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Messung von tieffrequentem Schall und elektromagnetischen Wellen in Privatwohnungen

Bitte um Übersendung von Vorschriften, Anweisungen o.ä., auf deren Grundlage die behördliche Messung der beiden Umweltfaktoren tieffrequenter Schall und elektromagnetische Wellen in Privatwohnungen ausgesetzt ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Oktober 2020
  • Frist
    28. November 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte um Übersendun…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Messung von tieffrequentem Schall und elektromagnetischen Wellen in Privatwohnungen [#201663]
Datum
26. Oktober 2020 08:44
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte um Übersendung von Vorschriften, Anweisungen o.ä., auf deren Grundlage die behördliche Messung der beiden Umweltfaktoren tieffrequenter Schall und elektromagnetische Wellen in Privatwohnungen ausgesetzt ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201663/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit sende ich Ihnen das Antwortschreiben des Bundesumweltministeriums (Anlage) w…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Schreiben Frau Antragsteller/in: Messung von tieffrequentem Schall und elektromagnetischen Wellen in Privatwohnungen [#201663]
Datum
24. November 2020 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit sende ich Ihnen das Antwortschreiben des Bundesumweltministeriums (Anlage) wie erbeten an die u.g. Mail-Adresse zu. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Vorschriften über Messungen von tieffrequentem Schall und elektromagnetischen Wellen in Privatwohnungen Gz.: IG I …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Vorschriften über Messungen von tieffrequentem Schall und elektromagnetischen Wellen in Privatwohnungen
Datum
24. November 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Gz.: IG I 3 - 0723/001-2020.0056 ..."Vorschriften, Anweisungen o.ä., auf deren Grundlage die behördliche Messung der beiden Umweltfaktoren tieffrequenter Schall in Privatwohnungen ausgesetzt sei, und um deren Zusendung Sie bitten, sind im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nicht vorhanden. Die insoweit angesprochenen Aspekte, nämlich die Entscheidung, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Art und Weise Messungen oder sonstige Ermittlungen von anlagenbezogenen Geräuschimmissionen einschließlich tieffrequenter Geräusche im Einzelfall erfolgen oder nicht erfolgen, dürften dem Bereich des Vollzugs zuzurechnen sein. Nach den einschlägigen Kompetenzregelungen des Grundgesetzes ist der Vollzug des Immissionsschutzrechts Aufgabe der Länder. "...