signifkanter CO2-Mangel im Blut durch Munde-Nasen-Bedeckung?

Gemäß einer Hausmitteilung des Deutschen Bundestages siehe
https://www.actuarium.de/hausmitteilung_corona_bundestag.pdf
wird auf S. 3 das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht über 30 Minuten empfohlen, da sonst der CO2-Gehalt im Blut signifikant ansteigt. Wie kann es dann sein, dass Schüler die Maske nicht nur auf dem Weg zum / vom Klassenzimmer und in den Pausen, sondern während des gesamten Unterrichts zu tragen haben - also bis zu 8 Stunden am Stück? Richtet man damit nicht mehr Schaden an als es nutzt? Gerade ein kindliches oder jugendliches Gehirn braucht Sauerstoff für die Entwicklung, siehe
https://www.youtube.com/watch?v=0e39yrvepvo

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Oktober 2020
  • Frist
    25. November 2020
  • Ein:e Follower:in
Armin Fenske
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß einer Haus…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Armin Fenske
Betreff
signifkanter CO2-Mangel im Blut durch Munde-Nasen-Bedeckung? [#201555]
Datum
23. Oktober 2020 21:22
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß einer Hausmitteilung des Deutschen Bundestages siehe https://www.actuarium.de/hausmitteilung_corona_bundestag.pdf wird auf S. 3 das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht über 30 Minuten empfohlen, da sonst der CO2-Gehalt im Blut signifikant ansteigt. Wie kann es dann sein, dass Schüler die Maske nicht nur auf dem Weg zum / vom Klassenzimmer und in den Pausen, sondern während des gesamten Unterrichts zu tragen haben - also bis zu 8 Stunden am Stück? Richtet man damit nicht mehr Schaden an als es nutzt? Gerade ein kindliches oder jugendliches Gehirn braucht Sauerstoff für die Entwicklung, siehe https://www.youtube.com/watch?v=0e39yrvepvo
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske Anfragenr: 201555 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201555/ Postanschrift Armin Fenske << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Fenske, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannt…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: signifkanter CO2-Mangel im Blut durch Munde-Nasen-Bedeckung? [#201555]
Datum
28. Oktober 2020 07:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fenske, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Mit freundlichen Grüßen
Armin Fenske
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „signifkanter CO2-Mangel im Blut durch Mu…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Armin Fenske
Betreff
AW: WG: signifkanter CO2-Mangel im Blut durch Munde-Nasen-Bedeckung? [#201555]
Datum
26. November 2020 20:40
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „signifkanter CO2-Mangel im Blut durch Munde-Nasen-Bedeckung?“ vom 23.10.2020 (#201555) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske Anfragenr: 201555 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201555/ Postanschrift Armin Fenske << Adresse entfernt >>
Armin Fenske
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „signifkanter CO2-Mangel im Blut durch Mu…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Armin Fenske
Betreff
AW: WG: signifkanter CO2-Mangel im Blut durch Munde-Nasen-Bedeckung? [#201555]
Datum
26. November 2020 20:42
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „signifkanter CO2-Mangel im Blut durch Munde-Nasen-Bedeckung?“ vom 23.10.2020 (#201555) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske Anfragenr: 201555 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201555/ Postanschrift Armin Fenske << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Fenske, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. November 2020. Das Bundesministerium für Gesun…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: WG: signifkanter CO2-Mangel im Blut durch Munde-Nasen-Bedeckung? [#201555]
Datum
27. November 2020 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fenske, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. November 2020. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Da dieselben Arbeitseinheiten, die vorrangig mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind, naturgemäß auch verantwortlich sind für die Informationen, an denen momentan besonders großes Interesse besteht, muss ich Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Armin Fenske
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „signifkanter CO2-Mangel im Blut durch Munde-Nas…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Armin Fenske
Betreff
AW: WG: signifkanter CO2-Mangel im Blut durch Munde-Nasen-Bedeckung? [#201555]
Datum
28. Mai 2021 19:55
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „signifkanter CO2-Mangel im Blut durch Munde-Nasen-Bedeckung?“ vom 23.10.2020 (#201555) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 185 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske Anfragenr: 201555 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201555/ Postanschrift Armin Fenske << Adresse entfernt >>

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Armin Fenske
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „signifkanter CO2-Mangel im Blut durch Munde-Na…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Armin Fenske
Betreff
AW: WG: signifkanter CO2-Mangel im Blut durch Munde-Nasen-Bedeckung? [#201555]
Datum
25. November 2021 18:59
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „signifkanter CO2-Mangel im Blut durch Munde-Nasen-Bedeckung?“ vom 23.10.2020 (#201555) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 366 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske Anfragenr: 201555 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201555/