Herausgabe der Auswertung des Ringversuchs der Gruppe 340 Termin 4 2020

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Auswertung des Ringversuchs der Gruppe 340 Termin 4 2020

Die Ergebnisse der PCR-Tests auch SARS-CoV-2 sind der entscheidende Angelpunkt bei der Corona-Politik der Bundesregierung.
Von den positiven Testergebnissen – fälschlicherweise als „Fallzahlen kommuniziert“ – werden derzeit immer neue Maßnahmen abhängig gemacht.
Die Zuverlässigkeit dieses Tests ist daher von entscheidender Bedeutung.

Die Dringlichkeit dieser Anfrage schätze ich daher als elementar hoch.
Derzeit werden aufgrund der Testergebnisse Maßnahmen angeschoben, die die gesamte Bevölkerung in Deutschland betreffen und weitere massive Grundrechtseinschränkungen begründet.
Eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit findet derzeit nicht statt.
Die Antwort auf meine aktuelle Anfrage kann hierzu eine wesentliche Aufklärung bringen und müsste auch im eigenen Interesse des RKI liegen.

Die Ringversuche des Instand e.V. werden vom RKI als Beleg für die hohe Qualität der PCR-Tests auf SARS-CoV-2 angeführt. Das RKI schreibt: „Die dabei bisher erhobenen Ergebnisse spiegeln die sehr gute Testdurchführung in deutschen Laboren wider.“ (1)
Die konkreten Ergebnisse dieser Ringversuche sind für den öffentlichen Diskurs auch aus meiner Sicht enorm wichtig.

Der aktuelle Ringversuch (Termin 4) zum Corona-Virus ist abgeschlossen, die Ergebnisse sind allerdings der Öffentlichkeit bisher nicht bekannt (2).
Die Auswertungen des aktuellen Ringversuchs der Gruppe 340 (Virus-Genom Nachweis SARS-CoV-2), Termin 4 in 2020 sind bereits vor über 6 Wochen an die teilnehmenden Labore versandt worden.
Zu diesen gehören natürlich auch die angegebenen Experten-Laboratorien, darunter auch das RKI (3).
Die Auswertungen liegen also auch dem RKI als amtliche Informationen nach IFG vor.
Ich fordere nun das RKI nach IFG auf, diese amtliche Information unverzüglich an mich herauszugeben.

Damit ist nicht die öffentlich zugängliche „Zusammenfassung des Ringversuchs Coronaviren inkl SARS-CoV-2 Genom - Juni/Juli 2020“ gemeint, sondern die Auswertungen, die an die teilnehmenden Labore am 11. 09.2020 versandt wurden. Diese enthalten laut Büro von Prof. Zeichhardt auch eine Gesamtübersicht über die Ergebnisse. Daraus liessen sich dann auch wesentliche Daten zur Zuverlässigkeit der von den teilnehmenden Laboren durchgeführten PCR-Tests ableiten.

Diese Auswertung liegt dem RKI vor.
Eine Übermittlung kann daher innerhalb einer Stunde erfolgen.

(1) https://fragdenstaat.de/anfrage/sars-cov-2-bei-tests-untersuchte-gen-regionen-und-zyklenanzahl-der-tests-in-bezug-zu-positiven-testergebnissen-1/#nachricht-532849
(2) Ein Kommentar, der bspw. zum Termin 3 schon 4 Tage nach der Auswertung an die Labore veröffentlicht wurde, ist für den Termin 4 noch nicht geschrieben. Bei meinem Anruf im Büro vom Ringversuchsleiter Prof. Heinz Zeichhardt am 14.10.2020 wurde mir gesagt, dass für die Veröffentlichung noch nicht einmal eine „timeline“ existiere.
(3) Abt. Infektionskrankheiten, FG 17 Influenzaviren und weitere Viren des Respirationstraktes, Nationales Referenzzentrum für Influenza, Nationales Konsiliarlaboratorium für Respiratorische Syncytialviren (RSV), Parainfluenzaviren, Metapneumoviren, Berlin: Dr. R. Dürrwald, Dr. B. Biere, Dr. J. Reiche Quelle: https://www.instand-ev.de/System/rv-files/340%20DE%20SARS-CoV-2%20Genom%20April%202020%2020200502j.pdf)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • 19 Follower:innen
Dietmar Lucas
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auswertung des R…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Dietmar Lucas
Betreff
Herausgabe der Auswertung des Ringversuchs der Gruppe 340 Termin 4 2020 [#201836]
Datum
28. Oktober 2020 08:49
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auswertung des Ringversuchs der Gruppe 340 Termin 4 2020 Die Ergebnisse der PCR-Tests auch SARS-CoV-2 sind der entscheidende Angelpunkt bei der Corona-Politik der Bundesregierung. Von den positiven Testergebnissen – fälschlicherweise als „Fallzahlen kommuniziert“ – werden derzeit immer neue Maßnahmen abhängig gemacht. Die Zuverlässigkeit dieses Tests ist daher von entscheidender Bedeutung. Die Dringlichkeit dieser Anfrage schätze ich daher als elementar hoch. Derzeit werden aufgrund der Testergebnisse Maßnahmen angeschoben, die die gesamte Bevölkerung in Deutschland betreffen und weitere massive Grundrechtseinschränkungen begründet. Eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit findet derzeit nicht statt. Die Antwort auf meine aktuelle Anfrage kann hierzu eine wesentliche Aufklärung bringen und müsste auch im eigenen Interesse des RKI liegen. Die Ringversuche des Instand e.V. werden vom RKI als Beleg für die hohe Qualität der PCR-Tests auf SARS-CoV-2 angeführt. Das RKI schreibt: „Die dabei bisher erhobenen Ergebnisse spiegeln die sehr gute Testdurchführung in deutschen Laboren wider.“ (1) Die konkreten Ergebnisse dieser Ringversuche sind für den öffentlichen Diskurs auch aus meiner Sicht enorm wichtig. Der aktuelle Ringversuch (Termin 4) zum Corona-Virus ist abgeschlossen, die Ergebnisse sind allerdings der Öffentlichkeit bisher nicht bekannt (2). Die Auswertungen des aktuellen Ringversuchs der Gruppe 340 (Virus-Genom Nachweis SARS-CoV-2), Termin 4 in 2020 sind bereits vor über 6 Wochen an die teilnehmenden Labore versandt worden. Zu diesen gehören natürlich auch die angegebenen Experten-Laboratorien, darunter auch das RKI (3). Die Auswertungen liegen also auch dem RKI als amtliche Informationen nach IFG vor. Ich fordere nun das RKI nach IFG auf, diese amtliche Information unverzüglich an mich herauszugeben. Damit ist nicht die öffentlich zugängliche „Zusammenfassung des Ringversuchs Coronaviren inkl SARS-CoV-2 Genom - Juni/Juli 2020“ gemeint, sondern die Auswertungen, die an die teilnehmenden Labore am 11. 09.2020 versandt wurden. Diese enthalten laut Büro von Prof. Zeichhardt auch eine Gesamtübersicht über die Ergebnisse. Daraus liessen sich dann auch wesentliche Daten zur Zuverlässigkeit der von den teilnehmenden Laboren durchgeführten PCR-Tests ableiten. Diese Auswertung liegt dem RKI vor. Eine Übermittlung kann daher innerhalb einer Stunde erfolgen. (1) https://fragdenstaat.de/anfrage/sars-cov-2-bei-tests-untersuchte-gen-regionen-und-zyklenanzahl-der-tests-in-bezug-zu-positiven-testergebnissen-1/#nachricht-532849 (2) Ein Kommentar, der bspw. zum Termin 3 schon 4 Tage nach der Auswertung an die Labore veröffentlicht wurde, ist für den Termin 4 noch nicht geschrieben. Bei meinem Anruf im Büro vom Ringversuchsleiter Prof. Heinz Zeichhardt am 14.10.2020 wurde mir gesagt, dass für die Veröffentlichung noch nicht einmal eine „timeline“ existiere. (3) Abt. Infektionskrankheiten, FG 17 Influenzaviren und weitere Viren des Respirationstraktes, Nationales Referenzzentrum für Influenza, Nationales Konsiliarlaboratorium für Respiratorische Syncytialviren (RSV), Parainfluenzaviren, Metapneumoviren, Berlin: Dr. R. Dürrwald, Dr. B. Biere, Dr. J. Reiche Quelle: https://www.instand-ev.de/System/rv-files/340%20DE%20SARS-CoV-2%20Genom%20April%202020%2020200502j.pdf)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dietmar Lucas Anfragenr: 201836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201836/ Postanschrift Dietmar Lucas << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dietmar Lucas
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 28.10.2020 Sehr geehrter Herr Lucas, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ih…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.10.2020
Datum
28. Oktober 2020 15:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lucas, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-204. Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Lucas
AW: Ihre Anfrage vom 28.10.2020 [#201836] Sehr geehrte<< Anrede >> zu Ihrer Entlastung kann ich Ihnen…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Dietmar Lucas
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28.10.2020 [#201836]
Datum
29. Oktober 2020 10:14
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> zu Ihrer Entlastung kann ich Ihnen mitteilen, dass ich auch persönlich beim RKI vorbei kommen kann um die Unterlagen, die ja bei Ihnen vorliegen, abzuholen. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Lucas Anfragenr: 201836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201836/
Dietmar Lucas
AW: Ihre Anfrage vom 28.10.2020 [#201836] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Dietmar Lucas
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28.10.2020 [#201836]
Datum
1. Dezember 2020 13:14
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe der Auswertung des Ringversuchs der Gruppe 340 Termin 4 2020“ vom 28.10.2020 (#201836) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Lucas Anfragenr: 201836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201836/

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Dietmar Lucas
AW: Ihre Anfrage vom 28.10.2020 [#201836] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Dietmar Lucas
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28.10.2020 [#201836]
Datum
5. Januar 2021 13:04
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe der Auswertung des Ringversuchs der Gruppe 340 Termin 4 2020“ vom 28.10.2020 (#201836) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Hiermit stelle ich Ihnen letzmalig eine Frist zur Beantwortung meiner Anfrage von einer Woche. Wenn ich bis zum 12. Januar 2021 keine Antwort von Ihnen bekommen habe, werde ich rechtliche Schritte einleiten. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Lucas Anfragenr: 201836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201836/ Postanschrift Dietmar Lucas << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>