Kosten der verimpften und nicht verimpften/vernichteten Grippeimpfdosen

Herr Jens Spahn hat am 14. Oktober 2020 in der folgenden Rede bekannt gegeben, dass im letzten Saison von den bestellten Grippeimpfdosen 14 Millionen Grippeimpfdosen verimpft werden konnten und 6 Millionen Grippeimpfdosen nicht verimpft werden konnten und deswegen vernichtet werden mussten:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2020/grippeimpfung.html

- Wieviel Geld hat das Bundesgesundheitsministerium für die Bestellung von 6 Millionen vernichteten Grippeimpfdosen im letzten Saison bezahlt?
- Wieviel Geld hat das Bundesgesundheitsministerium für das Vernichten der 6 Millionen Grippeimpfdosen im letzten Saison bezahlt?
- Wieviel Geld hat das Bundesgesundheitsministerium für die Bestellung von 26 Millionen Grippeimpfdosen im aktuellen Saison bezahlt?
- Falls von unterschiedlichen Herstellern verschiedene Impfstoffe bestellt wurden und wenn Daten vorhanden sind, bitte die Angaben wenn möglich nach Hersteller und Impfstoff konkretisieren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Oktober 2020
  • Frist
    25. November 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Herr Jens Spahn hat…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der verimpften und nicht verimpften/vernichteten Grippeimpfdosen [#201504]
Datum
23. Oktober 2020 01:28
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Herr Jens Spahn hat am 14. Oktober 2020 in der folgenden Rede bekannt gegeben, dass im letzten Saison von den bestellten Grippeimpfdosen 14 Millionen Grippeimpfdosen verimpft werden konnten und 6 Millionen Grippeimpfdosen nicht verimpft werden konnten und deswegen vernichtet werden mussten: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2020/grippeimpfung.html - Wieviel Geld hat das Bundesgesundheitsministerium für die Bestellung von 6 Millionen vernichteten Grippeimpfdosen im letzten Saison bezahlt? - Wieviel Geld hat das Bundesgesundheitsministerium für das Vernichten der 6 Millionen Grippeimpfdosen im letzten Saison bezahlt? - Wieviel Geld hat das Bundesgesundheitsministerium für die Bestellung von 26 Millionen Grippeimpfdosen im aktuellen Saison bezahlt? - Falls von unterschiedlichen Herstellern verschiedene Impfstoffe bestellt wurden und wenn Daten vorhanden sind, bitte die Angaben wenn möglich nach Hersteller und Impfstoff konkretisieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201504/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte fern…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Kosten der verimpften und nicht verimpften/vernichteten Grippeimpfdosen [#201504]
Datum
27. Oktober 2020 14:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Zur Beantwortung Ihres IFG Antrags müssen auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministeriu…. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23. …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Kosten der verimpften und nicht verimpften/vernichteten Grippeimpfdosen [#201504]
Datum
29. Oktober 2020 13:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23. Oktober 2020, zu dem ich Ihnen Folgendes mitteilen kann. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat in der letzten Saison weder für die Bestellung von 6 Millionen vernichteten Grippeimpfdosen noch für das Vernichten der 6 Millionen Impfdosen Geld ausgegeben. Die Bestellung der Impfstoffe beruht auf regionalen Impfvereinbarungen in den Bundesländern. Auch für eine ggf. notwendige Vernichtung der Impfstoffe ist das BMG nicht zuständig. In der aktuellen Impfsaison wurden vom BMG rund 6 Millionen Impfdosen bestellt. Die Höhe der Zahlung richtet sich letztlich nach dem Umfang des Absatzes bzw. der Verimpfung. Verbindliche Angaben können daher erst nach Abschluss der Impfsaison gemacht werden. Weitere Informationen zu den Herstellern und den beschafften Impfstoffen finden Sie unter folgendem Link: https://www.bundesgesundheitsministeriu… Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für die schnelle Antwort auf meine Anfrage. Soweit ich Sie verstehe, hat die…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kosten der verimpften und nicht verimpften/vernichteten Grippeimpfdosen [#201504]
Datum
29. Oktober 2020 13:43
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für die schnelle Antwort auf meine Anfrage. Soweit ich Sie verstehe, hat die BMG keine Informationen über die Ausgaben und ich soll mich mit den Instituten in den 16 Bundesländern einzeln in Verbindung setzen. Ist das richtig? - Wissen Sie, an welche Institute mich in den 16 Bundesländern wenden soll? - Werden Sie mir durch meine jetzige Anfrage nach Abschluss der aktuellen Saison Angaben über die Höhe der Zahlungen machen oder ist ein neuer Antrag notwendig? - Wenn ein neuer Antrag notwendig sein sollte, wann gilt die aktuelle Saison als abgeschlossen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201504/

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 27. Oktober 2020 Sehr [geschwärzt], mit E-Ma…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 27. Oktober 2020
Datum
17. November 2020
Status
geschwärzt
2,5 MB
Sehr [geschwärzt], mit E-Mail vom 27. Oktober 2020 bitten Sie um Übersendung der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit den Grippeimpfstofflieferanten geschlossenen Verträge zur Beschaffung von 26 Millionen Grippeimpfstoffdosen in dieser und 20 Millionen Dosen in der letzten Saison. Wie Ihnen bereits zu Ihrem Antrag vom 23. Oktober 2020 mitgeteilt wurde, hat das BMG in der letzten Saison keine Verträge zur Beschaffung von Impfstoffdosen geschlossen. Die Bestellung der Grippeimpfstoffe erfolgte auf Länderebene durch die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder. Dieses Jahr hat die Bundesregierung allerdings zusätzlich zur Regelversorgung (nach Auskunft des Paul-Ehrlich-Institutes rund 20 Millionen Dosen) weitere 6 Millionen Dosen Influenzaimpfstoffe für die Versorgung in Deutschland beschafft, damit in der kommenden Influenza-Saison 2020 I 2021 ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht. Dazu hat das BMG mit den Unternehmen GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG, Mylan Healthcare GmbH, Seqirus GmbH sowie Sanofi-Aventis Deutschland GmbH entsprechende Verträge geschlossen. Bezüglich der Herausgabe dieser Verträge wird Ihr Antrag nach § 3 Nummer 3 Buchstabe b und § 3 Nummer 6 IFG abgelehnt, da durch den Informationszugang die Beratungen von Behörden beeinträchtigt und die fiskalischen Interessen des Bundes beeinträchtigt würden. Begründung: Nach § 3 Nummer 3 Buchstabe b) IFG besteht kein Anspruch auf Informationszugang, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden. Schutzgut ist die Gewährleistung eines unbefangenen und freien Meinungsaustauschs sowohl bei innerbehördlichen Beratungen als auch bei Beratungen zwischen Behörden und sonstigen Einrichtungen. Nach § 3 Nummer 6 IFG besteht kein Anspruch auf Informationszugang, wenn das Bekanntwerden der Information geeignet wäre, fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen. Schutzgut ist die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs. Nimmt der Staat wie ein Dritter am Wirtschaftsleben teil, muss es ihm genau wie einem Privaten, dessen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gemäß § 6 IFG geschützt werden, unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, Informationen zurückzuhalten. Andernfalls könnte nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte durch gezielte Informationen ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile zu Lasten öffentlicher Haushalte verschaffen. Dies widerspricht dem aus den haushaltsrechtlichen Grundsätzen resultierenden Interesse des Bundes, seine Einnahmen zu schützen. Anfang des Jahres 2021 wird über die Beschaffung von Grippeimpfstoffen durch den Bund für die nächste Grippesaison entschieden, sodass es in absehbarer Zeit erneut zu Vertragsverhandlungen mit den Grippeimpfstoffherstellern kommen kann. Eine Weitergabe der bestehenden Verträge an Dritte und ggf. Veröffentlichung dieser Informationen wäre geeignet, die künftige Verhandlungsposition und den Handlungsspielraum des BMG zu gefährden. Verhandlungsstrategien sowie Preisvorstellungen des Bundes würden offenbart werden. Der Bund steht bei der Impfstoffbeschaffung im internationalen Wettbewerb mit anderen Ländern. Ein Wettbewerbsnachteil bei der Impfstoffbeschaffung würde sich zu Lasten der Versorgungslage mit Grippeimpfstoffen in Deutschland auswirken. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Offenbarung der Vertragsbedingungen das Vertrauen der Impfstoffhersteller in den Abschluss von Verträgen mit Deutschland schwächen und so deren Bereitschaft zur Vertragsschließung mit Deutschland negativ beeinflussen könnte. Darüber hinaus könnten, wie Ihnen bereits mit E-Mail vom 30. Oktober 2020 mitgeteilt wurde, schutzwürdige Interessen der Unternehmen, u.a. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, betroffen sein. Daher wäre den Unternehmen grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Vor dem Hintergrund, dass Ihr Antrag gemäß §3 Nummer 3 Buchstabe b und §3 Nummer 6 IFG abgelehnt werden muss, wird von der Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens zunächst abgesehen. Sollten Sie Ihren Antrag zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgreifen, in dem oben genannter Ablehnungsgrund nicht mehr besteht, wäre der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erneut zu prüfen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden beim Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstraße 1, 53123 Bonn. Dafür stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. 2. Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Weg erhobenwerden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Der Widerspruch kann mit qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail erhoben werden Die E-Mail-Adresse lautet poststelle@bmg.bund.de . Der Widerspruch kann, auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden Die De-Mail-Adresse lautet poststelle@bundesgesundheitsministerium.de-mail.de . Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]