Brückensperrung "Weiße Brücke"

Anfrage an: Gemeinde Wartenberg

Warum wurde die Brücke für den Kfz Verkehr gesperrt?
Erbitte die gutachterlichen Unterlagen der Entscheidung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Oktober 2020
  • Frist
    25. November 2020
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Reiner Ehm
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum wurde d…
An Gemeinde Wartenberg Details
Von
Reiner Ehm
Betreff
Brückensperrung "Weiße Brücke" [#201506]
Datum
23. Oktober 2020 09:51
An
Gemeinde Wartenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum wurde die Brücke für den Kfz Verkehr gesperrt? Erbitte die gutachterlichen Unterlagen der Entscheidung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Reiner Ehm Anfragenr: 201506 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201506/ Postanschrift Reiner Ehm << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Reiner Ehm

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Gemeinde Wartenberg
Sehr geehrter Herr Ehm, die weiße Brücke ist eine Brücke an einem Feldweg und wurde ursprünglich ausschließlich f…
Von
Gemeinde Wartenberg
Betreff
AW: Brückensperrung "Weiße Brücke" [#201506]
Datum
23. Oktober 2020 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ehm, die weiße Brücke ist eine Brücke an einem Feldweg und wurde ursprünglich ausschließlich für den landwirtschaftlichen Verkehr vorgesehen. Unterlagen zur Tragfähigkeit der Brücke liegen nicht vor. Eine Prüfung hinsichtlich der Standfestigkeit bzw. Tragfähigkeit der Brücke ist bisher nicht erfolgt. Um Brückenschäden durch Überlastung zu vermeiden wurde die Brücke für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Nutzung der Brücke mit Kraftfahrzeugen zum Verlust der Tragfähigkeit und somit zum Einsturz der Brücke führt. Mit Ausbau/Sanierung des Feldweges zwischen Brücke und Bundesstraße wurde die Beschilderung entsprechend an der Einmündung Bundesstraße und im Bereich Bahnübergang geändert. Bei dem vorhandenen Verkehrszeichen 260 wurde das Zusatzschild 1026-38 "Land- und forstwirtsch. Verkehr frei" durch das Zusatzschild 1026-38 "Land- und forstwirtsch. Verkehr frei bis Brücke" ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt war ein befahren der Brücke durch alle Kraftfahrzeuge bereits untersagt. Da die Brücke trotz Verbot durch landwirtschaftliche Zugmaschinen und PKW befahren wurde, ordneten wir zur besseren Wahrnehmung am 28.07.2020 zusätzlich zur bisherigen Beschilderung die Verkehrszeichen 260 direkt an der Brücke an. Bis zu einer Prüfung und Sanierung der Brücke, entstünde durch eine weitere Nutzung der Brücke durch Kraftfahrzeuge eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit (Gefahr für Leib und Leben). Sollte festgestellt werden, dass die Brücke trotz Verbot weiterhin rege durch Kraftfahrzeuge befahren wird, werden wir die Brücke durch weitere Absperrmaßnahmen gegen das Befahren sichern müssen. Mit freundlichen Grüßen