Einfluss der Bayerischen Landespolitik anlässlich der Kabinettsentscheidung zu den Sicherheitsverordnungen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge der Kabinettsentscheidung zu den Sicherheitsverordnungen gab es laut Pressemeldung den Versuch der Bayerischen Landespolitik, Einfluss auf den Verordnungsinhalt zu nehmen - siehe SPIEGEL-Online, 05.05.2020: Atommüll in Bayern? Nein, Danke! (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/atommuell-endlager-markus-soeder-und-horst-seehofer-wollen-lager-in-bayern-verhindern-a-7e3336dd-e1ea-49fc-8ffd-077d44280af6).
Der Versuch der Einflussnahme wurde durch das BMU bestätigt. Somit liegen dem BMU Unterlagen darüber vor. Mein Antrag an das NBG, diesem Fall nachzugehen, wurde vom NBG offensichtlich nicht weiterverfolgt, da nichts an die Öffentlichkeit gedrungen ist.
Ich beantrage die Übersendung aller Unterlagen zu dieser Angelegenheit. Sollten Unterlagen an anderer Stelle als dem BMU zu vermuten sein, beantrage ich zusätzlich die Weitergabe an die entsprechenden Stellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum26. Oktober 2020
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28. November 2020
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