Nachträglicher Kostenbescheid für IFG Anfrage, unerlaubte Übertragung an Anwälte, Eintreiben über Gerichtsvollzieher
Bei der IFG Anfrage:
hat die Kommune trotz der Aufforderung die Kosten im Vorfeld zu benennen keine Kosten benannt und trotz verzögerter und unvollständiger Beantwortung nachträglich Kosten in Höhe von 80€ (auf Basis einer Gebührenordnung entstanden vor dem IFG Gesetz) geltend gemacht.
Nach einem bis heute nicht bearbeiteten Widerspruch wurde versucht die "Gebühren" über die Hauskanzlei des Bürgermeisteramtes Schussenried (Eisenmann Wahle Birk und Weidner Stuttgart&Dresden) durch heimliches Hinzufügen zu einer Anwaltsrechnung eines Dr Reinhard Heer einzutreiben.
Nachdem das Eintreiben des Geldes, wegen Rückfragen der Gerichtes an die Anwaltskanzlei, fraglich wurde versucht die Kommune (bei einem immer noch nicht bearbeiteten Widerspruchsbescheid) das Geld (nun 135,60€) nun über den Obergerichtsvollzieher Torsten Weber Biberach einzutreiben.
Es werden folgende Unterlagen erbeten:
1. Die Benennung der bei der IFG angefallenen Aufwände/Kosten im Detail (die Stadträte die damals beschlossen haben die IFG-angefragte Studie zur Verkehrsberuhigung den Bürgern vorzuenthalten sind bis heute nicht benannt).
2. Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Gebührenordnung (und deren Verbindung zu einem damals noch nicht existenten IFG Gesetz).
3. Der Widerspruch des IFG Anfragenden.
4. Die konkrete Benennung von wem (war es der Bürgermeister Achim Deinet oder der Kämmerer Carsten Kubot oder war es jemand anderer) und mit welcher Begründung diese Forderung der Gebühren für die IFG Anfrage an die Anwaltskanzlei Eisenmann Wahle Birk und Weidner und den Mitarbeiter Dr Reinhard Heer übergeben wurde?
5. Wann wurde die offensichtlich an Eisenmann, Wahle Birk und Weidner abgetretene Forderung wieder an die Kommune Schussenried zurückübertragen ?
(Für den konkret benannten Schuldner scheint es dass nun in möglicherweise betrügerischer Manier versucht wird eine Rechnung doppelt einzureiben).
Hierzu werden alle schriftlichen Unterlagen erbeten.
6. Das Schreiben des Bürgermeisters dass seine Mitarbeiter qualifiziert seien.
7. Nachdem hier der Gerichtsvollzieher eingeschaltet wurde benennen Sie bitte die Gesamtsumme pro Jahr und die Anzahl der Fälle seit 2008 in welchem die Kommune die Gelder per Gerichtsvollzieher eintreiben lässt. (Für eine gute Leistung bezahlen die Bürger doch sicherlich gerne und freiwillig).
HIERMIT WIRD DIESE ANFRAGE GESTELLT ABER VORERST WIRD DIESE ANFRAGE ZURÜCKGEZOGEN.
BITTE NENNEN SIE MIR DIE KOSTEN DIESER ANFRAGE VOR DER BEARBEITUNG. DANN WERDEN SIE DARÜBER INFORMIERT OB DIE ANFRAGE ZURÜCKGEZOGEN ODER BEANTWORTET WERDEN SOLL.
DER GRUND FÜR DIESES VERHALTEN IST DIE KOMMUNE BAD SCHUSSENRIED DIE - TROTZ VORHERIGER ANFRAGE ZUR BENENNUNG DER KOSTEN - KEINERLEI KOSTEN BENANNT HAT UND RÜCKWIRKEND DANN KOSTEN ERHOBEN HAT DIE TROTZ EINES NICHT BEARBEITETEN WIDERSPRUCHES NUN PER GERICHTSVOLLZIEHER EINGEZOGEN WERDEN SOLLEN.
WIRD DIESES VORGEHEN AUFRECHTERHALTEN DANN KANN JEDE BEHÖRDE FÜR IFG ANFRAGEN RÜCKWIRKEND BIS ZU 200 EURO ERHEBEN UND SICHERZUSTELLEN DASS ZUKÜNFTIG KEINE IFG ANFRAGEN MEHR KOMMEN UND TRANSPARENZ VERHINDERT WIRD.
Anfrage eingeschlafen
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Datum4. Februar 2017
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6. März 2017
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Kosten dieser Information:200,00 Euro
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