Verzeichnis der mit Unterauftragsver­arbeitern geschlossenen Klauseln aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag mit Zoom Video Communications

- Das Verzeichnis der mit Unterauftragsver­arbeitern nach den Klauseln geschlossenen Vereinbarungen, die von Zoom Video Communications nach Klausel 5 Buchstabe j der EU-Standardvertragsklauseln über­mittelt wurden. (siehe Klausel 11 Abs. 4 der EU-Standardvertragsklauseln)

Nach Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung zum Einsatz des Konferenzdienstes Zoom der TUK wurden mit Zoom Video Communications die EU-Standardvertragsklauseln (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32010D0087&from=EN) abgeschlossen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Oktober 2020
  • Frist
    28. November 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Das Verzeichnis…
An Technische Universität Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verzeichnis der mit Unterauftragsver­arbeitern geschlossenen Klauseln aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag mit Zoom Video Communications [#201706]
Datum
26. Oktober 2020 15:54
An
Technische Universität Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Das Verzeichnis der mit Unterauftragsver­arbeitern nach den Klauseln geschlossenen Vereinbarungen, die von Zoom Video Communications nach Klausel 5 Buchstabe j der EU-Standardvertragsklauseln über­mittelt wurden. (siehe Klausel 11 Abs. 4 der EU-Standardvertragsklauseln) Nach Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung zum Einsatz des Konferenzdienstes Zoom der TUK wurden mit Zoom Video Communications die EU-Standardvertragsklauseln (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32010D0087&from=EN) abgeschlossen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201706/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Technische Universität Kaiserslautern
Verzeichnis der mit Unterauftragsverarbeitern geschlossenen Klauseln aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag mit Zoom…
Von
Technische Universität Kaiserslautern
Betreff
Verzeichnis der mit Unterauftragsverarbeitern geschlossenen Klauseln aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag mit Zoom Video Communications [#201706]
Datum
26. November 2020 09:27
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,3 KB


Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihre über die Internetplattform fragdenstaat.de übermittelte und am 26.10.2020 in der Pressestelle der Universität eingegangene Anfrage mit der Nummer [geschwärzt] ist uns zur Beantwortung weitergeleitet worden. Wir weisen darauf hin, dass ein Auskunftsantrag nach § 11 Abs. 2 LTranspG die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen muss. Hierzu ist gemäß Ziff. 11.2.1 der Verwaltungsvorschrift zum LTranspG die Mitteilung Ihres vollständigen Namens und Ihrer Anschrift erforderlich. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Anfragen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, nicht beantworten können. Bis zur Nachreichung der fehlenden Angaben wird der Vorgang nicht weiterverfolgt. Mit freundlichen Grüßen ___________________________________ [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verzeichnis der mit Unterauftragsverarbeitern geschlossenen Klauseln aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag mit …
An Technische Universität Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verzeichnis der mit Unterauftragsverarbeitern geschlossenen Klauseln aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag mit Zoom Video Communications [#201706]
Datum
26. November 2020 13:34
An
Technische Universität Kaiserslautern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß Ziff. 11.2.1 Satz 7 der Verwaltungsvorschrift zum LTranspG auch ohne Nachfrage bezüglich der Identität unkompliziert eine unmittelbare Auskunft erteilt werden kann, sofern offenkundig weder Dritte noch entgegenstehende Belange betroffen sein können. Falls dies also nicht der Fall ist, können Sie diese Anfrage durchaus beantworten, sie sind jedoch nicht ausdrücklich dazu verpflichtet. Nichtsdestotrotz erhalten Sie im Folgenden meinen vollständigen Namen und Adresse, so dass eine ordnungsgemäße Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist ermöglicht bleibt: [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] Ich bitte Sie dennoch um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 201706 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Technische Universität Kaiserslautern
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Von
Technische Universität Kaiserslautern
Betreff
Verzeichnis der mit Unterauftragsverarbeitern geschlossenen Klauseln aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag mit Zoom Video Communications [#201706]
Datum
26. November 2020 16:40
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen hiermit den Erhalt Ihrer Personalien. Wir werden auf die Angelegenheit innerhalb der Monatsfrist gem. §§ 11 Abs. 2 S. 2, 12 Abs. 3 LTranspG unaufgefordert zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

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Technische Universität Kaiserslautern
AW: Verzeichnis der mit Unterauftragsverarbeitern geschlossenen Klauseln aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag mit …
Von
Technische Universität Kaiserslautern
Betreff
AW: Verzeichnis der mit Unterauftragsverarbeitern geschlossenen Klauseln aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag mit Zoom Video Communications [#201706]
Datum
18. Dezember 2020 15:48
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre über das Portal fragdenstaat.de gestellte Anfrage Nr. #201706, um die Angaben nach Ziff. 11.2.1 zu § 11 Abs. Abs. 2 LTranspG am 26. November 2020 ergänzt, beantworten wir wie folgt: Die angeforderten Informationen zum Verzeichnis der mit den Unterauftragsverarbeitern geschlossenen Vereinbarungen finden Sie unter https://zoom.us/subprocessors, insbesondere aus der Spalte "International Transfer Mechanism" ergibt sich, dass entweder die EU-Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses, kurz: SCCs) oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Binding Corporate Rules, kurz: BCRs) vereinbart wurden. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. ---------- Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kanzler der Technischen Universität Kaiserslautern, Gottlieb-Daimler-Str. Geb. 47, 67663 Kaiserslautern schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. ----------- Unabhängig davon haben Sie die Möglichkeit, den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen (§ 12 Abs. 4 Satz 6 LTranspG). Wir weisen darauf hin, dass die Anrufung keinen Einfluss auf die vorstehende Widerspruchsfrist hat. Mit freundlichen Grüßen