
Datum
23. Oktober 2020 14:56
Status
Warte auf Antwort
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5,7 KB


Ares(2020)5823094 - RE: Gemeinsame Datenbank [#201451] - Gestdem 2020/6379 ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/documentInfo/documentInfoDetailsExt.do?documentId=080166e5d4fa4e13 ) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrte Frau Pfau, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. Oktober 2020. Wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres Antrags auf Dokumentenzugang. Er wurde am 23. Oktober 2020 unter dem Aktenzeichen GESTDEM 2020/6379 registriert. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Diese Frist endet am 16. November 2020. Falls die Frist verlängert werden muss, werden Sie umgehend informiert. Sie haben Ihren Antrag über die **Website eines privaten Betreibers** gestellt, **die nicht mit einem Organ der Europäischen Union in Verbindung steht**. Daher ist die Europäische Kommission für technische Schwierigkeiten oder Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website nicht zuständig. Bitte beachten Sie, dass **der private Betreiber der Website fragdenstaat.de** **für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf dieser Website zuständig und verantwortlich ist** und nicht die Kommission. Weitere Informationen zu Ihren Rechten können Sie der Datenschutzerklärung des privaten Betreibers entnehmen. Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, finden Sie auf folgender Webseite: Datenschutzerklärung – Zugang zu Dokumenten ( https://ec.europa.eu/info/principles-and-values/transparency/access-documents/privacy-statement_de ). Mit freundlichen Grüßen
Europäische Kommission
Ares(2020)6809904 - [Re] Antrag auf Dokumentenzugang – GESTDEM 2020/6379 Please find attached document Ares(2020)…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2020)6809904 - [Re] Antrag auf Dokumentenzugang – GESTDEM 2020/6379
Datum
16. November 2020 18:35
Status
Warte auf Antwort
Please find attached document Ares(2020)6809904 from [geschwärzt] (SG.DSG1.B.3) dated 16/11/2020. Veuillez trouver ci-joint le document Ares(2020)6809904 de [geschwärzt] (SG.DSG1.B.3) daté du 16/11/2020.
Europäische Kommission
Ares(2020)7488354 - Reponse à la demande d'accès aux documents - Ms. Lea PFAU - GESTDEM 2020/6379 - Initial…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2020)7488354 - Reponse à la demande d'accès aux documents - Ms. Lea PFAU - GESTDEM 2020/6379 - Initial request
Datum
10. Dezember 2020 09:51
Status
Warte auf Antwort
Please find attached document Ares(2020)7488354 from DEPREZ Martine (SG.DSG1.B) dated 10/12/2020. Veuillez trouver ci-joint le document Ares(2020)7488354 de DEPREZ Martine (SG.DSG1.B) daté du 10/12/2020.
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ares(2020)7488354 - Reponse à la demande d'accès aux documents - Ms. Lea PFAU - GESTDEM 2020/6379 - Ini…
An Europäische Kommission Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ares(2020)7488354 - Reponse à la demande d'accès aux documents - Ms. Lea PFAU - GESTDEM 2020/6379 - Initial request [#201451]
Datum
18. Dezember 2020 09:49
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte leiten Sie dies an die Person weiter, die für die Prüfung von Zweitanträgen zuständig ist. Am 10. Dezember 2020 verweigerte die Europäische Kommission den Zugang zu dem beantragten Dokument auf folgender Grundlage: “Daher muss der Zugang zu den Dokumenten 4 und 7 sowie zu den zurückgehaltenen Teilen von Dokument 1 auf der Grundlage von Artikel 4 Absatz 2 erster Gedankenstrich (Schutz geschäftlicher Interessen einschließlich des geistigen Eigentums) verweigert werden.” Die Kommission schrieb außerdem: “Die Ausnahmeregelung nach Artikel 4 (2) und Artikel 4 (3) der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 findet Anwendung, es sei denn, es besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung der Dokumente. Sie machen weder geltend, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung besteht, noch konnte ich ein solches Interesse feststellen.” I. Die Europäische Kommission hat bei der Anwendung von Artikel 4(2) erster Gedankenstrich der Verordnung 1049/2001 einen offensichtlichen Fehler begangen Der erste Gedankenstrich von Artikel 4(2) bezieht sich auf den Schutz der geschäftlichen Interessen einer natürlichen oder juristischen Person. Die EU hat eine Rechtspersönlichkeit, wie in Artikel 47 des Vertrags über die Europäische Union (VEU) festgestellt wurde. Diese Rechtspersönlichkeit wurde mit dem Ziel festgestellt, dass die EU internationale Abkommen und Verträge abschließen sowie Mitglied bei internationalen Organisationen werden kann, und nicht, um der EU geschäftliches Handeln zu ermöglichen. Die Unterstellung, dass Institutionen der EU geschäftliche Interessen hätten, die es zu schützen gilt, widerspricht dem Kern der europäischen Idee. Sollte das Generalsekretariat anderer Auffassung sein, möchte ich im Folgenden noch weitere Argumente geltend machen, die diesen Zweitantrag begründen. Im Gegensatz zu den Agenturen der EU wurde weder für das Europäische Parlament noch für das Amt für Veröffentlichungen eine eigene Rechtspersönlichkeit festgestellt. Das Parlament als primärrechtliches Organ der EU bezieht seine Rechtspersönlichkeit aus Artikel 47 VEU. Das Amt für Veröffentlichungen hat ebenfalls keine eigene Rechtspersönlichkeit, worauf z.B. Artikel 13(2) 2009/496/EG, Euratom hindeutet, nach dem Klagen im Zuständigkeitsbereich des Amtes gegen die Kommission zu richten sind. Das Amt selbst ist also nicht rechtsfähig und kann damit auch keine eigene Rechtspersönlichkeit haben. Die Kommission wiederum bezieht ihre Rechtspersönlichkeit wie das Parlament aus Artikel 47 VEU. Somit stellen das Parlament und das Amt für Veröffentlichungen dieselbe juristische Person dar, da keine von ihnen eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Die von der Kommission zitierten Urteile besagen, dass eine allgemeine Vermutung der Beeinträchtigung von Geschäftsinteressen dann besteht, wenn ein Zugang der Bieter zu den Angeboten der anderen Bieter besteht. In dem hier vorliegenden Fall sind jedoch beide Bieter dieselbe juristische Person. Die vorgetragene allgemeine Vermutung trifft hier also nicht zu. Aus dem der Antwort der Kommission angehängten Dokument 5.1 (‘Joint Legislative Portal (JLP) - State of Play and Timeline’, vom 20.9.2019’) geht hervor, dass keine weitere Ausschreibung geplant ist. Daher können auch keine potenziellen zusätzlichen Bieter Zugang zu den Angeboten erhalten. Ferner beziehen sich die genannten Urteile auf Angebote, die von privaten, nicht der EU zugehörigen Bietern eingereicht wurden und lassen sich nicht ohne Weiteres auf Organe bzw. Ämter der EU übertragen. II. Es besteht in der Tat ein öffentliches Interesse an der Freigabe der angeforderten Dokumente Die Gemeinsame Datenbank, auf die sich die angefragten Dokumente beziehen, hat das Ziel, den Gesetzgebungsprozess für die allgemeine Öffentlichkeit transparenter zu machen. Die allgemeine Öffentlichkeit wird dabei explizit als Hauptzielgruppe identifiziert (vgl. ‘Joint Legislative Portal - Concept paper and first progress report’). Dass ein öffentliches Interesse an der Entwicklung einer Datenbank besteht, die für die allgemeine Öffentlichkeit entwickelt wird, ist offenkundig. III. Deshalb fordere ich die Europäische Kommission auf, - seine Behauptung zu überdenken, dass Institutionen der EU ein geschäftliches Interesse geltend machen können; - seine allgemeine Vermutung der Nichtoffenlegung zurückzunehmen und zu überprüfen, ob die Dokumente tatsächlich schützenswerte geschäftliche Interessen enthalten; - das eindeutige öffentliche Interesse an der Offenlegung zu berücksichtigen; und - die angeforderten Dokumente freizugeben. Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 201451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201451/ Postanschrift Lea Pfau << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Europäische Kommission
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Von
Europäische Kommission
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. Dezember 2020 09:49
Status
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Europäische Kommission
Ares(2020)7733005 - RE: Ares(2020)7488354 - Reponse à la demande d'accès aux documents - Ms. Lea PFAU - GES…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2020)7733005 - RE: Ares(2020)7488354 - Reponse à la demande d'accès aux documents - Ms. Lea PFAU - GESTDEM 2020/6379 - Initial request [#201451]
Datum
18. Dezember 2020 11:17
Status
Warte auf Antwort
Ares(2020)7733005 - RE: Ares(2020)7488354 - Reponse à la demande d'accès aux documents - Ms. Lea PFAU - GESTDEM 2020/6379 - Initial request [#201451] ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/docu... ) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrte Frau Pfau , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18/12/2020, in der Sie gemäß der Verordnung Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission um eine Überprüfung des Standpunkts des Generalsekretariat zu Ihrem Erstantrag GESTDEM 2020/6379 bitten. Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Zweitantrags auf Zugang zu Dokumenten, der am 18/12/2020 registriert wurde (Ares(2020) 7732758). Ihr Antrag wird binnen 15 Werktagen (bis zum 19/01/2021) bearbeitet. Sollte diese Frist verlängert werden müssen, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung Ihres Zweitantrags eine förmliche Entscheidung der Kommission ist, die Ihnen als Eilsendung zugestellt wird. Sie haben die Möglichkeit, uns die Telefonnummer einer Kontaktperson mitzuteilen (per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>), damit der externe Zustelldienst Sie bei Abwesenheit kontaktieren kann. Bitte beachten Sie, dass Ihre Telefonnummer von der Kommission ausschließlich zur Weiterleitung an den Zustelldienst verwendet und unmittelbar danach gelöscht wird. Mit freundlichen Grüßen,
Europäische Kommission
Ares(2021)401660 - Your confirmatory application for access to documents under Regulation (EC) No 1049/2001 - GEST…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2021)401660 - Your confirmatory application for access to documents under Regulation (EC) No 1049/2001 - GESTDEM 2020/6379
Datum
18. Januar 2021 14:17
Status
Warte auf Antwort
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3,8 KB


Ares(2021)401660 - Your confirmatory application for access to documents under Regulation (EC) No 1049/2001 - GESTDEM 2020/6379 ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/documentInfo/documentInfoDetailsExt.do?documentId=080166e5d831ceed ) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Dear Ms Pfau, I refer to your letter of 18 December 2020, registered on the same day, by which you submit a confirmatory application in accordance with Article 7(2) of Regulation (EC) No 1049/2001 regarding public access to European Parliament, Council and Commission documents[1] ( #_ftn1 ) ("Regulation 1049/2001"). Your confirmatory application is currently being handled. Unfortunately, we have not yet been able to gather all the elements we need to carry out a full analysis of your request in order to take a final decision and, therefore, we are not in a position to reply to your confirmatory request within the prescribed time limit expiring on 19 January 2021. Consequently, we have to extend this period by another 15 working days in accordance with Article 8(2) of Regulation 1049/2001. The new deadline expires on 9 February  2021. Yours sincerely,
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ares(2021)401660 - Your confirmatory application for access to documents under Regulation (EC) No 1049/2001 - …
An Europäische Kommission Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ares(2021)401660 - Your confirmatory application for access to documents under Regulation (EC) No 1049/2001 - GESTDEM 2020/6379 [#201451]
Datum
12. März 2021 16:15
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeinsame Datenbank“ vom 22.10.2020 (#201451) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ihre Fristverlängerung zur Bearbeitung meines Zweitantrags ist vor 23 Tagen abgelaufen Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 201451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201451/
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ares(2021)401660 - Your confirmatory application for access to documents under Regulation (EC) No 1049/2001 - …
An Europäische Kommission Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ares(2021)401660 - Your confirmatory application for access to documents under Regulation (EC) No 1049/2001 - GESTDEM 2020/6379 [#201451]
Datum
22. März 2021 14:22
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeinsame Datenbank“ vom 22.10.2020 (#201451) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ihre Fristverlängerung zur Bearbeitung meines Zweitantrags ist vor 33 Tagen abgelaufen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 201451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201451/ Postanschrift Lea Pfau << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Europäische Kommission
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Com…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission
Datum
22. März 2021 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission. Requests for public access to documents are treated on the basis of Regulation (EC) No 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> of 30 May 2001 regarding public access to European Parliament, Council and Commission documents. The Secretariat-General will reply to your request within 15 working days upon registration of your request and will duly inform you of the registration of the request (or of any additional information to be provided in view of its registration and/or treatment). L’unité «Transparence» du secrétariat général de la Commission européenne a bien reçu votre message. Les demandes d’accès du public aux documents sont traitées sur la base du règlement (CE) n° 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> du 30 mai 2001 relatif à l’accès du public aux documents du Parlement européen, du Conseil et de la Commission. Le secrétariat général répondra à votre demande dans un délai de 15 jours ouvrables à compter de la date d’enregistrement de votre demande, et vous informera de cet enregistrement (ou vous indiquera toute information supplémentaire à fournir en vue de l'enregistrement et/ou du traitement de votre demande). Ihre Nachricht ist beim Referat „Transparenz“ des Generalsekretariats der Europäischen Kommission eingegangen. Anträge auf Zugang zu Dokumenten werden auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission behandelt. Das Generalsekretariat beantwortet Ihre Anfrage innerhalb von 15 Arbeitstagen nach deren Registrierung und wird Sie über die Registrierung Ihres Antrags (oder die Notwendigkeit weiterer Informationen im Hinblick auf dessen Registrierung und/oder Bearbeitung) unterrichten.
Europäische Kommission
C(2021)1974 Sehr geehrte Frau Pfau ! in der Anlage erhalten Sie die elektronische Fassung des Beschlusses C(2021)…
Von
Europäische Kommission
Betreff
C(2021)1974
Datum
22. März 2021 15:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Pfau ! in der Anlage erhalten Sie die elektronische Fassung des Beschlusses C(2021)1974 der Kommission in der von der Europäischen Kommission am 19.3.2021 angenommenen Fassung. Angesichts der außergewöhnlichen Umstände infolge der COVID-19-Pandemie erfolgt die förmliche Bekanntgabe des Gesetzgebungsakts gemäß Artikel 297 AEUV ausschließlich auf elektronischem Wege. Bitte bestätigen Sie uns per E-Mail den Eingang des beigefügten Dokuments. Mit freundlichen Grüßen,
Europäische Kommission
Reminder C(2021)1974 Dear Ms Pfau, Unless we are mistaken, we have not received the confirmation of receipt regar…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Reminder C(2021)1974
Datum
24. März 2021 07:42
Status
ATT584091.jpg
1,5 KB


Dear Ms Pfau, Unless we are mistaken, we have not received the confirmation of receipt regarding the message addressed to you on the 22.3.2021. Could you please check and confirm the receipt of the message as well as the attached documents? Many thanks in advance for your help. Kind regards, Oana Boldis European Commission Secretariat General SG.B.2 - Written, Empowerment & Delegation Procedures Tel. +32 2 29 71829 Email <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> _____________________________________________ From: BOLDIS Oana (SG) On Behalf Of SG GREFFE CERTIFICATION Sent: Monday, March 22, 2021 3:52 PM To: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Cc: MORINI Belinda (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>> Subject: C(2021)1974 Importance: High Sehr geehrte Frau Pfau ! in der Anlage erhalten Sie die elektronische Fassung des Beschlusses C(2021)1974 der Kommission in der von der Europäischen Kommission am 19.3.2021 angenommenen Fassung. << File: 1_DE_ACT_part1_v2.pdf >> << File: 1_DE_annexe_acte_autonome_nlw_part1_v1.pdf >> << File: 2_DE_annexe_acte_autonome_nlw_part1_v1.pdf >> << File: 3_DE_annexe_acte_autonome_nlw_part1_v1.pdf >> Angesichts der außergewöhnlichen Umstände infolge der COVID-19-Pandemie erfolgt die förmliche Bekanntgabe des Gesetzgebungsakts gemäß Artikel 297 AEUV ausschließlich auf elektronischem Wege. Bitte bestätigen Sie uns per E-Mail den Eingang des beigefügten Dokuments. Mit freundlichen Grüßen,

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Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Reminder C(2021)1974 [#201451] Dear Ms. Oana yes, I received the documents just after I sent you my message o…
An Europäische Kommission Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Reminder C(2021)1974 [#201451]
Datum
25. März 2021 10:09
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Dear Ms. Oana yes, I received the documents just after I sent you my message on March 22nd. Thank you! Kind regards Lea Pfau Anfragenr: 201451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201451/