Masernimpfstoffe mit echten Wirkungsnachweisen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wenn ich die Fachinformation zu Priorix richtig verstehe, so wurde für Priorix lediglich überprüft, ob nach der Impfung der Titer von Antikörpern gegen Masern in einem Maße erhöht war, der als ausreichend angesehen wird.
Unter
https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/masern/masern-node.html
werden die für die Masernpflichtimpfungen zugelassenen Masernimpfstoffe aufgeführt.
Bitte senden Sie mir eine Liste derjenigen Masernimpfstoffe zu, für die dem Paul-Ehrlich-Institut echte Wirknachweise vorliegen und senden Sie mir bitte auch die entsprechende Nachweise zu oder veröffentlichen Sie sie auf der Homepage des PEI. Es sollte also für diese Impfstoffe nachgewiesen worden sein, dass Masern nach der Impfung statistisch signifikant seltener auftreten (und wenn ja, in welchem Zeitraum). Optimal wäre natürlich, wenn in diesen Studien auch untersucht wird, ob es eine Verschiebung zu anderen Erkrankungen mit masernähnlichen Symptomen gibt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum23. Oktober 2020
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25. November 2020
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