Kontrollbericht zu PENNY, Offenbach am Main

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
PENNY
Bieberer Straße 97
63071 Offenbach am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2020
  • Frist
    28. November 2020
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kontrollbericht zu PENNY, Offenbach am Main [#201613]
Datum
25. Oktober 2020 08:27
An
Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: PENNY Bieberer Straße 97 63071 Offenbach am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 201613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201613/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätigen wir den…
Von
Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
6. November 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,1 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.a. Antrags per Email über die Verbraucherplattform "FragDenStaat" vom 25.10.2020 . Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach 8 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die n m Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Die Informationsgewährung findet in Form einer Akteneinsicht der letzten zwei Kontrollberichte hier im Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in der Stadt Offenbach a.M. statt. Der Termin wird Ihnen noch mitgeteilt. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß 8 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß 8 5 Abs. 2 Satz 4 VIG, auf Nachfrage des Dritten (betroffener Betrieb), diesem der Name und die Adresse des Antragstellers offengelegt werden, d.h. Ihre Daten werden dem Dritten auf dessen ausdrücklichen Geheiß offengelegt. Bitte teilen Sie uns bis zum 20.11.2020 schriftlich mit, ob Sie Ihren Antrag unter den Vorgaben der Akteneinsicht und der Offenlegung Ihrer Daten an den Betreiber aufrechterhalten wollen. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht mehr weiterverfolgen wollen. Aufgrund der Vielzahl von VIG Anfragen, die über das Online-Portal "FragDenStaat" hier eingegangen sind, werden wir höchstwahrscheinlich Ihren Antrag nicht fristgerecht gemäß 8 5 Absatz 2 VIG beantworten können. Unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehender Ressourcen werden wir die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs schnellstmöglich bearbeiten und bescheiden. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen und zur Identitätssicherung nur postalisch. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Ihr Zeichen: (69) 20202-576/2020 Gr/Ma [#201613] (69) 20202-576/2020 Gr/Ma Sehr geehrte<< Anrede >>
An Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Ihr Zeichen: (69) 20202-576/2020 Gr/Ma [#201613]
Datum
13. November 2020 17:12
An
Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
(69) 20202-576/2020 Gr/Ma Sehr geehrte<< Anrede >> ich halte an meinem Antrag auf Übersendung der Kontrollberichte statt. Einer Akteneinsicht vor Ort stimme ich nicht zu, zumal Sie dadurch lediglich erreichen wollen, dass ich meinen Antrag zurückziehe. Es liegt kein wichtiger Grund gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 VIG vor. Im Gegenteil: In Pandemie-Zeiten Akteneinsicht nur vor Ort zu erlauben, ist grob fahrlässig. Ich bitte Sie, meinen Antrag unter diesen Vorgaben zu bescheiden. Sollten Sie ihn ablehnen, werde ich Sie verklagen. Eine Übersicht unserer Klagen finden Sie unter https://fragdenstaat.de/info/ueber/klagen/ Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 201613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201613/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Zeichen: (69) 20202-576/2020 Gr/Ma [#201613] (69) 20202-576/2020 Gr/Ma Sehr geehrte<< Anrede >&g…
An Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Zeichen: (69) 20202-576/2020 Gr/Ma [#201613]
Datum
7. Dezember 2020 12:41
An
Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
(69) 20202-576/2020 Gr/Ma Sehr geehrte<< Anrede >> gegen Ihren Bescheid in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu PENNY, Offenbach am Main“ vom 25.10.2020 (#201613) lege ich Widerspruch ein. Sie haben weiterhin nicht vorgetragen, welchen wichtigen Grund gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 VIG es geben soll. Sie sind nicht dazu befugt, mir eine bestimmte Motivation hinter dem Antrag zu unterstellen. Sollten Sie weiterhin an Ihrer rechtswidrigen Praxis festhalten und die Übersendung von Kontrollberichten verweigern, werde ich Klage erheben. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 201613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201613/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Zeichen: (69) 20202-576/2020 Gr/Ma [#201613]
An Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
AW: Ihr Zeichen: (69) 20202-576/2020 Gr/Ma [#201613]
Datum
7. Dezember 2020 12:42
An
Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
40,4 KB

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Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ihre E-Mail-Anfrage zur Herausgabe von Informationen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen beim PENNY M…
Von
Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihre E-Mail-Anfrage zur Herausgabe von Informationen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen beim PENNY Markt GmbH, Bieberer Str. 95-97, 63071 Offenbach
Datum
10. Dezember 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
471,2 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Anlage übersenden wir die angeforderten letzten Kontrollberichte zum PENNY Markt GmbH, Bieberer Str. 95-97, 63071 Offenbach. Des Weiteren sehen wir Ihre Einwände als erledigt an. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Veröffentlichung der Berichte im Internet zur Erhebung von Schadenersatzansprüchen durch den Betreiber führen kann. Mit freundlichen Grüßen

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