Schriftverkehr zu Haber-Diwell-Erlass
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
der BfDI hat in seinem 28. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz die fehlende Gesetzesgrundlage für Abfragen beim Bundesamt für Verfassungsschutz vor der Vergabe von öffentlicher Förderung kritisiert und dabei die Auffassung des BMI zum sog. Haber-Diwell-Erlass wiedergegeben (vgl. S. 51).
Bitte senden Sie mir sämtlichen Schriftverkehr zwischen BfDI und BMI zum Umgang mit dem Haber-Diwell-Erlass zu. Personenbezogene Daten wie Kontaktadressen und Unterschriften können, soweit erforderlich, geschwärzt werden.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG, bitte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum25. Oktober 2020
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28. November 2020
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