Bettenbelegung

Wie hoch war die Bettenbelegung in Krankenhäusern und Intensivstationen von September bis Dezember 2019 je Kalenderwoche.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch war die Be…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bettenbelegung [#201906]
Datum
28. Oktober 2020 20:47
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch war die Bettenbelegung in Krankenhäusern und Intensivstationen von September bis Dezember 2019 je Kalenderwoche.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201906/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 28…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG-Antrag 414: Bettenbelegung (Az.: A404/1010001001-IF30414)
Datum
29. Oktober 2020 07:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 28. Oktober 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A404/1010001001-IF30414 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 28. Oktober 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30414) ei…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Bettenbelegung (Az.: A-IR/1010001001-IF30414)
Datum
19. November 2020 08:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 28. Oktober 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30414) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Wie hoch war die Bettenbelegung in Krankenhäusern und Intensivstationen von September bis Dezember 2019 je Kalenderwoche? Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Statistische Informationen über die Bettenbelegung in Krankenhäusern und Intensivstationen werden nicht nach Kalenderwochen sondern als jährliche Angaben erhoben. Daten für das Berichtsjahr 2019 liegen dem Statistischen Bundesamt voraussichtlich Ende des Jahres vor. Sie werden Anfang 2021 veröffentlicht. Die gewünschten Angaben zur Bettenbelegung in Krankenhäusern und Intensivstationen von September bis Dezember 2019 je Kalenderwoche können wir somit leider nicht zur Verfügung stellen. Sollten Sie Interesse an den entsprechenden jährlichen Angaben haben, so schlagen wir Ihnen vor, sich Anfang 2021 noch einmal an uns zu wenden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht mitteilen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen