Nutzung der Software "Zoom" an der TU Kaiserslautern

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie die TU Kaiserslautern im Rahmen einer Rundmail mitgeteilt hat, wurde für eine "Zoom-Campuslizenz" beschafft. Auf Basis der Selbstdarstellung der Universität erfolgt die Nutzung von Zoom auf rein freiwilliger Basis. Wie mir zugetragen wurde, finden jedoch Vorlesungen z.T. ausschließlich via Zoom statt - eine Freiwilligkeit ist für mich hierbei nicht mehr gegeben. Unter Berücksichtigung der Entscheidung der Studierendenschaft, Zoom nicht nur nicht zu verwenden, sondern die Benutzung explizit, aufgrund von Datenschutz- und Sicherheitsbednken, zu untersagen, ist diese Entscheidung der Universität bedauerlich.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Vertrag, der zur Beschaffung der Zoom-Campuslizenz führte
* (sofern vorhanden) Ausschreibung zur Beschaffung eines Videokonferenzsystems mit den entsprechenden Anforderungen etc.
* (sofern vorhanden) Vergleich (auch anderer) Konferenzsysteme auf ihre Eignung für die jeweiligen Einsatzzwecke an der TUK
* (sofern vorhanden) Entscheidungsverlauf zwischen einem eigenbetriebenen Konferenzsystem und einem externen Zukauf (in diesem Beispiel Zoom)
* Stellungnahme des Datenschutzverantwortlichen (auch inkl. Datenschutzfolgeabschätzen, Vereinbarkeit mit DSGVO etc.), sowie (sofern vorhanden) externer Gutachter
* Dokumentation bzgl. Datenschutz von Zoom i.V.m. der Universität (z.B. Auftragsdatenverarbeitungsvertrag)
* Protokolle innerhalb der Entscheidungsgremien betreffend der Abwägung von Nutzen gegenüber Kosten, Datenschutzmängeln und möglicher Grundrechtsintensivität der Nutzung von Zoom

Bitte erteilen Sie Auskunft zu folgenden Fragen:
* Wurde für andere Videokonferenzsysteme Geld ausgegeben? Falls ja, welche?
* Wurde die Entwicklung freier Konferenzsoftware durch Geldzahlungen unterstützt (z.B. für Jitsi oder BigBlueButton)? Falls nein, warum nicht?
* Wurde die Entwicklung freier Software immateriell unterstützt (z.B. durch die Bereitstellung von HiWis, Studienleistungen in diesem Bereich, Rechenkapazität)? Falls nein, warum nicht?
* Wie wird sichergestellt, dass Zoom die Daten im Geltungsbereich der DSGVO verarbeitet?
* Bestehen für die Universität in diesem Zusammenhang Haftungsrisiken?
* Welche Maßnahmen werden getroffen um eine "Freiwilligkeit" der Nutzung von Zoom sicherzustellen sowie Verletzungen der informationellen Selbstbestimmung Studierender auszuschließen (z.B. verzwingende Kameranutzung)
* Es gibt überlieferte Beispiele für Zensurmaßnahme von Seiten Zooms (z.B. wenn die Zensur von Seiten Zooms diskutiert werden soll) beispielsweise von der NYU. Wie wurde vertraglich mit Zoom sichergestellt dass dies an der TU nicht passieren wird und die Lehre auch kritische Aspekte entsprechend diskutieren kann?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Alternativ geht auch per Hauspost an den AStA der TU zu meinen Händen. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Oktober 2020
  • Frist
    28. November 2020
  • Ein:e Follower:in
Silvan Stein
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, wie die TU Kaiserslautern im Rahmen einer Rundmail…
An Technische Universität Kaiserslautern Details
Von
Silvan Stein
Betreff
Nutzung der Software "Zoom" an der TU Kaiserslautern [#201667]
Datum
26. Oktober 2020 10:12
An
Technische Universität Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, wie die TU Kaiserslautern im Rahmen einer Rundmail mitgeteilt hat, wurde für eine "Zoom-Campuslizenz" beschafft. Auf Basis der Selbstdarstellung der Universität erfolgt die Nutzung von Zoom auf rein freiwilliger Basis. Wie mir zugetragen wurde, finden jedoch Vorlesungen z.T. ausschließlich via Zoom statt - eine Freiwilligkeit ist für mich hierbei nicht mehr gegeben. Unter Berücksichtigung der Entscheidung der Studierendenschaft, Zoom nicht nur nicht zu verwenden, sondern die Benutzung explizit, aufgrund von Datenschutz- und Sicherheitsbednken, zu untersagen, ist diese Entscheidung der Universität bedauerlich. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Vertrag, der zur Beschaffung der Zoom-Campuslizenz führte * (sofern vorhanden) Ausschreibung zur Beschaffung eines Videokonferenzsystems mit den entsprechenden Anforderungen etc. * (sofern vorhanden) Vergleich (auch anderer) Konferenzsysteme auf ihre Eignung für die jeweiligen Einsatzzwecke an der TUK * (sofern vorhanden) Entscheidungsverlauf zwischen einem eigenbetriebenen Konferenzsystem und einem externen Zukauf (in diesem Beispiel Zoom) * Stellungnahme des Datenschutzverantwortlichen (auch inkl. Datenschutzfolgeabschätzen, Vereinbarkeit mit DSGVO etc.), sowie (sofern vorhanden) externer Gutachter * Dokumentation bzgl. Datenschutz von Zoom i.V.m. der Universität (z.B. Auftragsdatenverarbeitungsvertrag) * Protokolle innerhalb der Entscheidungsgremien betreffend der Abwägung von Nutzen gegenüber Kosten, Datenschutzmängeln und möglicher Grundrechtsintensivität der Nutzung von Zoom Bitte erteilen Sie Auskunft zu folgenden Fragen: * Wurde für andere Videokonferenzsysteme Geld ausgegeben? Falls ja, welche? * Wurde die Entwicklung freier Konferenzsoftware durch Geldzahlungen unterstützt (z.B. für Jitsi oder BigBlueButton)? Falls nein, warum nicht? * Wurde die Entwicklung freier Software immateriell unterstützt (z.B. durch die Bereitstellung von HiWis, Studienleistungen in diesem Bereich, Rechenkapazität)? Falls nein, warum nicht? * Wie wird sichergestellt, dass Zoom die Daten im Geltungsbereich der DSGVO verarbeitet? * Bestehen für die Universität in diesem Zusammenhang Haftungsrisiken? * Welche Maßnahmen werden getroffen um eine "Freiwilligkeit" der Nutzung von Zoom sicherzustellen sowie Verletzungen der informationellen Selbstbestimmung Studierender auszuschließen (z.B. verzwingende Kameranutzung) * Es gibt überlieferte Beispiele für Zensurmaßnahme von Seiten Zooms (z.B. wenn die Zensur von Seiten Zooms diskutiert werden soll) beispielsweise von der NYU. Wie wurde vertraglich mit Zoom sichergestellt dass dies an der TU nicht passieren wird und die Lehre auch kritische Aspekte entsprechend diskutieren kann? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Alternativ geht auch per Hauspost an den AStA der TU zu meinen Händen. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Silvan Stein Anfragenr: 201667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201667/ Postanschrift Silvan Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Silvan Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> ergänzend zu meiner heutigen Nachfrage musste ich feststellen dass die "…
An Technische Universität Kaiserslautern Details
Von
Silvan Stein
Betreff
AW: Nutzung der Software "Zoom" an der TU Kaiserslautern [#201667]
Datum
26. Oktober 2020 12:21
An
Technische Universität Kaiserslautern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ergänzend zu meiner heutigen Nachfrage musste ich feststellen dass die "Freiwilligkeit" auf der Seite des RHRK (https://www.rhrk.uni-kl.de/index.php?id=2666) nun verschwunden ist. In den Nutzungsbedingungen kommt die Freiwilligkeit immerhin noch(?) vor. Aus welchem Grund wurde die Freiwilligkeit gestrichen? Mit freundlichen Grüßen Silvan Stein Anfragenr: 201667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201667/
Silvan Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> leider habe ich nach nunmehr 10 Tagen noch keine Eingangsbestätigung meiner …
An Technische Universität Kaiserslautern Details
Von
Silvan Stein
Betreff
AW: Nutzung der Software "Zoom" an der TU Kaiserslautern [#201667]
Datum
5. November 2020 13:58
An
Technische Universität Kaiserslautern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> leider habe ich nach nunmehr 10 Tagen noch keine Eingangsbestätigung meiner beiden E-Mails erhalten. Ich würde um entsprechende Bestätigung bitten. Gerne auch von wem die Anfrage aktuell bearbeitet wird. Mit freundlichen Grüßen Silvan Stein Anfragenr: 201667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201667/
Technische Universität Kaiserslautern
Lieber Herr [geschwärzt], wir hatten Ihre Anfrage an Frau [geschwärzt] "[geschwärzt]" weitergeleitet. …
Von
Technische Universität Kaiserslautern
Betreff
AW: Nutzung der Software "Zoom" an der TU Kaiserslautern [#201667]
Datum
5. November 2020 14:15
Status
Warte auf Antwort
Lieber Herr [geschwärzt], wir hatten Ihre Anfrage an Frau [geschwärzt] "[geschwärzt]" weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Technische Universität Kaiserslautern
Sehr [geschwärzt], unser Antwortschreiben erreicht Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] […
Von
Technische Universität Kaiserslautern
Betreff
Nutzung der Software "Zoom" an der TU Kaiserslautern [#201667]
Datum
26. November 2020 14:28
Status
Warte auf Antwort
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3,3 KB


Sehr [geschwärzt], unser Antwortschreiben erreicht Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Technische Universität Kaiserslautern
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Von
Technische Universität Kaiserslautern
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. November 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Silvan Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> leider war auch heute nichts in der Hauspost gewesen. In normalen Zeiten wür…
An Technische Universität Kaiserslautern Details
Von
Silvan Stein
Betreff
AW: Nutzung der Software "Zoom" an der TU Kaiserslautern [#201667]
Datum
30. November 2020 12:16
An
Technische Universität Kaiserslautern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> leider war auch heute nichts in der Hauspost gewesen. In normalen Zeiten würde ich von einer inneruniversitären Postlaufzeit von einem Tag ausgehen. Ich würde einen Fehler beim Empfänger gerne ausschließen. Wurde das Schreiben an den AStA zu meinen Händen versandt? Mit freundlichen Grüßen Silvan Stein Anfragenr: 201667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201667/

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Sehr geehrter Herr Stein, die Zustellung erfolgte verfahrensbedingt per Briefpost an die von Ihnen angegebene Adr…
Von
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Betreff
AW: Nutzung der Software "Zoom" an der TU Kaiserslautern [#201667]
Datum
2. Dezember 2020 15:01
Status
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3,3 KB


Sehr geehrter Herr Stein, die Zustellung erfolgte verfahrensbedingt per Briefpost an die von Ihnen angegebene Adresse in Idar-Oberstein. Mit freundlichen Grüßen