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Einfluss der Bayerischen Landespolitik anlässlich der Kabinettsentscheidung zu den Sicherheitsverordnungen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Kabinettsentscheidung zu den Sicherheitsverordnungen gab es laut Pressemeldung den Versuch der Bayerischen Landespolitik, Einfluss auf den Verordnungsinhalt zu nehmen - siehe SPIEGEL-Online, 05.05.2020: Atommüll in Bayern? Nein, Danke! (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/atommuell-endlager-markus-soeder-und-horst-seehofer-wollen-lager-in-bayern-verhindern-a-7e3336dd-e1ea-49fc-8ffd-077d44280af6).

Der Versuch der Einflussnahme wurde durch das BMU bestätigt. Somit liegen dem BMU Unterlagen darüber vor. Mein Antrag an das NBG, diesem Fall nachzugehen, wurde vom NBG offensichtlich nicht weiterverfolgt, da nichts an die Öffentlichkeit gedrungen ist.

Ich beantrage die Übersendung aller Unterlagen zu dieser Angelegenheit. Sollten Unterlagen an anderer Stelle als dem BMU zu vermuten sein, beantrage ich zusätzlich die Weitergabe an die entsprechenden Stellen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Oktober 2020
  • Frist
    28. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in im Zuge der Kabinettsentscheidung zu den Sicherheitsver…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einfluss der Bayerischen Landespolitik anlässlich der Kabinettsentscheidung zu den Sicherheitsverordnungen [#201697]
Datum
26. Oktober 2020 14:43
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in im Zuge der Kabinettsentscheidung zu den Sicherheitsverordnungen gab es laut Pressemeldung den Versuch der Bayerischen Landespolitik, Einfluss auf den Verordnungsinhalt zu nehmen - siehe SPIEGEL-Online, 05.05.2020: Atommüll in Bayern? Nein, Danke! (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/atommuell-endlager-markus-soeder-und-horst-seehofer-wollen-lager-in-bayern-verhindern-a-7e3336dd-e1ea-49fc-8ffd-077d44280af6). Der Versuch der Einflussnahme wurde durch das BMU bestätigt. Somit liegen dem BMU Unterlagen darüber vor. Mein Antrag an das NBG, diesem Fall nachzugehen, wurde vom NBG offensichtlich nicht weiterverfolgt, da nichts an die Öffentlichkeit gedrungen ist. Ich beantrage die Übersendung aller Unterlagen zu dieser Angelegenheit. Sollten Unterlagen an anderer Stelle als dem BMU zu vermuten sein, beantrage ich zusätzlich die Weitergabe an die entsprechenden Stellen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201697/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.10.2020, in der Sie im Rahmen des Umweltinformati…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Einfluss der Bayerischen Landespolitik anlässlich der Kabinettsentscheidung zu den Sicherheitsverordnungen [#201697]
Datum
25. November 2020 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.10.2020, in der Sie im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes und des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes um Zusendung von Unterlagen zu dem Versuch der Bayerischen Landespolitik, Einfluss auf den Verordnungsinhalt zu nehmen, gebeten haben. Diese Unterlagen stelle ich Ihnen gerne bereit. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die datenschutzrelevanten Daten in den anhängenden Dokumenten geschwärzt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom 25.11.2020 ein. Die Unterlagen …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch zu Bescheid "Einfluss der Bayerischen Landespolitik anlässlich der Kabinettsentscheidung zu den Sicherheitsverordnungen [#201697]" [#201697]
Datum
2. Dezember 2020 18:52
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom 25.11.2020 ein. Die Unterlagen betreffen nicht die Einflussnahme im Zuge der für den 18.03.2020 anberaumten Kabinettssitzung. Das BMU hat am 25.06.2020 den Versuch der Einflussnahme im Vorfeld der anberaumten Kabinettssitzung bestätigt. Insofern müssen Unterlagen dazu im BMU vorliegen. Ich beantrage die sofortige Zusendung. Weiterhin stelle ich den Antrag, mir alle Unterlagen zu EndlSiAnfV und EndlSiUntV, die zwischen 01.11.2020 (Vorfeld der 2. Statuskonferenz des BfE) und 06.04.2020 (offizieller Verordnungsentwurf des BMU) erstellt wurden, zukommen zu lassen. Dazu gehören alle internen und externen Schriftstücke im Zusammenhang mit EndlSiAnfV und EndlSiUntV, so z. B. den VO-Entwurf vom 30.01.2020 und der Entwurf, der für die Kabinettssitzung am 18.03.2020 vorbereitet wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201697/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02. Dezember 2020, in dem Sie weitere Unterlagen i…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Widerspruch zu Bescheid "Einfluss der Bayerischen Landespolitik anlässlich der Kabinettsentscheidung zu den Sicherheitsverordnungen [#201697]" [#201697]
Datum
30. Dezember 2020 15:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02. Dezember 2020, in dem Sie weitere Unterlagen im Zusammenhang mit der Erarbeitung der EndlSiAnfV und EndlSiUntV erbitten. Ich bedauere, dass meine Auskunft vom 25. November 2020 Sie nicht zufriedengestellt hat und bedanke mich für die Konkretisierung Ihrer Anfrage. In der Tat fehlten versehentlich die Dokumente zur Einleitung der weiteren Ressortabstimmung am 31.01.2020. Diese sende ich Ihnen anliegend noch zu, in der Annahme, hiermit nun Ihrem Wunsch zu entsprechen. Ergänzend möchte ich zu dem von Ihnen angesprochenen „Versuch der Einflussnahme der Bayerischen Landespolitik anlässlich der Kabinettsentscheidung zu den Sicherheitsverordnungen" folgende Stellungnahme abgeben: Zu dem Vorgang zum Rechtsetzungsverfahren der Verordnung über Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle liegen hier lediglich die vom bayerischen Umweltministerium im Rahmen der Länderanhörung und die vom Bundesministeriums des Innern (BMI) im Rahmen der Ressortabstimmung jeweils abgegebene Stellungnahme vor. Diese Dokumente haben wir Ihnen mit Schreiben vom 25. 11.2020 zukommen lassen. Das BMI hatte in seiner Stellungnahme unter Bezugnahme derselben Argumentation wie die des Landes Bayern die Zustimmung zur in der Anlage nun beigefügten damals geplanten Kabinettvorlage verweigert. Angesichts dessen hatte das BMU auf eine Kabinettbefassung verzichtet, und die Zuleitung der im Übrigen ressortabgestimmten Verordnung an den Deutschen Bundestag veranlasst. Die Verordnung selbst ist in diesem Zuge nicht verändert worden. Das von Frau Ministerin Schulze gezeichnete Zuleitungsschreiben einschließlich der dem Deutschen Bundestag vorgelegten Verordnung füge ich ebenfalls zu Ihrer Kenntnis bei. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich bitte Sie mir mitzuteilen, ob ich mit den beigefügten Unterlagen und meiner Erläuterung Ihrer Anfrage entsprochen habe, ansonsten bin ich gerne bereit Ihnen einen rechtsmittelfähigen Bescheid auszustellen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMU: www.bmu.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Weitere Unterlagen [#201697]" [#201697] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übersendung der U…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weitere Unterlagen [#201697]" [#201697]
Datum
5. April 2021 12:52
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übersendung der Unterlagen. Im Schreiben des BMU an das Kanzleramt vom 06.04.2020 werden Änderungswünsche des BMI erwähnt. Hiermit stelle ich den Antrag auf Zusendung der Unterlagen zu diesen Änderungswünschen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201697/

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
WG: Weitere Unterlagen [#201697]" [#201697] Aktenzeichen: 0723/001-2021.0036 Sehr Antragsteller/in viele…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Weitere Unterlagen [#201697]" [#201697]
Datum
16. April 2021 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: 0723/001-2021.0036 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 5. April 2021 in der Sie um die Änderungswünsche des Bundesinnenministeriums bitten, welche im Schreiben des Bundesumweltministeriums an das Kanzleramt vom 6. April 2020 erwähnt werden. Gerne möchte ich Ihnen hierbei behilflich sein. Das von Ihnen erbetene Schreiben, welches die Änderungswünsche des Bundesinnenministeriums enthält, ist Ihnen am 25. November 2020 im Rahmen dieser Anfrage übermittelt worden. Das Dokument finden Sie unter https://fragdenstaat.de/anfrage/einfluss-der-bayerischen-landespolitik-anlasslich-der-kabinettsentscheidung-zu-den-sicherheitsverordnungen/542365/anhang/Ressortabstimmung_BMI.pdf. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMU: www.bmu.de/datenschutz<http://www.bmu.de/datenschutz>. Mit freundlichen Grüßen