Campuslizenz für Mathematica

Anfrage an: Universität Freiburg

den aktuellen 3-Jahres-Vertrag zwischen der Universität Freiburg und der Firma ADDITIVE GmbH über die Miete der Software Mathematica und weiterer Wolfram Research Produkte mit Zahlung jährlicher Mietgebühren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Oktober 2020
  • Frist
    28. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den aktuellen 3-J…
An Universität Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
24. Oktober 2020 21:32
An
Universität Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den aktuellen 3-Jahres-Vertrag zwischen der Universität Freiburg und der Firma ADDITIVE GmbH über die Miete der Software Mathematica und weiterer Wolfram Research Produkte mit Zahlung jährlicher Mietgebühren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201596/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Freiburg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang, den Sie der Albert-Ludwigs-Univ…
Von
Universität Freiburg
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
20. November 2020 15:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang, den Sie der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg über das Internetportal „https://fragdenstaat.de“ am 26.10.2020 zugeleitet haben. Sie hatten um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gebeten. Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags. In Ihrem Antrag bitten Sie um die Zusendung des aktuellen 3-Jahres-Vertrags zwischen der Universität Freiburg und der Firma ADDITIVE GmbH über die Miete der Software Mathematica und weiterer Wolfram Research Produkte mit Zahlung jährlicher Mietgebühren. Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG) gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Absatz 1 LIFG). Der Informationszugangsanspruch muss sich dabei auf eine vorhandene amtliche Information beziehen und die amtliche Stelle rechtlich über die Information verfügen (§ 1 Absatz 2 in Verbindung mit § 3 Nr. 3 LIFG). Der Anspruch auf Informationszugang ist jedoch nur gegeben, wenn keine Auskunftsversagungsgründe vorliegen. Diese umfassen: 1. den Schutz von öffentlichen Belangen nach § 4 LIFG 2. den Schutz personenbezogener Daten nach § 5 LIFG 3. den Schutz von geistigem Eigentum und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 6 LIFG 4. die Ablehnungsgründe nach § 9 Absatz 3 LIFG. Als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis werden nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 115, 205, 230) „alle auf ein Unternehmen bezogene[n] Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.“ Auf den Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen können sich auch öffentliche Stellen berufen (in diesem Sinne Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. März 2013 – 8 A 1172/11). Ob ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vorliegt, ist anhand der Besonderheiten des jeweils betroffenen Sach- oder Rechtsgebiets zu bestimmen. Insbesondere das Kriterium des berechtigten Geheimhaltungsinteresses ermöglicht durch abwägende Interpretation in Einzelfällen Korrekturen vorzunehmen, da es einer wertenden Einschätzung der Wettbewerbsposition des betroffenen Unternehmens und der Konsequenzen einer möglichen Veröffentlichung von Informationen bedarf. Nach § 6 Satz 2 LIFG darf der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gewährt werden, soweit und solange die geschützte Person eingewilligt hat. Die ADDITIVE Soft- und Hardware für Technik und Wissenschaft GmbH und die Wolfram Research Europe Ltd. sind juristische Personen, über die amtliche Informationen vorliegen und damit geschützte Personen im Sinne des § 3 Nr. 4 LIFG. Wir sehen Anhaltspunkte dafür, dass diese juristischen Personen ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben können und werden daher das Beteiligungsverfahren gemäß § 8 LIFG durchführen und den betroffenen Personen Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Erteilung ihrer Einwilligung in den Informationszugang innerhalb eines Monats geben. Gemäß § 7 Absatz 7 LIFG verlängern wir die Frist zur Verfügungsstellung der Information auf bis zu drei Monate, da die Antragsbearbeitung innerhalb eines Monats wegen der Beteiligung der betroffenen Personen nicht möglich ist (vgl. § 7 Absatz 7 Satz 2 und 3 LIFG). Wir werden Ihnen und den betroffenen Personen die Entscheidung bzgl. der Einwilligung gemäß § 8 Absatz 2 LIFG bekannt geben. Nach § 7 Absatz 1 Satz 3 LIFG soll der Antrag, wenn er Belange im Sinne von § 5 oder § 6 berührt, begründet werden und für die Anhörung nach § 8 Absatz 1 die Erklärung enthalten, inwieweit die Daten der antragstellenden Person an die betroffene Person weitergegeben werden dürfen. In Ihrem Antrag haben Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen. Wir werden Ihre Daten als antragstellende Person deshalb nicht zwecks Kontaktaufnahme an die geschützten juristischen Personen weitergeben. In Ihrem Antrag vom 26.10.2020 hatten Sie ferner ausdrücklich um Mitteilung der voraussichtlichen Kosten gebeten. Aufgrund des erforderlichen zweisprachigen Drittbeteiligungsverfahrens und damit einhergehender behördeninterner und –externer Abstimmungen handelt es sich nicht um eine einfache Auskunft im Sinne des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses (Anlage 1, Nummer 2.1) der Satzung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg und dem Umweltverwaltungsgesetz (Informations-Gebührensatzung LIFG/UVwG) vom 07. August 2019 beziehungsweise im Sinne des § 10 Absatz 3 Satz 1 LIFG. Vorsorglich weisen wir deshalb darauf hin, dass der erhöhte Aufwand voraussichtlich Gebühren und Auslagen in Höhe von € 50,00 gemäß Nummer 3.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses (Anlage 1) der Informations-Gebührensatzung LIFG/UVwG verursacht. Bitte teilen Sie uns deshalb mit, ob Sie Ihren Antrag weiterverfolgen möchten. Bis zum Zugang Ihrer Erklärung über die Weiterverfolgung ist der Ablauf der Frist zur Beantwortung Ihres Antrags analog § 10 Absatz 2 Satz 3 LIFG gehemmt. Sollte uns innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Aufforderung keine Erklärung über die Weiterverfolgung zugehen, betrachten wir Ihren Antrag analog § 10 Absatz 2 Satz 2 LIFG als zurückgenommen. Sofern Sie sich für die Weiterverfolgung Ihres Antrags entscheiden sollten, haben Sie die Möglichkeit, uns innerhalb von zwei Wochen eine Begründung Ihres Antrags zukommen zu lassen. Eine Antragsbegründung kann einen Einfluss auf die Entscheidung der geschützten Personen im Beteiligungsverfahren haben. Falls Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchten, so lassen Sie uns Ihre Antragsbegründung bitte bis zum 4. Dezember 2020 schriftlich oder in elektronischer Form zukommen. Falls Sie keine Begründung einreichen, eröffnen wir das Beteiligungsverfahren ohne diese Angaben – allerdings erst, sobald eine Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrags vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in angesichts der voraussichtlichen Gebühren ziehe ich meinen Antrag hiermit zurück. .…
An Universität Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
20. November 2020 16:21
An
Universität Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in angesichts der voraussichtlichen Gebühren ziehe ich meinen Antrag hiermit zurück. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201596/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in im Bewusstsein der Kosten von maximal 50 € für die Weiterverfolgung dieser Anfrage, …
An Universität Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
24. Januar 2021 23:28
An
Universität Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in im Bewusstsein der Kosten von maximal 50 € für die Weiterverfolgung dieser Anfrage, würde ich diese Anfrage gerne wieder aufnehmen. Wenn Sie mir die nötigen Zahlungsinformationen schicken, werde ich der Universität Freiburg das Geld überweisen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201596/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Universität Freiburg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin ab Dienstag, 26.01.2021, wieder im Büro zu e…
Von
Universität Freiburg
Betreff
Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
24. Januar 2021 23:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin ab Dienstag, 26.01.2021, wieder im Büro zu erreichen. Ihre Nachricht wird nicht gelesen und nicht weitergeleitet. Ich werde mich nach meiner Rückkehr schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> unter der Bedingung, dass die Anfragegebühr 50 € nicht überschreiten wird, w…
An Universität Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
8. Februar 2021 10:58
An
Universität Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> unter der Bedingung, dass die Anfragegebühr 50 € nicht überschreiten wird, würde ich diese Anfrage gerne wieder aufnehmen. Wenn Sie mir die nötigen Zahlungsinformationen schicken, werde ich der Universität Freiburg das Geld überweisen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201596/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Universität Freiburg
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Von
Universität Freiburg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. Februar 2021 10:58
Status
Warte auf Antwort

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Universität Freiburg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die aufgrund der Rücknahme Ihres ursprünglichen Antrags am 2…
Von
Universität Freiburg
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
19. März 2021 17:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die aufgrund der Rücknahme Ihres ursprünglichen Antrags am 20.11.2020 als neuer Antrag gleichen Inhalts zu werten ist. Darin bitten Sie um die Zusendung des aktuellen 3-Jahres-Vertrags zwischen der Universität Freiburg und der Firma ADDITIVE GmbH über die Miete der Software Mathematica und weiterer Wolfram Research Produkte mit Zahlung jährlicher Mietgebühren. Sie hatten um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gebeten. Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG) gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Absatz 1 LIFG). Der Informationszugangsanspruch muss sich dabei auf eine vorhandene amtliche Information beziehen und die amtliche Stelle rechtlich über die Information verfügen (§ 1 Absatz 2 in Verbindung mit § 3 Nr. 3 LIFG). Der Anspruch auf Informationszugang ist jedoch nur gegeben, wenn keine Auskunftsversagungsgründe vorliegen. Diese umfassen: 1. den Schutz von öffentlichen Belangen nach § 4 LIFG 2. den Schutz personenbezogener Daten nach § 5 LIFG 3. den Schutz von geistigem Eigentum und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 6 LIFG 4. die Ablehnungsgründe nach § 9 Absatz 3 LIFG. Als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis werden nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 115, 205, 230) „alle auf ein Unternehmen bezogene[n] Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.“ Auf den Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen können sich auch öffentliche Stellen berufen (in diesem Sinne Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. März 2013 – 8 A 1172/11). Ob ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vorliegt, ist anhand der Besonderheiten des jeweils betroffenen Sach- oder Rechtsgebiets zu bestimmen. Insbesondere das Kriterium des berechtigten Geheimhaltungsinteresses ermöglicht durch abwägende Interpretation in Einzelfällen Korrekturen vorzunehmen, da es einer wertenden Einschätzung der Wettbewerbsposition des betroffenen Unternehmens und der Konsequenzen einer möglichen Veröffentlichung von Informationen bedarf. Nach § 6 Satz 2 LIFG darf der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gewährt werden, soweit und solange die geschützte Person eingewilligt hat. Die ADDITIVE Soft- und Hardware für Technik und Wissenschaft GmbH und die Wolfram Research Europe Ltd. sind juristische Personen, über die amtliche Informationen vorliegen und damit geschützte Personen im Sinne des § 3 Nr. 4 LIFG. Wir sehen Anhaltspunkte dafür, dass diese juristischen Personen ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben können und werden daher das Beteiligungsverfahren gemäß § 8 LIFG durchführen und den betroffenen Personen Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Erteilung ihrer Einwilligung in den Informationszugang innerhalb eines Monats geben. Gemäß § 7 Absatz 7 LIFG verlängern wir die Frist zur Verfügungsstellung der Information auf bis zu drei Monate, da die Antragsbearbeitung innerhalb eines Monats wegen der Beteiligung der betroffenen Personen nicht möglich ist (vgl. § 7 Absatz 7 Satz 2 und 3 LIFG). Wir werden Ihnen und den betroffenen Personen die Entscheidung bzgl. der Einwilligung gemäß § 8 Absatz 2 LIFG bekannt geben. Nach § 7 Absatz 1 Satz 3 LIFG soll der Antrag, wenn er Belange im Sinne von § 5 oder § 6 berührt, begründet werden und für die Anhörung nach § 8 Absatz 1 die Erklärung enthalten, inwieweit die Daten der antragstellenden Person an die betroffene Person weitergegeben werden dürfen. In Ihrem Antrag haben Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen. Wir werden Ihre Daten als antragstellende Person deshalb nicht zwecks Kontaktaufnahme an die geschützten juristischen Personen weitergeben. Sie haben außerdem die Möglichkeit, uns eine Begründung Ihres Antrags zukommen zu lassen. Hierzu sind Sie nicht verpflichtet, jedoch kann eine Antragsbegründung Einfluss auf die Entscheidung der geschützten Personen im Beteiligungsverfahren haben. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie von der Möglichkeit der Antragsbegründung Gebrauchen machen möchten. In diesem Fall können Sie uns Ihre Antragsbegründung bis zum 1. April 2021 schriftlich oder in elektronischer Form zukommen lassen. Falls Sie keine Begründung einreichen, eröffnen wir das Beteiligungsverfahren ohne diese Angaben. In Ihrem ursprünglichen Antrag vom 26.10.2020 hatten Sie ferner ausdrücklich um Mitteilung der voraussichtlichen Kosten gebeten. Aufgrund des erforderlichen zweisprachigen Drittbeteiligungsverfahrens und damit einhergehender behördeninterner und –externer Abstimmungen handelt es sich nicht um eine einfache Auskunft im Sinne des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses (Anlage 1, Nummer 2.1) der Satzung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg und dem Umweltverwaltungsgesetz (Informations-Gebührensatzung LIFG/UVwG) vom 07. August 2019 beziehungsweise im Sinne des § 10 Absatz 3 Satz 1 LIFG. Vorsorglich hatten wir deshalb darauf hingewiesen, dass der erhöhte Aufwand voraussichtlich Gebühren und Auslagen in Höhe von € 50,00 gemäß Nummer 3.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses (Anlage 1) der Informations-Gebührensatzung LIFG/UVwG verursacht. Die Höhe der Gebühr ist analog § 10 Absatz 2 Satz 4, zweiter Halbsatz LIFG auf die übermittelte voraussichtliche Höhe von 50,00 € gedeckelt. Ich weise allerdings darauf hin, dass die Gebühr angesichts des vorliegend hohen Verwaltungsaufwands gemäß § 2 Absatz 4 Satz 2 und 3 Informations-Gebührensatzung LIFG/UVwG voraussichtlich auch im Falle einer ablehnenden Entscheidung anfällt. Ein Gebührenbescheid mit entsprechenden Zahlungsinformationen wird Ihnen nach Abschluss des Verfahrens zugehen; Sie brauchen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Überweisung zu veranlassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> außer einem allgemeinen Interesse, das aber durchaus da ist, kann ich keine speziel…
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Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
30. April 2021 16:39
An
Universität Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> außer einem allgemeinen Interesse, das aber durchaus da ist, kann ich keine speziellen Gründe vorweisen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201596/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Universität Freiburg
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin ab [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] wieder im…
Von
Universität Freiburg
Betreff
Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
30. April 2021 16:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin ab [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] wieder im Büro erreichbar. Ihre Nachricht wird nicht gelesen und nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an unsere Assistenz, [geschwärzt] [geschwärzt] / [geschwärzt] - [geschwärzt] [geschwärzt] Diese wird Ihnen eine Ansprechpartnerin vermitteln. Besten Dank und freundliche Grüße [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich würde diese Anfrage sehr gerne weiterverfolgen oder beziehungsweise auch wieder…
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Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
7. September 2021 20:33
An
Universität Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich würde diese Anfrage sehr gerne weiterverfolgen oder beziehungsweise auch wieder neu aufnehmen, wenn die Pause in der Korrespondenz zu lang war. Über eventuell auftretende Kosten bin ich mir dabei sehr wohl bewusst und bin bereit diese bis zu einem Rahmen von 100€ zu tragen. Meine Beweggründe für diese Anfrage ist ein allgemeines Interesse, wie öffentliche Verträge in Bezug auf (Sonder)konditionen ausgehandelt werden. Dass dabei ein Drittbeteiligungsverfahren ausgelöst wird, ist mir ebenfalls bewusst und mit der Schwärzung von persönlichen Informationen bin ich gerne einverstanden. Falls Sie die bisherige Korrespondenz nachlesen wollen, finden Sie sie unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/campuslizenz-fur-mathematica/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201596/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Universität Freiburg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung und die ergänzenden Angaben zu Ihrer Antragsbegründung. Ich…
Von
Universität Freiburg
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
9. September 2021 09:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung und die ergänzenden Angaben zu Ihrer Antragsbegründung. Ich habe das Drittbeteiligungsverfahren bereits eröffnet. Sobald dieses abgeschlossen ist, wird Ihnen in den nächsten Wochen ein Bescheid über Ihren Antrag zugehen. Bis dahin brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. Die Höhe der möglicherweise anfallenden Gebühr ist analog § 10 Absatz 2 Satz 4, zweiter Halbsatz LIFG auf die im Hinblick auf Ihre ursprüngliche, inhaltsgleiche Anfrage mitgeteilte voraussichtliche Höhe von 50,00 € gedeckelt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ist das Drittbeteiligungsverfahren zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Campusli…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
19. November 2021 11:31
An
Universität Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ist das Drittbeteiligungsverfahren zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Campuslizenz für Mathematica“ vom 24.10.2020 (#201596) mittlerweile abgeschlossen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201596/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Universität Freiburg
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Universität Freiburg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. November 2021 11:31
Status
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Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie vielmals meine krankheitsbedingte Verzögerung bei der Beantwortung …
Von
Universität Freiburg
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
14. Dezember 2021 18:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie vielmals meine krankheitsbedingte Verzögerung bei der Beantwortung Ihrer Nachfrage. Sie erhalten in den kommenden Wochen einen Bescheid betreffend Ihre ursprüngliche Anfrage "Campuslizenz für Mathematica" (#201596). Die Verzögerung in der Bearbeitung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bisher habe ich noch keinen Bescheid erhalten. Wurde er schon abgeschickt oder befi…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
24. Januar 2022 09:45
An
Universität Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bisher habe ich noch keinen Bescheid erhalten. Wurde er schon abgeschickt oder befindet er sich noch in Arbeit? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201596/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Universität Freiburg
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund von Teilzeitarbeit erreichen Sie mich vo…
Von
Universität Freiburg
Betreff
Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
24. Januar 2022 10:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund von Teilzeitarbeit erreichen Sie mich von Dienstag bis Donnerstag im Büro. Ihre Nachricht wird an anderen Tagen nicht gelesen und nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an unsere Assistenz, [geschwärzt] [geschwärzt] / [geschwärzt] - [geschwärzt] [geschwärzt] Diese wird Ihnen eine Ansprechpartnerin vermitteln. Besten Dank und freundliche Grüße [geschwärzt]
Universität Freiburg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Bescheid befindet sich noch in Bearbeitung, diese steht…
Von
Universität Freiburg
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
27. Januar 2022 18:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Bescheid befindet sich noch in Bearbeitung, diese steht jedoch kurz vor dem Abschluss. Sie erhalten zusätzlich zur postalen Versendung auch eine elektronische Version des Bescheids, wie Sie es in Ihrem Antrag gewünscht hatten. Ich bitte vielmals um Entschuldigung für Verzögerungen in der Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Campuslizenz für Mathematica“ vom 24.10.2020 (…
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AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
3. März 2022 20:57
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Campuslizenz für Mathematica“ vom 24.10.2020 (#201596) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 461 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Universität Freiburg
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund von Teilzeitarbeit erreichen Sie mich von …
Von
Universität Freiburg
Betreff
Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
3. März 2022 20:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund von Teilzeitarbeit erreichen Sie mich von Dienstag bis Donnerstag im Büro. Ihre Nachricht wird an anderen Tagen nicht gelesen und nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an unsere Assistenz, [geschwärzt] [geschwärzt] / [geschwärzt] - [geschwärzt]; [geschwärzt] Diese wird Ihnen eine Ansprechpartnerin vermitteln. Besten Dank und freundliche Grüße [geschwärzt]
Universität Freiburg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Zu Ihrer Informationsfreiheitsanfrage „Campuslizenz für Mat…
Von
Universität Freiburg
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
10. März 2022 18:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Zu Ihrer Informationsfreiheitsanfrage „Campuslizenz für Mathematica“ (#201596) vom 08.02.2021, die aufgrund der am 20.11.2020 erfolgten Rücknahme Ihres ursprünglichen Antrags vom 26.10.2020 als neuer Antrag auf Informationszugang nach § 7 Absatz 1 Satz 1 LIFG gleichen Inhalts zu werten war, teile ich Ihnen Folgendes mit: Das Drittbeteiligungsverfahren zu Ihrer Anfrage ist nun abgeschlossen. Ein entsprechender Bescheid wird derzeit erstellt und für die Versendung vorbereitet. Sie erhalten zusätzlich zur postalen Versendung eine elektronische Version des Bescheids, wie Sie es in Ihrem Antrag gewünscht hatten. Ich bitte vielmals um Entschuldigung dafür, dass die Bearbeitung sich verzögert hatte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich habe den Bescheid leider noch nicht erhalten. Haben Sie ihn bereits abgeschickt…
An Universität Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
8. April 2022 12:22
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Universität Freiburg
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Sehr << Anrede >> ich habe den Bescheid leider noch nicht erhalten. Haben Sie ihn bereits abgeschickt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Universität Freiburg
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Universität Freiburg
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Betreff versteckt
Datum
8. April 2022 12:22
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Campuslizenz für Mathematica“ vom 24.10.2020 (…
An Universität Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
17. Mai 2022 22:11
An
Universität Freiburg
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Campuslizenz für Mathematica“ vom 24.10.2020 (#201596) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 536 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Universität Freiburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Der an Sie adressierte Bescheid zu Ihrer …
Von
Universität Freiburg
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
19. Mai 2022 16:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Der an Sie adressierte Bescheid zu Ihrer Informationsfreiheitsanfrage „Campuslizenz für Mathematica“ (#201596) befindet sich in der Vorbereitung für den Versand. Ich bitte vielmals um Entschuldigung, dass es hierbei zu Verzögerungen gekommen ist. Ist die nachfolgende im Rahmen Ihrer Anfrage mitgeteilte Anschrift nach wie vor korrekt? << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine angegebene Adresse ist noch korrekt. Mit freundlichen Grüßen << Antrag…
An Universität Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
19. Mai 2022 21:49
An
Universität Freiburg
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Sehr << Anrede >> meine angegebene Adresse ist noch korrekt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 201596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201596/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Universität Freiburg
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund von Teilzeitarbeit erreichen Sie mich von …
Von
Universität Freiburg
Betreff
Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
19. Mai 2022 21:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund von Teilzeitarbeit erreichen Sie mich von Dienstag bis Donnerstag im Büro. Ihre Nachricht wird an anderen Tagen nicht gelesen und nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an unsere Assistenz, [geschwärzt] [geschwärzt] / [geschwärzt] - [geschwärzt]; [geschwärzt] Diese wird Ihnen eine Ansprechpartnerin vermitteln. Besten Dank und freundliche Grüße [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Campuslizenz für Mathematica“ vom 24.10.2020 (…
An Universität Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
28. Juni 2022 18:46
An
Universität Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Campuslizenz für Mathematica“ vom 24.10.2020 (#201596) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 578 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Universität Freiburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bedauern, dass Ihre Anfrage noch nicht …
Von
Universität Freiburg
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
6. Juli 2022 12:01
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bedauern, dass Ihre Anfrage noch nicht beantwortet wurde und bedanken uns für Ihre Geduld! Was die Bearbeitung Ihres Antrags betrifft, darf ich Ihnen mitteilen, dass sich die internen Zuständigkeiten zwischenzeitlich geändert haben, da der bisherige Sachbearbeiter nicht mehr für die Universität tätig ist. Dieser Umstand sowie die notwendige zeitgleiche Bearbeitung weiterer komplexer Vorgänge hat leider zu Verzögerungen geführt. Wir werden die Auskunft so schnell wie möglich auf den Weg bringen. Insofern bitten wir nochmals um Verständnis und noch etwas Geduld. Beste Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Campuslizenz für Mathematica“ vom 24.10.2020 (…
An Universität Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
4. August 2022 22:58
An
Universität Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Campuslizenz für Mathematica“ vom 24.10.2020 (#201596) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 615 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Universität Freiburg
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin derzeit nicht erreichbar. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an &l…
Von
Universität Freiburg
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
4. August 2022 22:58
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin derzeit nicht erreichbar. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an <<E-Mail-Adresse>>; Besten Dank und freundliche Grüße,
Universität Freiburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Erinnerung! Entschuldigen Sie bitte, dann Sie noch k…
Von
Universität Freiburg
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 26.10.2020; hier: Campuslizenz für Mathematica [#201596]
Datum
8. August 2022 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Erinnerung! Entschuldigen Sie bitte, dann Sie noch keine Antwort erhalten haben. Leider ist es urlaubs- und krankheitsbedingt noch einmal zu Verzögerungen gekommen. Wir bringen den Bescheid diese Woche auf den Weg. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld und beste Grüße,

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Universität Freiburg
Die beantragten Informationen wurden erteilt.
Von
Universität Freiburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Die beantragten Informationen wurden erteilt.