Nutzung der Software "Zoom" an der TU Kaiserslautern
Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie die TU Kaiserslautern im Rahmen einer Rundmail mitgeteilt hat, wurde für eine "Zoom-Campuslizenz" beschafft. Auf Basis der Selbstdarstellung der Universität erfolgt die Nutzung von Zoom auf rein freiwilliger Basis. Wie mir zugetragen wurde, finden jedoch Vorlesungen z.T. ausschließlich via Zoom statt - eine Freiwilligkeit ist für mich hierbei nicht mehr gegeben. Unter Berücksichtigung der Entscheidung der Studierendenschaft, Zoom nicht nur nicht zu verwenden, sondern die Benutzung explizit, aufgrund von Datenschutz- und Sicherheitsbednken, zu untersagen, ist diese Entscheidung der Universität bedauerlich.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Vertrag, der zur Beschaffung der Zoom-Campuslizenz führte
* (sofern vorhanden) Ausschreibung zur Beschaffung eines Videokonferenzsystems mit den entsprechenden Anforderungen etc.
* (sofern vorhanden) Vergleich (auch anderer) Konferenzsysteme auf ihre Eignung für die jeweiligen Einsatzzwecke an der TUK
* (sofern vorhanden) Entscheidungsverlauf zwischen einem eigenbetriebenen Konferenzsystem und einem externen Zukauf (in diesem Beispiel Zoom)
* Stellungnahme des Datenschutzverantwortlichen (auch inkl. Datenschutzfolgeabschätzen, Vereinbarkeit mit DSGVO etc.), sowie (sofern vorhanden) externer Gutachter
* Dokumentation bzgl. Datenschutz von Zoom i.V.m. der Universität (z.B. Auftragsdatenverarbeitungsvertrag)
* Protokolle innerhalb der Entscheidungsgremien betreffend der Abwägung von Nutzen gegenüber Kosten, Datenschutzmängeln und möglicher Grundrechtsintensivität der Nutzung von Zoom
Bitte erteilen Sie Auskunft zu folgenden Fragen:
* Wurde für andere Videokonferenzsysteme Geld ausgegeben? Falls ja, welche?
* Wurde die Entwicklung freier Konferenzsoftware durch Geldzahlungen unterstützt (z.B. für Jitsi oder BigBlueButton)? Falls nein, warum nicht?
* Wurde die Entwicklung freier Software immateriell unterstützt (z.B. durch die Bereitstellung von HiWis, Studienleistungen in diesem Bereich, Rechenkapazität)? Falls nein, warum nicht?
* Wie wird sichergestellt, dass Zoom die Daten im Geltungsbereich der DSGVO verarbeitet?
* Bestehen für die Universität in diesem Zusammenhang Haftungsrisiken?
* Welche Maßnahmen werden getroffen um eine "Freiwilligkeit" der Nutzung von Zoom sicherzustellen sowie Verletzungen der informationellen Selbstbestimmung Studierender auszuschließen (z.B. verzwingende Kameranutzung)
* Es gibt überlieferte Beispiele für Zensurmaßnahme von Seiten Zooms (z.B. wenn die Zensur von Seiten Zooms diskutiert werden soll) beispielsweise von der NYU. Wie wurde vertraglich mit Zoom sichergestellt dass dies an der TU nicht passieren wird und die Lehre auch kritische Aspekte entsprechend diskutieren kann?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Alternativ geht auch per Hauspost an den AStA der TU zu meinen Händen. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum26. Oktober 2020
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28. November 2020
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