Rettungsdienst-Bedarfsplan

Anfrage an: Feuerwehr Hamburg

Aktueller Rettungsdienst-Bedarfsplan für die Stadt Hamburg über eine flächendeckende, bedarfs- und fachgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports als medizinisch-organisatorische Einheit der Gefahrenabwehr und Gesundheitsvorsorge mit Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen nach §12 Abs. 1 HmbRDG.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Oktober 2020
  • Frist
    28. November 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Feuerwehr Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rettungsdienst-Bedarfsplan [#201662]
Datum
26. Oktober 2020 07:16
An
Feuerwehr Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Aktueller Rettungsdienst-Bedarfsplan für die Stadt Hamburg über eine flächendeckende, bedarfs- und fachgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports als medizinisch-organisatorische Einheit der Gefahrenabwehr und Gesundheitsvorsorge mit Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen nach §12 Abs. 1 HmbRDG.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201662/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Rettungsdienst-Bedarfsplan“ vom 26.10.2020 (#201…
An Feuerwehr Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rettungsdienst-Bedarfsplan [#201662]
Datum
28. November 2020 11:42
An
Feuerwehr Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Rettungsdienst-Bedarfsplan“ vom 26.10.2020 (#201662) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201662/
Feuerwehr Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Diese zweite Anfrage von Ihnen ist …
Von
Feuerwehr Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Rettungsdienst-Bedarfsplan [#201662]
Datum
1. Dezember 2020 15:27
Status
Warte auf Antwort
image001.png
23,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Diese zweite Anfrage von Ihnen ist aufgrund verschiedener Umstände untergegangen. Zusammen mit Ihrer zweiten Anfrage werde ich Ihnen die Antwort bis zu der von Ihnen verlängerten Frist (12.12.2020) zuliefern. Mit freundlichen Grüßen
Feuerwehr Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort zum Rettungsdienst-Bedarfsplan, die …
Von
Feuerwehr Hamburg
Betreff
AW: Rettungsdienst-Bedarfsplan
Datum
14. Dezember 2020 15:18
Status
Warte auf Antwort
image001.png
23,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort zum Rettungsdienst-Bedarfsplan, die E-Mailadresse dieser Anfrage kam mit einer Fehlermeldung zurück. Hier nun der Text, der Ihnen hätte am 12.12.2020 zugehen sollen. Hamburg ist eine Einheitsgemeinde mit nur einem Aufgabenträger des öffentlichen Rettungsdienstes. Die Feuerwehr Hamburg ist nach § 3 Absatz 1 Hamburgisches Feuerwehrgesetz i.V.m. § 13 HmbRDG Träger des Rettungsdienstes. Daher gibt es – anders als in zahlreichen Flächenländern – in Hamburg keinen Rettungsdienstbedarfsplan. Rettungsdienstbedarfspläne in den Flächenländern dienen der Sicherstellung einer Planung nach landesweit einheitlichen Kriterien durch die jeweiligen Aufgabenträger in den Kommunen bzw. Rettungsdienstbezirken. Die landesweit einheitliche Bedarfsplanung ist in Hamburg durch die Begrenzung auf die Feuerwehr Hamburg als alleinigen Aufgabenträger des öffentlichen Rettungsdienstes stets gewährleistet. Die Bedarfsermittlung der Feuerwehr Hamburg wird anhand einer dem Stand der Technik entsprechenden risikoabhängigen Standort- und Fahrzeugbemessung durchgeführt. Die Grundlage ist eine Betrachtung der Einsatzzahlen aus dem vorhergehenden Jahr, die in eine Prognose für das nachfolgende Jahr einfließt. Die Bedarfsplanung der Feuerwehr Hamburg berücksichtigt dabei neben den eigenen Ressourcen die Standorte und Einsatzmittel von Hilfsorganisationen und anderen Leistungserbringern von Rettungsdienstleistern in der Notfallrettung. Derzeit werden in Hamburg im öffentlichen Rettungsdienst und von anderen Leistungserbringern bis zu 115 RTW von 45 Standorten aus in der Notfallrettung eingesetzt. Die Rettungsstandorte sind im Stadtgebiet so verteilt, dass die bestmögliche regelmäßige Einhaltung der Eintreffzeiten gewährleistet werden kann. Die aktuelle sowie die bisherigen Bedarfsermittlungen dürfen nur für den internen Dienstgebrauch genutzt werden. Durch eine Bekanntgabe der Inhalte der konkreten Bedarfsermittlung würde Dritten die Möglichkeit eröffnet, sich als mögliche künftige Leistungserbringer für in der Zukunft durchzuführende Ausschreibungen von Leistungen der Notfallrettung einen Wettbewerbsvorteil verschaffen zu können. Daher bitte ich um Verständnis, dass wir die konkrete Bedarfsplanung nicht veröffentlichen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit lege ich Widerspruch ein gegen die Ablehung auf Zugang zum Bedarfsplan-Rett…
An Feuerwehr Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rettungsdienst-Bedarfsplan [#201662]
Datum
27. Februar 2021 10:53
An
Feuerwehr Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit lege ich Widerspruch ein gegen die Ablehung auf Zugang zum Bedarfsplan-Rettungsdienst der Stadt Hamburg. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201662/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rettungsdienst-Bedarfsplan“ [#201662] [#201662]
Datum
27. Februar 2021 10:56
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/201662/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Veröffentlichung des Bedarfsplan Rettungsdienst nicht aus Wettbewerbsgründen geheim gehalten werden darf. Anderen Städte und Gemeinden veröffentlich von sich aus bereits Ihre Bedarfspläne für den öffentloch-rechtlichen Rettungsdienst. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 201662.pdf - 2020-12-01_1-image001.png - 2020-12-14_1-image001.png Anfragenr: 201662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201662/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. März 2021 07:58
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage nach HmbTG (I3/679/2021) Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Eingabe vom 27.2.2021. Sie …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage nach HmbTG (I3/679/2021)
Datum
20. Mai 2021 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Eingabe vom 27.2.2021. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten sich über das Portal „Frag den Staat“ am 26.10.2020 an die Behörde für Inneres und Sport (BIS) gewandt und Auskunft über den Rettungsdienst-Bedarfsplan der Freien und Hansestadt Hamburg flächendeckende, bedarfs- und fachgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports als medizinisch-organisatorische Einheit der Gefahrenabwehr und Gesundheitsvorsorge mit Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen nach §12 Abs. 1 HmbRDG beantragt. Mit Schreiben vom 1.12.2020 hat die BIS Ihnen mitgeteilt, dass Hamburg als Einheitsgemeinde keinen Rettungsdienst-Bedarfsplan erstelle, weil das Erfordernis für einen solchen Plan – die Sicherstellung einer Planung nach landesweit einheitlichen Kriterien – sich nicht stelle. Die aktuellen und konkreten Bedarfsermittlungen könnten nicht herausgegeben werden, weil man befürchte, dass sich dann Bieter bei einer Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen einen Vorteil verschaffen könnten. Ich habe hierzu die BIS kontaktiert und um genauere Erläuterung der Ablehnungsgründe gebeten. Man hat mir mitgeteilt, dass einer Herausgabe von Informationen, die in einem Rettungsdienst-Bedarfsplan typischerweise enthalten seien, zudem auch Bedenken in Bezug auf die innere Sicherheit (§ 6 Abs. 3 Nr. 1 HmbTG) entgegenstehen. Der Auskunftsanspruch nach § 1 Abs. 2 HmbTG richtet sich auf Informationen, die bei den informationspflichtigen Stellen vorhanden sind. Wenn ein einheitlicher Rettungsdienst-Bedarfsplan für Hamburg nicht vorhanden ist, besteht demnach kein Anspruch auf Zugang zu einem solchen Plan. Ich habe die BIS so verstanden, dass die Informationen, die in anderen Bundesländern in Rettungsdienst-Bedarfsplänen enthalten sind, natürlich grundsätzlich auch in Hamburg vorliegen, allerdings eben nicht in einem einheitlichen Dokument und teils in unterschiedlichen Abteilungen der BIS. Ich würde Ihnen daher empfehlen, Ihren Antrag auf Informationszugang dahingehend zu konkretisieren, dass Sie genauer bezeichnen, welche konkreten Informationen Sie den Unterlagen der BIS gern entnehmen möchten (Beispiel: Lage und Ausstattung der Rettungswachen, Personalbedarf der Rettungswachen o.ä.). Im günstigsten Fall stehen einer Herausgabe dieser Informationen keine Ablehnungsgründe entgegen. Falls die BIS bei ihrer ablehnenden Haltung bleibt, wäre eine rechtliche Überprüfung für jede konkrete Information möglich. Ich kann leider aber nicht pauschal dazu Stellung nehmen, ob Informationen, die in anderen Bundesländern in Rettungsdienst-Bedarfsplänen enthalten wären, von der BIS zu Recht nicht herausgegeben werden. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen